Creado por Meli Humpke
hace más de 2 años
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Pregunta | Respuesta |
Jugendarbeitsschutzgesetz JArSchG | - ab 15 bis 18 - Wochenende- und Nacharbeit (20-6Uhr) verboten (außer ab 16 bestimmte Branchen Gastro/Bäcker) - 8h/Tag, 40h/Woche - keine Akkordarbeit - 27 Tage unter 17, 25 unter 18 - ärztliche Untersuchung vorgeschrieben (Erst- und Nachuntersuchung) - Beschäftigungsverbot bis 13 (außer leichte und kindergerecht) |
Mutterschutzgesetz MuSchG | - stillende und schwangere Mütter - Arbeitsplatz: für besondere Belastung geeignet sein - Arbeitszeit: flexibel sein ( Arzttermine, Stillzeit), Überstunden- und Nachtschicht verbot, wie auch Wochenendarbeit - schwere, körperliche, gesundheitsgefährdende Arbeit verboten - 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung = Beschäftigungsverbot - Kündigungsschutz während Schwangerschaft und 4 Monate nach Entbindung - Elternzeitanspruch bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres |
Tarifautonomie | - Staat darf sich nicht in Tarifverhandlungen einmischen - Staat darf nicht Löhne festlegen, wegen sozialer Marktwirtschaft (Angebot & Nachfrage) |
Schlichtungsstelle | - Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaft) - Arbeitgebervertreter (Arbeitgeberverband) - evtl. neutraler Vorsitzender |
Wilder Streik | - rechtswidrige beschränkte Arbeitsniederlegung ohne Abstimmung von Gewerkschaft - während Laufzeit eines Tarifvertrages |
Schwerpunktstreik | - einzelne Betriebe einer Branche - Arbeit wird befristet niedergelegt - übt Druck aus und hält Kosten gering |
Warnstreik | - während Laufzeit von Tarifvertrag - In einer Branche alle Unternehmen - Gewerkschaft ruft zur Niederlegung der Arbeit bis zu eine Stunde auf |
Aussperrung (Streik) | - während Streik werden die Arbeitsverhältnisse aller AN bestimmter Betriebe vorübergehend aufgehoben |
Bummelstreik | - bewusst langsameres Arbeiten - beliebt im öffentlichen Dienst |
Verbesserung Arbeitsabläufe 5. Schritte | 1. Ist- Analyse ( Zerlegung & Analyse von Problemen & Abläufen) 2. Soll- Konzeption (Festlegen von Zielen) 3. Durchführungsplanung (Feinplanung) 4. Durchführung (Umsetzung in die Praxis) 5. Ergebnis (wurden die Ziele erreicht/evtl. neue Verbesserungsprozesse starten) |
Offene Handelsgesellschaft OHG | Gründung: mind. 2 Gesellschafter, formloser Vertrag, HR Abt. A Haftung: Alle Gesellschafter unbeschränkt Leitung: Jeder Gesellschafter Gewinn: 4% auf Einlage, Rest nach Kopf Publizitätspflicht: Nein, nur nach PublG |
Kommanditgesellschaft KG | Gründung: mind. 1 Komplementär & 1. Kommanditist, Formloser Vertrag, Eintragung HR Haftung: Komplementär: unbeschränkt Kommanditist; mit Einlagen Leitung: Komplementär Gewinn: 4% auf Einlage, Rest "angemessen" Publizitätspflicht: Nein, nur nach PublG |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH | Gründung: mind. 1 Gesellschafter, eigende Rechtspersönlichkeit, juristische Per. Haftung: nur mit Vermögen des GmbH Leitung: Geschäftsführer, Gesellschaftsversammlung, Aufsichtsrat Gewinn: nach Geschäftsanteilen Stammkapital: 25.000 € |
Aktiengesellschaft AG | Gründung: mind. 1 Gesellschafter Haftung: mit Vermögen der KG Leitung: Vorstand / Prokurist Gewinn: nach Geschäftsanteilen Kapital: 50.000 € |
Personengesellschaft | Abteilung A Bsp. OHG, KG, GbR Gesellschafter stehen im Mittelpunkt und haften persönlich und unbeschränkt |
Handelsregister | - öffentliches Verzeichnis aller eingetragenen Kaufleute - Amtsgericht - jeder hat Einsichtnahme - öffentlicher Glaube - Abt. 1 & 2 |
Mieterbelastung 1. Rechnungseingang 2. WU zahlt Rechnung 3. Mieterbelastung 4. Mieter zahlt | 1. Rechnungseingang 8099 an 442 2. WU zahlt Rechnung 442 an 274 3. Mieterbelastung 2000 an 607 4. Mieter zahlt 274 an 2000 |
Kostenstellenrechnung Prinzipen 4. | Funktionsprinzip 1 Arbeitsvorgang = 1 Kostenstelle Territoriumprinzip 1 Region = 1 Kostenstelle Objektprinzip: 1 Objekt = 1 Kostenstelle Verrechnungsprinzip: Hilfs, Haupt und Nebenkostenstellen allgemeine Kostenstellen unterschieden |
uneinbringliche Miete buchen | 855 an 2000 |
uneinbringliche Miete wird gezahlt 1. Eingang Zahlung 2. Korrektur im selben Jahr / 2.1 Korrektur im neuen Jahr | 1. Eingang Zahlung 274 an 2000 2. Korrektur im selben Jahr 2000 an 855 2.1 Korrektur im neuen Jahr 855 an 666 |
Eingangsrechnung Heizöl bestandsintensiv | 8002 an 442 |
Anlagendeckung 1 | Eigenkapital : Anlagenvermögen x 100 |
Umlaufintensität | Umlaufvermögen : Gesamtvermögen x 100 |
Malerrechnung Verwaltungsgebäude & Whg. | 805, 850 an 442 |
Arbeitsverhältnis | Arbeitsvertrag = Dienstvertrag Arbeitnehmer: Dienstleistung erfüllen, Wahrung Geschäftsgeheimnisse, Wettbewerbsverbot Arbeitgeber: Fürsorgepflicht, Entgeltfortzahlung, Urlaubsgewährung, Zeugniserteilung |
Bundesurlaubsgesetz BUrlG | mind. 20 Tage krankgeschriebene Tage gutgeschrieben |
Lohnsteuerklassen 6 Stück | 1. Ledig 2. Alleinerziehend 3. Verheiratet 4. Verheiratet, Ehegatte hat auch Arbeitslohn 5. Verheiratet, Ehegatte ist Klasse 3. 6. zweites/drittes Arbeitsverhältnis |
Betriebsverfassungsgesetz BetVerfG | - Betriebsrat muss bei einer Kündigung angehört werden - Betriebsrat kann Widerspruch bei Kündigung einlegen, wenn ungerechtfertigt ist - Arbeitnehmer hat bessere Chancen bei Klage |
besonderer Kündigungsschutz Wer? | schwangere Mitarbeiterinnen, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter |
Abschlüsse Konten + Kontonr. 1. Bestandkonten 2. Erfolgskonten 3. Gewinn- und Verlustkonto | 1. Bestandkonten - Schlussbilanzkonto 989 2. Erfolgskonten - Gewinn- und Verlustkonto 982 3. Gewinn- und Verlustkonto Erfolgskonto 30 |
Mietminderung | 609 an 2000 |
Feuerversicherung überwiesen | 8013 an 274 |
Geldeingang Miete | 274 an 2000 |
Leerstand Buchung | 609, 431 an 2000 |
Sollstellung | 2000 an 600, 602, 431 |
Instandhaltung Rechnungseingang | 805 an 442 |
Barkauf Druckerpatronen | 850 an 271 |
Überweisung Treppenhausreinigung Whg. & Verwaltung | 8007, 850 an 274 |
Anlagenvermögensintensität | Anlagevermögen : Gesamtvermögen x 100 |
Eigenkapitalquote | Eigenkapital : Gesamtvermögen x 100 |
Instandhaltung Schornstein | 805 an 442 |
Break Even Menge | Fixkosten : Preis - variable |
vorausgezahlte Miete | 2000 an 440 440 an 2000 |
rückständige Miete | 989 an 2000 |
Probezeit | max. 6 Monate |
Steuersätze normal reduziert | 19% und 7% |
Umsatzsteuer Kauf mit Bargeld von Bürotisch + 19% | 50, 253 an 271 |
Stückdeckungsbeitrag | Preis je Einheit - variable Kosten |
Umsatzsteuer Barkauf von Druckerpatronen inkl. 19% | 85001, 253 an 271 |
0% Umsatzsteuer Bsp. | medizinische, gesundheitliche Leistungen, Wohnmiete, Gewinne aus Glücksspielen |
Umsatzsteuer Eingangsrechnung von Schreibtisch +19% | 253, 051 an 442 |
Umsatzsteuer Ermittlung der Zahllast | kleines Konto über größeres 470 an 253 (253 kleiner) 253 an 470 (470 kleiner) |
Wie lange bewahrt man Belege auf. z.B. 01.01.2020 | 10 Jahre = Ende des Jahres 31.12.2030 |
Umsatzsteuer Überweisung Zahllast an Finanzamt | 470 an 274 (Differenz von 470 und 253) |
Umsatzsteuer Verkauf eines PKW + 19% per Bank | 274 an 051, 470 |
Umsatzsteuer Ausgangsrechnung Vermittlungsgebühr + 19% | 23 an 63, 470 |
Umsatzsteuer Kauf von Heizöl auf Ziel +19% | 170, 253 an 442 |
Umsatzsteuerzahllast An wen? Wann? | Ans Finanzamt 10. des Folgemonats |
Eingangsrechnung Wartung Aufzug | 8004 an 442 |
Fremdkapitalquote | Fremdkapital : Gesamtkapital x 100 |
Liquidität 2 | flüssige Mittel + Forderung : kurz. Verbindlichkeiten x 100 |
Liquidität 3 | Umlaufvermögen : kurz. Verbindlichkeiten x 100 |
Antrag und Annahme | Antrag und Annahme = zwei verbindliche, übereinstimmende Willenserklärungen Vertrag rechtswirksam, wenn ein verbindlicher Antrag vorliegt und eine rechtzeitige übereinstimmende Willenserklärung diese angenommen hat Angebot (Zeitung, Schaufenster) = kein Antrag Antrag = an eine bestimme Person gerichtet |
Nichtigkeit / Anfechtbarkeit | Willenserklärungen / Rechtsgeschäfte können nichtig oder angefochten werden Nichtigkeit: Rechtsgeschäfte von Anfang an unwirksam Anfechtbarkeit: Rechtsgeschäfte können durch Anfechtung nachträglich unwirksam gemacht werden. |
Arten Rechtsgeschäfte | einseitige: empfangsbedürftig (Kündigung) oder nicht empfangsbedürftig (Testament) zweiseitige: alle Verträge |
Rechtsfähigkeit | Fähigkeit; Träger von Rechten und Pflichten Beginn: naturl. Personen mit Vollendung der Geburt, juri. Personen mit Eintragung ins HR Ende: naturl. Personen mit dem Tod, juri. Personen mit der Austragung / Löschung HR |
Geschäftsfähigkeit | Fähigkeit; Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen (Verträge) |
Vertragsfreiheit | - inhaltliche Gestaltungfreiheit von Verträgen besteht, sie dürfen nur nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen - Vertragspartnerwahl ist frei wählbar (außer die DB, oder Deutsche Post) |
Eigentum Besitz | Besitze: tatsächliche Herrschaft über eine Sache (Mieter) Eigentümer: rechtliche Herrschaft über eine Sache (Vermieter) |
beschränkte Geschäftfähigkeit | Beginn: Vollendung des 7. Lebensjahres Ende: bis zur Volljährigkeit Rechtsgeschäfte; wirksamer Abschluss: - Vorteil dem Minderjährigen (Schenkung) - Taschengeld, nur sofortige Bargeldzahlung, - Erwerbsgeschäft (eigende Firma) Genehmigung von Eltern und Jugendamt - Beschäftigung im Zusammenhang mit einen Dienst oder Arbeitsverhältnis Andere Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, bis die Genehmigung der Eltern vorliegt. Bei Verweigerung dieser ist das Rechtsgeschäfts von Anfang an nichtig. |
Aufbau Grundbuch | 1. Aufschrift/Deckblatt 2. Bestandsverzeichnis 3. Abteilung 1 4. Abteilung 2 5. Abteilung 3 6. Grundakte (alle Originale) |
Grundbuch Abteilung 1 | Eigentümerverhältnisse Alleineigentum = 1 Person Miteigentum = mehrere Personen haben bestimmten Anteil (Bsp. 2 Brüder, sie können alleine ihren Anteil verkaufen) Gesamthandseigentum = mehrere Personen haben gemeinsam ein Anteil (Bsp. Erbgemeinschaft, sie können nur gemeinsam verkaufen / 100%) Gründe: Auflassung, Erbfolge oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung |
Grundbuch Abteilung 2 | Beschränkungen und Lasten Lasten: Bsp. Grunddienstbarkeit, Reallast, Vorkaufsrechte Beschränkungen: Bsp. dingliche Vorkaufsrechte, Vormerkungen, Widersprüche gegen Eintragungen in Abteilung 1 und 2. |
Dienstbarkeit Definition & Bsp. | - beschränkt dingliches Nutzungsecht - anderer Person das Recht gewähren, Grundstück z.B. als Weg, Überfahrt, für die Verlegung von Leitungen oder zum Wohnen zu nutzen (Eigentümer ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.) |
Reallast Definition Bsp. | - Eigentümer hat regelmäßige Leistungen zu erbringen (Bsp. Leibrente, Betreuung, Ernteerträge) - subjektiv-persönliche Reallast (an eine Person gebunden) - subjektiv-dinglichen Reallast (an das Grundstück gebunden) |
Grundbuch Abteilung 3 | Grundpfandrechte - Grundschuld - Hypothek - Rentenschulden |
Grundschuld | - rechtliche Belastung eines Grundstückes - aufgenommen um Belastung des Eigentümers abzusichern - Bank erhält das Recht bei Zahlungsunfähigkeit die Zwangsvollstreckung zu betreiben - flexibel (bei Verkauf auf neuen Eigentümer übertragen werden) - für neues Darlehen selbe Grundschuld nehmen (erspart Notarkosten, Grundbuchkosten und bürokratischen Aufwand) |
Grundschuldzins | - Absicherung der Bank, falls der Darlehensnehmer in finanzielle Probleme gerät (Insolvenz) - Zinssatz ist hoch, damit Verzugskosten und Kosten im Rahmen einer Zwangsversteigerung abgesichert sind - Bank sichert sich ab, falls Zinsniveau steigt und die Anschlussfinanzierung teurer wird als die Laufende |
Grundschuld ohne Brief | Brief entfällt und es wird ausschließlich der Grundbucheintrag mit Vermerk vorgenommen. |
Grundschuld mit Brief | Grundschuld mit Brief: Grundschuldbrief wird ausgestellt, mit dem der Eintrag im Grundbuch bestätigt wird, zeitaufwendig |
Grundschuld Löschung Ablauf 4.Schritte | 1. Löschungsbewilligung bei der Bank einholen (nur wenn 100% abgezahlt sind) (Notar musss Bewilligung beglaubigen) 2. Löschungsbewilligung mit Antrag auf Löschung bei Grundbuchamt einreichen 3. Prüfung abwarten 4. Löschungsvermerk wird in Grundbuch eingetragen |
§800 ZPO Bedeutung | - Bank muss eigentlich bei einer Grundschuld klagen, um die Versteigerung einzufordern. - Ist eine Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO eingetragen, kann ohne voriges Gerichtsurteil die Immobilie vom Vollstreckungsgericht zwangsversteigert werden. |
Hypothek | automatisch mit sinkt und erlischt |
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