C, 1.6, Formvorschriften, Erarbeitung

Descripción

Eingangsklasse Rechtliche Grundlagen des Handelns privater Haushalte Fichas sobre C, 1.6, Formvorschriften, Erarbeitung, creado por Stefan Kurtenbach el 30/12/2015.
Stefan Kurtenbach
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Resumen del Recurso

Pregunta Respuesta
Welche Funktionen sollen mit den Formvorschriften je nach Rechtsgeschäft erfüllt werden? - Schutz - Warnung - Beweis
Weil sind Rechtsgeschäfte mit Formzwang rechtswirksam? Rechtsgeschäfte mit Formzwang sind nur dann rechtswirksam, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Form beachtet wird.
Welche Arten des Formzwanges bei Rechtsgeschäften gibt es? - Schriftform - elektronische Form - Textform - öffentliche, notarielle Beglaubigung - notarielle Beurkundung
Was versteht man im Rahmen des Formzwanges für ein Rechtsgeschäft unter der Schriftform? Der Inhalt des Rechtsgeschäftes muss 1. schriftlich abgefasst und 2. eigenhändig durch Namensunterschrift unterzeichnet werden.
Was versteht man im Rahmen des Formzwanges für ein Rechtsgeschäft unter der elektronischer Form? Der Aussteller der Erklärung fügt 1. seinen Namen hinzu und versieht 2. das elektronische Dokument mit einer qualifizierten Signatur, die den Vorgaben des Signaturgesetzes entsprechen muss. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist eine Art von Ziegel zu digitalen Daten. Durch deren Verschlüsselung mithilfe besonderer Programme soll ein Missbrauch im Computerbereich vermieden werden.
Was versteht man im Rahmen des Formzwanges für ein Rechtsgeschäft unter der Textform? Die Erklärung muss 1. lesbar sein, 2. die Person des Erklärenden nennen und 3. auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben werden.
Was versteht man im Rahmen des Formzwanges für ein Rechtsgeschäft unter der öffentlichen (notariellen) Beglaubigung? Erklärung muss 1. schriftlich abgefasst sein. 2. Unterschrift des Erklärenden muss von einem Notar beglaubigt werden.
Was versteht man im Rahmen des Formzwanges für ein Rechtsgeschäft unter der notariellen Beurkundung? 1. Inhalt des Rechtsgeschäfts wird von einem Notar beurkundet. 2. Der Notar prüft und bestätigt sowohl den Inhalt als auch die Unterschrift der Vertragspartner.
Ist einen Vertrag Schriftform vorgeschrieben, so kann grundsätzlich auch die elektronische Form gewählt werden. Wie lauten die Ausnahmen von diesem Grundsatz? - Verbraucherdarlehensverträge - Kündigungen - Arbeitszeugnisse - Bürgschaftserklärungen - Schuldversprechen
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