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Copiado por nadinesankt
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Pregunta | Respuesta |
Elemente der Straftat | ○ Tatbestand ○ Rechtswidrigkeit ○ Schuld |
Tatbestand | - Prüfung ob Verhalten vorliegt das Straftatbestand erfüllt - verhalten kann Handeln oder Unterlassen sein |
Rechtswidrigkeit | Tat muss von Rechtsordnung missbilligt werden (liegt nich bei Notwehr, Notstand vor $$ 32, 34 StGB) Handlung die Tatbestand erfüllt ist in d. Regel rechtswidrig (Ausnahme: Rechtfertigungsgründe) |
Schuld | Tat muss gerade diesem Täter vorgeworfen werden können liegt nicht vor bei: - Irrtum $17 StGB - Schuldunfähigkeit $$ 19-20 StGB |
Tatbestandser-füllung | ○ Handlung (aktives und passives begehen) ○ Kausalität |
Handlung: aktives Begehen | = Begehungsdelikt (damit sind nicht gemeint: Reflexbewegungen, Handeln in Bewusstlosigkeit oder unter unwiderstehlicher Gewalt (z.b. Schlafwandler) z.b. Diebstahl $ 242 StGB |
Handlung: passives Begehen | = Unterlassungsdelikt a) echter Unterlassungsdelikt z.b. unterlassenen Hilfeleistung $ 323 StGB b) unechte Unterlassungsdelikte durch Fälle der Garantenstellung ○ aus Gesetz: Eltern-Kind (Vernachlässigung d. Aufsichtspflicht) ○ kraft Übernahme (z.b. Vertrag, Miete in marrodem Haus) ○ aus vorangegangenen tun |
Kausalität | Handlung muss für Erfüllung des Tatbestands kausal gewesen sein d.h. muss für Eintritt des Erfolgs ursächlich gewesen sein ○ Handlung allein (ohne Erfolg) ○ Handlung mit Erfolg z.b. Tötung |
Garantenstellung | Garantenpflicht bezeichnet im Strafrecht die Pflicht dafür einzustehen das eon bestimmter tatbestandlicher Erfolg nicht eintritt |
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