Creado por Stefan Kurtenbach
hace más de 7 años
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Pregunta | Respuesta |
Was gilt für Rechtsgeschäfte und Willenserklärungen, die anfechtbar sind? | Rechtsgeschäften Willenserklärungen, die anfechtbar sind, sind zunächst gültig, werden jedoch durch die Anfechtung von Anfang an ungültig. Anfechtbar Rechtsgeschäfte sind schwebend wirksam. |
Welche Gründe können zu einer Anfechtung führen? | - Inhaltsirrtum: der Erklärende hat eine irrige Vorstellung von dem, was er äußert. - Erklärungsirrtum: die Äußerung des Erklärenden entspricht nicht dem, was er äußern wollte (Versprechen, Verschreiben, Vertippen, Verhören). - Eigenschaftsirrtum: Der Erklärende hätte die Willenserklärung gar nicht abgegeben, wenn er sich über die Eigenschaft der Person unter der Sache im Klaren gewesen wäre. - Übermittlungsirrtum: Eine mit der Übermittlung beauftragten Person hat die Willenserklärung nicht richtig weitergegeben. |
Was gilt bei einem sogenannten Motivirrtum? | Wegen eines Motivirrtums kann eine Willenserklärung nicht angefochten werden, weil weder ein Inhalts- noch ein Erklärungsirrtum vorliegen. Der Erklärende hat sich hierbei lediglich im Beweggrund (Motiv) geirrt. |
Welche weiteren Gründe können zur Anfechtung führen? | - Anfechtung wegen arglistiger Täuschung - Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung |
Welche Anfechtungsfrist gilt bei Anfechtung wegen Irrtums? | Die Anfechtung muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen. |
Welche Anfechtungsfrist ist bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung und widerrechtlicher Drohung? | Die Anfechtung muss innerhalb eines Jahres ab Entdeckung oder Wegfall der Zwangslage erfolgen. |
Nach welchem Zeitraum ist eine Anfechtung in jedem Fall ausgeschlossen? | Wenn seit der Abgabe der Willenserklärung zehn Jahre unterstrichen sind. |
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