Folgen: nationaler Protektionismus
und Schutzzollpolitik
Versiegende Kapitalströme
nach Deutschland
Entlassungen, Hohe Arbeitslosigkeit
Bankenkrise 1931: Banken und
Sparkassen gehen insolvent
Desintgration des politischen
Systems, Aufstieg der NSDAP
Ende der großen Koalition 1930 unter
SPD-Reichskanzler Müller
Streit über eine geringfügige Erhöhung
des Arbeitwslosenbeitrages
Anfang vom Ende der Weimarer Republik
Reichspräsident Hindenburg möchte alternative
Regierungskonstellation auf Basis präsidialer
Notverordnungen
Verlagerung der Macht vom Parlament zum
Präsidenten; von der parlamentarischen
Demokratie zu einer "außerparlamentarischen
Quasidiktatur" (Kalr Dietrich Bracher)
Präsidialkabinette und Notverordnungen
Notverordnungsrecht des
Reichspräsidenten (Artikel
48 der Weimarer
Verfassung)
Für eine befristete Ausnahmesituation,
nicht als eine Dauerinstitution
vorgesehen
Notverordnungen können durch den Reichstag mit einfacher Mehrheit
außer Kraft gesetzt werden. Reichspräsident kann jedoch Reichstag
auflösen (Artikel 25) und Neuwahlen verordnen.
Exekutive und Legislative
liegen in der Hand des
Reichspräsidenten und der
Regierung
Gewaltentrennung ist aufgehoben
Reichspräsident gewinnt politisches Übergewicht
Entstehung unpopulärer Kabinette von
"Fachleuten", die Maßnahmen nicht
öffentlichwirksam vermarkten können
Reichspräsident von Hindenburg
nationalkonservative Kamarilla (Oskar von Hindenburg,
Meißner, von Oldenburg-Januschau, von Papen) dirigiert
Hindeburg ab 1930 in Richtung Aushöhlung der Verfassung
Versuch, eine antimarxistische und
antiparlamentarische Regierung zu bilden
Krise soll für eine Revision der Novemberrevolution
und des Versailler Friedensordnung und die Errichtung
eines autoritären Regimes und eine Restauration der
Monarchie genutzt werden
General Kurt von Schleicher ist enger Vertrauer
Hindenburgs und hat entscheidenen Einfluss auf die
Regierungsum- und -neubildung