Ziel:
Rationalisierung, Optimierung & Professionalisierung des Angebots sowie Kostensparung
Zweckverband
Nota:
Definition:
Zusammenschluss von selbständigen Gemeinden zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft mit eigenen Organen zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben.
Feuerwehr
Spital
Schwimmbad
Abwasser
Wasser
Anschlussvertrag
Nota:
Definition:
Vertrag zwischen Gemeinden, um eine Leistung der einen Gemeinden den anderen zur Verfügung zu stellen.
Forst
Ortsbus
Schiessanlage
Aufgabenübertragung
Nota:
Definition:
Gewisse einzelne Aufgaben können an Dritte übertragen werden. Diese können Organe des öffentlichen oder des privaten Rechts sein. Die Aufgabenübertragung kann gesetzlich oder vertraglich erfolgen.
Betreuung Asylbewerbende
Sicherheitsaufgaben (Securitas)
Vermessungen
Privatrechtliche Zusammenschlüsse
Nota:
Definition:
Bei privatrechtlichen Zusammenschlüsse könne privatrechtliche Organisationen miteinbezogen werden, was bei den übrigen Formen der Zusammenarbeit nicht möglich ist. Damit besitzen privatrechtliche Zusammenschlüsse auch keine umfassende staatliche Gewalt und unterstehen dem ordentlichen Privatrecht.
Elektrizitätswerke
Müllabfuhr
Öffentliche-rechtliche Anstalten
Nota:
Definition:
Diese Anstalten haben eigene Organe, eigenes Vermögen, eigenes Personal & einen eigenen Finanzhaushalt. Die Auslagerung in eine selbstständige Anstalt kann vor allem für die Verselbstständigung von Dienstleistungen zweckmässig sein.