Steuerarten Einzelleben

Descripción

Übersicht über die verschiedenen Steuerarten in der Einzellebenversicherung, basierend auf dem VBV Wahlmodul "Einzelleben", Standort Zürich. Stand 31.03.2015
nbugmann
Mapa Mental por nbugmann, actualizado hace más de 1 año
nbugmann
Creado por nbugmann hace más de 9 años
62
0

Resumen del Recurso

Steuerarten Einzelleben
  1. Einkommenssteuer
    1. 3a
      1. Steuern im Leistungsfall
        1. Direkte Bundessteuer: gesondert besteuert; 1/5 der Tarife
          1. Staats-, Gemeinde- & Kirchensteuer: getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz (Rentensatzmethode)
            1. Rentenleistungen: zu 100% zusammen mit dem übrigen EInkommen
            2. Informationen
              1. Abzugsberechtige Beiträge
                1. mit BVG: CHF 6768.-
                  1. ohne BVG: 20% des Nettoeinkommens, jedoch max. 40% des oberen Grenzbetrages (CHF 33'840.-)
                  2. Einzahlung muss im Kalenderjahr erfolgen
                    1. Wer kein Erwerbseinkommen erzielt, kann nicht in die Säule 3a einzahlen
                      1. Bei Überzahlung muss der zu viel einbezahlte Betrag vom Vorsorgeträger zurückerstattet werden.
                        1. Vorzeitige Vertragsauflösung ist möglich:
                          1. Wenn der VN eine ganze Invalidenrente bezieht und das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist (Pb gilt nicht als Invaliditätsrisiko)
                            1. Einkauf in eine steuerbefreite Vorsorgeeinrichtung
                              1. Aufnahme einer andersartigen selbständigen Tätigkeit
                                1. Erwerb und Erstellung von Wohneigentum, sowie Beteiligung an Wohneigentum
                                  1. Rückzahlung Hypothekardarlehen
                                    1. Barauszahlungsgründe (nach Art. 5 des FZG)
                                      1. Endgültiges Verlassen der Schweiz
                                        1. Aufnahme einer selbständige Tätigkeit und keine BVG-Pflicht mehr
                                          1. Jahresbeitrag ist höher als die Austrittsleistung. D.h. der RkW ist kleiner als die zu entrichtende Jahresprämie
                                    2. 3b
                                      1. Steuern im Leistungsfall
                                        1. Kapitalbildende Versicherung mit PP
                                          1. Vermögensbildende Versicherung mit PP: Vermögensanfall ist steuerfrei
                                            1. Sonderfall: Erlebensfallversicherung mit Rückgewähr ist nur steuerfrei, wenn mit PP finanziert UND Pb mitversichert
                                              1. Todesfallleistungen: keine Einkommenssteuer, sondern Erbschaftssteuer
                                                1. Erlebensfallleistung: Bei Kapitalauszahlung nicht an VN wird eine Schenkungssteuer fällig
                                                2. Risikoversicherungen
                                                  1. Todesfallvers. mit konst./ abnehm. VS: EInkommenssteuer wie 3a
                                                    1. Hinterbliebenenzeitrenten: zu 100% mit dem übrigen Einkommen zusammen
                                                      1. EUF-Rente: zu 100% mit dem übrigen Einkommen zusammen
                                                      2. Leibrentenversicherungen
                                                        1. Erlebensfall (Renten): zu 40% zusammen mit dem übrigen Einkommen
                                                          1. Kapitalleistungen (Rückkauf und Tod)
                                                            1. Todesfalleistungen: Auf 60% der Prämienrückgewähr entfällt eine Erbschaftssteuer, die übrigen 40% unterliegen der Einkommenssteuer, getrennt vom übrigen EInkommen zu einem reduzierten Satz (analog 3a-Methode)
                                                              1. Rückkauf während Aufschubsdauer: zu 40% getrennt vom übrigen EInkommen (wie 3a), wenn Abschluss vor 66, Rückkauf nach 60 und bereits 5 Jahre Laufzeit. Ansonsten die Differenzsumme (Zuwachs) zu 100% zusammen mit dem übrigen Einkommen.
                                                                1. Rückkauf laufende Rente: zu 40% getrennt vom übrigen Einkommen wie Auszahlung Säule 3a
                                                              2. Zeitrenten
                                                                1. Die Kapitalrückzahlungsquote ist nicht im Einkommen zu besteuern. Lediglich die Zinserträge und allfällige Bonuszahlungen werden zu 100% zusammen mit dem übrigen EInkommen erfasst.
                                                                2. Vermögensbildende Einmalprämienversicherungen (auf eigenes Leben)
                                                                  1. Erlebensfall und Rückkauf
                                                                    1. Abschluss vor 1994: 5 Jahre Vertragsverhältnis ODER 60. Altersjahr bei Auszahlung vollendet: keine Einkommenssteuer
                                                                      1. Abschluss nach 1994: 5 Jahre Vertragsverhältnis UND 60. Altersjahr bei Auszahlung vollendet: keine Einkommenssteuer
                                                                        1. Nach 1999: 5 Jahre Vertragsverhältnis UND 60. Altersjahr bei Auszahlung vollendet UND Vertragsabschluss vor 66. Geburtstag: keine Einkommenssteuer
                                                                          1. Kein Steuerprivileg: Terminversicherung, Erlebensfallversicherung, Vers. mit flexiblem Sparteil, open end Vers.
                                                                          2. Todesfall: Einkommenssteuerfrei, auch wenn die Kriterien der Vorsorge nicht erfüllt sind. Es fällt eine Erbschaftssteuer an.
                                                                          3. Kapitalisationsgeschäfte: Aufgrund des fehlenden biometrischen Risikos sind die Vermögenserträge vollumfänglich zusammen mit dem übrigen Einkommen zu versteuern.
                                                                            1. Second Hand Policen: sind reine Kapitalanlagen und sind als Vermögensertrag zu besteuern.
                                                                        2. Quellensteuer
                                                                          1. Renten und Kapitalleistungen an anspruchsberechtigte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz
                                                                            1. Informationen
                                                                              1. Der Quellensteuerabzug deckt die Einkommenssteuer des Bundes sowie der Kantone und Gemeinde ab.
                                                                                1. wird nur auf Renten- und Kapitalleistungen der Säule 3a erhoben.
                                                                                  1. Die Quellensteuer ist am Sitz der Versicherungsgesellschaft fällig.
                                                                                    1. Die Steuerhoheit liegt beim Versicherer, der den Quellensteuerabzug selber vornimmt und dem Kanton überweist.
                                                                                      1. Doppelbesteuerungsabkommen: Ggf. kein Abzug auf Rentenleistungen. Der Abzug ist in jedem Fall nicht definitiv, sondern dem Steuerpflichtigen steht ein Rückforderungsanspruch zu.
                                                                                    2. Vermögenssteuer
                                                                                      1. Rückkaufsfähige Versicherungen
                                                                                        1. Säule 3b: Der Rückkaufswert ist im Vermögen zu deklarieren
                                                                                          1. Rückkaufsfähige Leibrenten
                                                                                            1. Aufgeschobene Leibrenten: Während der Aufschubsdauer ist der RkW im Vermögen zu versteuern. Sobald die Renten laufen, ist die Vermögenssteuerung kantonal geregelt.
                                                                                              1. Sofortbeginnende Leibrenten: Kantonal unterschiedlich geregelt
                                                                                            2. Nicht rückkaufsfähige Versicherungen sind nicht im Vermögen zu deklarieren
                                                                                              1. Informationen
                                                                                                1. Der Bund erhebt von natürlichen Personen keine Vermögenssteuer
                                                                                                2. Säule 3a: Keine Vermögenssteuer
                                                                                                3. Erbschaftssteuer
                                                                                                  1. Rückkaufsfähige Lebensversicherung 3b: Erbschaftssteuer fällt an, ausser beim Ehegatten
                                                                                                    1. Leibrenten (Prämienrückgewähr): Auf 60% der Prämienrückgewähr entfallen Erbschaftssteuern, auf 40% Einkommenssteuer (getrennt vm übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz wie 3a)
                                                                                                      1. Versicherung auf fremdes Leben: Beim VN-Wechsel können Erbschaftssteuern anfallen
                                                                                                        1. Leibrenten auf 2 Leben: Wenn die überlebende VP neuer VN wird, können hohe Erbschaftssteuern anfallen
                                                                                                          1. Informationen
                                                                                                            1. Ehepartner sind in allen Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit. Nachkommen (Kinder & Enkel) sind in den meisten Kantonen von der Erbschaftssteuer befreit.
                                                                                                              1. Der Bund erhebt keine Erbschaftssteuer
                                                                                                            2. Schenkungssteuer
                                                                                                              1. In LU und SZ sind Schenkungen steuerfrei. In LU werden Schenkungen im Zeitraum von 5 Jahren vor dem Tod mit der Erbschaftssteuer belebgt.
                                                                                                                1. Bei einer Abtretung kann der RkW der Schenkungssteuer unterliegen
                                                                                                                  1. vor allem nicht verwandte Personen müssten mit hohen Steuerbelastungen rechnen.
                                                                                                                    1. Informationen
                                                                                                                      1. Wird erhoben, wenn Vermögen unter Lebenden die Hand wechselt.
                                                                                                                        1. Der Bund erhebt keine Schenkungssteuer
                                                                                                                      2. Verrechnungssteuer
                                                                                                                        1. Meldungspflichtig sind alle Kapitalleistungen > CHF 5'000.- und Rentenleistungen > CHF 500.-
                                                                                                                          1. Einspruch: Der Anspruchsberechtigte kann gegen die Meldung an die EIdg. Steuerverwaltung Einspruch erheben.
                                                                                                                            1. Kapitalleistungen: 8% Abzug
                                                                                                                              1. Rentenleistungen: 15% Abzug
                                                                                                                              2. Informationen
                                                                                                                                1. Der Leistungserbringer ist steuerpflicht. Der Versicherer erfüllt seine Steuerpflicht, wenn er der Eidg. Steuerbehörde meldet, wer aus welcher Vorsorgeform und welchem Produkt wie viel Leistung erhalten hat.
                                                                                                                                  1. Zweck: Ordnungsgemässe Deklaration des Einkommens und der Vermögenswerte (Verhinderung Steuerhinterziehung)
                                                                                                                                2. Eidg. Stempelabgabe
                                                                                                                                  1. 2.5% der Barprämie
                                                                                                                                    1. Abgabepflichtig ist der Versicherer
                                                                                                                                      1. Keine Stempelsteuer
                                                                                                                                        1. nicht rückkaufsfähige Lebensversicherungen
                                                                                                                                          1. rückkaufsfähige Lebensversicherungen mit PP ab 5 Jahresprämien
                                                                                                                                            1. Lebensversicherungen, welche von VN mit Wohnsitz im Ausland abgeschlossen wird
                                                                                                                                              1. gebundene Selbstvorsorge (3a)
                                                                                                                                              2. Informationen
                                                                                                                                                1. Auch für Versicherer relevant, die der Aufsicht des FL unterstehen. D.h. für Versicherungen, die zum liechtensteinischen oder schweizerischen Versicherungsbestand gehören, unterliegen der Stempelsteuer
                                                                                                                                                  1. Kombinierte Versicherungen: nur die Prämie der rückkaufsfähigen Versicherung unterliegt der Abgabe.
                                                                                                                                                Mostrar resumen completo Ocultar resumen completo

                                                                                                                                                Similar

                                                                                                                                                Conceptos Básicos de la Física
                                                                                                                                                Diego Santos
                                                                                                                                                Capas de la Tierra
                                                                                                                                                Diego Santos
                                                                                                                                                Freud: Pasión Secreta
                                                                                                                                                Cesar_Adolfo
                                                                                                                                                Fichas de Inglés para la Prepa Abierta
                                                                                                                                                Raúl Fox
                                                                                                                                                Test de historia de España S. XVIII, XIX y XX.
                                                                                                                                                Diego Santos
                                                                                                                                                Vocabulario First - B2
                                                                                                                                                fvera84
                                                                                                                                                LAS CLAVES DE LA ARGUMENTACION DE ANTHONY WESTON
                                                                                                                                                revisorsur
                                                                                                                                                LA SOCIEDAD MAYA
                                                                                                                                                uwaldo_h
                                                                                                                                                Sistema Cardiovascular
                                                                                                                                                Kevin BD
                                                                                                                                                PARTES O ESTRUCTURA DE LA CÉLULA
                                                                                                                                                Luis Vélez Zamora
                                                                                                                                                ERLIJIOAK Prueba
                                                                                                                                                Txemi López