Einblick in KndKreis oder in
Geschäftsgeheimnisse des AG
Einblick in Kundenkreis
persönlicher Kontakt zu Knd
nötig: Klassisches Bsp:
Aussendienstmitarbeiter
Geschäftsgeheimnisse: Kein Patent
verlangt, aber FINANZIELLE
SPEZIALKENNTNISSE (Bsp:
Techn.Know How / Pläne /
Preiskalk / MarketingStrategien)
Schädigung des AG
Schriftlichkeit
THEORIE: Angemessenheit
Zeitlich: 3 jre zu viel, 18Mte max. i.O.
örtlich: ganze CH
problematisch,
Ostschweiz i.O.
FRAGE: Ostschweiz Tätigkeitsgebiet,
Einsatzgebiet, ist da Arbeitgeber
gemeint oder Orte, wo akquiriert
wird? Wenn Acquise, dann alle Firmen
ausserhalb Ostschweiz
ausgenommen -->CN gewinnt !
Nüssli: örtlich
nicht
anwendbar,
da MM nicht
in Ostschweiz
gegenständlich
allgemeine, Ug
bezogen: Alle
Tätigkeiten
partiell: bestimmte
Tätigkeit in
bisherigem Gebiet
Kündigung von
CN aufgrund von
AG
verantwortbarem
Grund OR340c II
AG provoziert
Kündigung-->KonkVerbot
ungültig
KonkVerbot
mangels Interesse
Impact ungültig
(Impact CN
ausrücklich erklärt,
auf KonkVerbot zu
verzichten (LÜGE)
Persönliche
Beratungstätigkeit,
beruht auf persönl.
Eigenschaften
KonkVerbot nicht
anwendbar, da langjährige
Geschäftsbeziehung MM zu
CN schon vor Vertragsbeginn
bei Impact in 2004
Lüge CN: Impact habe von
KonkVerbot abgesehen, da CN
diese schon zu Impact
mitgebr habe