Creado por myJurazone
hace alrededor de 10 años
|
||
Verkehrswesentlichkeit, § 119 II BGB
Bereitstellen der Ware = Angebot?
Fehlendes Erklärungsbewusstsein
Falsches Verstehen einer mündlichen Willenserklärung
Zugang eines Übergabeeinschreibens (Abholschein)
Abhanden gekommen Willenserklärung
Folge einer fehlenden oder fehlerhaften Empfangseinrichtung
Konkludente Annahmeerklärung bei unbestellter Ware, § 241a BGB
Anfechtungsmöglichkeit der Vollmacht nach deren Gebrauch
Analoge Anwendung des § 108 II 1 BGB bzgl. Einwilligung