Die Verrechnungssteuer kennt keine Überwälzungspflicht.
Damit ich die Verrechnungssteuer zurückfordern kann, muss ich die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen.
Versicherungsgesellschaften sind Steuersubjekte bei der Verrechnungssteuer.
Die bei Glücksspielen in Spielbanken im Sinne des Spielbankengesetzes erzielten Gewinne unterliegen der Verrechnungssteuer.
Im Zinsbesteuerungsabkommen ist das Meldeverfahren im Konzern innerhalb der europäischen Union geregelt.
Im OECD Musterabkommen ist die Besteuerung von Dividenden zwischen zwei Staaten geregelt.
Bei natürlichen Personen gilt als Inländer, sobald man 30 Tage ohne Arbeit in der Schweiz Aufenthalt hat.
Verrechnungssteuerpflichtige Leistungen müssen immer bezahlt werden.
Bei Versicherungsleistungen wird mehrheitlich das Meldeverfahren angewendet.
Bei Kapitalauszahlungen von Versicherungsleistungen beträgt der Steuersatz 15%.
Damit das Meldeverfahren im Konzern innerhalb der Schweiz angewendet werden kann, braucht es mindestens eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von 20%.
Zinserträge unterliegen immer der Verrechnungssteuer.
Zinserträge aus einem Darlehen von einer Privatperson unterliegen der Verrechnungssteuer.
Bei Wohnsitz im Ausland ist auf den Versicherungsleistungen keine Verrechnungsteuer geschuldet.
Alle Lotteriegewinne ab CHF 1‘000 unterliegen der Verrechnungssteuer.
Im Steuerrecht ist es bei einer Steuerumgehung nicht relevant, ob eine Steuerersparnis erzielt worden ist.
Die Frist beträgt 5 Jahre, in welcher die Verrechnungsteuer zurückerstattet werden kann.
Wenn eine natürliche Person die Dividende nicht fahrlässige in der Steuererklärung als Einkommen deklariert, verwirkt sie das Recht auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer.
Abschlagsrückerstattung können natürliche und juristische Personen geltend machen.
Bei der Verrechnungssteuer gilt generell die Dreieckstheorie um festzustellen wer Rückerstattungsberechtigt ist.
Stockwerkeigentümergemeinschaften senden Ihren Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die ESTV.
Bei einer Erbengemeinschaft spielt es für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erträge, welche nach dem Todestag erzielt worden sind, keine Rolle ob die Erben in der Schweiz wohnen oder im Ausland.
Gemäss DBA beträgt die Sockelsteuer auf Dividenden für das Quel-lensteuerland 15%.
Die ausländische Quellensteuer wird in der Schweiz der Einkom-mensteuer angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.