Steuern sind öffentliche Abgaben, die im Zusammenhang mit einer Gegenleistung erhoben werden.
Kausalabgaben werden unterteilt in Gebühren, Vorzugslasten und Ersatzabgaben.
Bei der Spielbankenabgabe handelt es sich um eine Ersatzabgabe.
Bei der Autobahnvignette handelt es sich um eine Steuer.
Bei der Briefmarke handelt es sich um eine Gebühr.
Als Gemengsteuer werden Abgaben bezeichnet, bei denen ein Teil Entgelt für zurechenbare staatliche Leistungen oder Vorteile und der Rest eine gegenleistungslos geschuldete Abgabe ist.
Progressive Steuertarife verstossen gegen den Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und sind unzulässig.
Für die Erhebung von direkten Steuern benötigen die Kantone eine ausdrückliche Grundlage in der Kantonsverfassung.
Der Bund erhebt eine Vermögens- und Kapitalsteuer, jedoch keine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) legt die Grundsätze der Gesetzgebung der Kantone fest, insbesondere die Steuertarife, Steuersätze und Steuerfreibeträge.
Das Steuerrechtsverhältnis besteht aus fünf Elementen: Steuerhoheit, Steuersubjekt, Steuerobjekt, Steuerträger und Steuer-mass.
Von indirekten Steuern spricht man, wenn Steuerobjekt und Steuerberechnungsgrundlage nicht identisch sind.