Der Bauträgervertrag nach BGB besteht im Prinzip aus zwei Vertragsarten, dem Grundstückskaufvertrag und dem ❌. Besteht ein Vertrag aus mehreren Vertragsarten, so ist der Vertrag mit der höchsten Formvorschrift bindend. Da der Bauvertrag den Kauf eines Grundstücks beinhaltet, ist die ❌ zwingend. Dafür muss ein Notar hinzugezogen werden. Zunächst muss der Bauträger im größeren Umfang Grundstücke erwerben. Dann erstellt er im Einzelnen eine ❌ für ein geplantes Projekt. Die Projekte sind meistens der Bau von Wohnparks oder ❌. Auch die Bauphase realisiert der Bauträger. Dazu schließt er Verträge mit verschiedenen Bauunternehmen für die einzelnen ❌. Manchmal beauftragt der Bauträger auch einen Generalunternehmer. Dieser wiederum schließt dann Verträge mit Subunternehmen. Parallel oder auch im Anschluss dazu verkauft der Bauträger die einzelnen Immobilien an seine Kunden, nach dem BGB auch ❌ genannt. Dieses geschieht entweder im Planungsstadium, dann spricht man vom Bestellbau oder erst nach Fertigstellung, dann ist die Rede vom ❌.
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