Herr Maier ist Unternehmer und betreibt ein Möbelhaus, dessen Geschäftsräume über 400 Quadratmeter groß sind. Eine Corona-Verordnung hat vorgesehen, dass Betriebe, deren Geschäftsräume größer als 400 Quadratmeter sind, erst zwei Wochen später öffnen dürfen als die anderen. Herr Maier fühlt sich in seinem Grundrecht auf Erwerbsfreiheit verletzt. Welche der folgenden Aussagen ist/sind in diesem Zusammenhang richtig?
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