Einem Auszubildenden ist nichts über den weiteren Fortgang seiner Beschäftigung nach Beendigung der Berufsausbildung mitgeteilt worden. Am letzten Ausbildungstag wird im gesagt, dass am nächsten Tage seine Tätigkeit in der Firma beendet ist, ist das nach dem Berufsbildungsgesetz zulässig?
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