Vorlesung 6
Mietrecht und AGB
Erläutere den Begriff des Mietvertrags:
Was kann Mietsache sein?
Ist die Miete zwingend entgeltlich?
Wann endet ein Mietverhältnis?
Wie endet das Mietverhältnis bei einem unbefristetem Vertrag?
Inwiefern grenzt sich die Pacht von der Miete ab? Was sind die Besonderheiten der Pacht?(Art. 275 ff. OR)
Inwiefern grenzt sich die Gebrauchsleihe von der Miete ab? Was sind die Besonderheiten der Gebrauchsleihe?
Inwiefern grenzt sich das Darlehen von der Miete ab? Was sind die Besonderheiten des Darlehens?
Inwiefern grenzt sich die Hinterlegung von der Miete ab? Was sind die Besonderheiten der Hinterlegung
Inwiefern grenzt sich das Wohnrecht von der Miete ab? Was sind die Besonderheiten des Wohnrechts?
Was gilt bezüglich der Form beim Zustandekommen des Mietvertrags?
Und bei der Kündigung?
Kann eine Familienwohnung mit dem Einverständnis eines Ehegatten vonstatten gehen?
Welches sind die Hauptpflichten des Vermieters?
Welches sind die Nebenpflichten des Vermieters?
Welches sind die Pflichten des Mieters?
Welches sind Nebenpflichten des Vermieters?
Auf wenn bezieht sich Art. 257 f. noch?
Was muss bei Erneuerungen und Änderungen des Mietobjekts vom Vermieter beachtete werden?
Was bei Erneuerungen des Mieters?
Was geschieht bei einem Eigentümerwechsel? Welche Auswirkungen für den Vermieter?
Welche Arten der Beendigungen existieren?
Welche 2 Möglichkeiten bei der ordentlichen Beendigung gibt es?
Welche Gegebenheiten führen zu einer ausserordentlichen Beendigung?
Was sind die Voraussetzungen für Form sein der Kündigung
Was muss man bei der Rückgabe der Mietsache beachten?
Prüfung der Anwendbarkeit von Art. 271 / 271a OR für den Kündigungsschutz.
Welche 3 Fragen müssen bejaht werden?
Bedürfen nichtige und unwirksame Kündigung eine Anfechtung?
Wer muss die treuwidrige Kündigung beweisen?
Wer muss den ausserordentlichen Grund beweisen?
Welche 3 Leistungsstörungen können bei der Übergabe vorkommen? Wozu führen sie?
Welche Leistungsstörungen können während der Mietdauer vorkommen?
Verhältnis Mieter/Untervermieter
Verhältnis Vermieter - Untermieter
Welche 3 Begriffselemente umschreiben die AGBs?
(Ab S.85 Skript)
Die AGBs werden in 4 Schritten überprüft.
Nenne die 4 Schritte:
Was wird bei der Einbezugskontrolle überprüft?
Was wird bei der Geltungskontrolle überprüft?
Was wird bei der Auslegungskontrolle überprüft?
Was wird bei der Inhaltskontrolle überprüft?
Welche 2 Theorien werden bei sich widersprechenden AGBs verwendet?
Vorlesung 8
Wer verpflichtet sich zu was bei einem Werkvertrag?
Nenne 2-3 Merkmale eines Werkvertrages!
Merkmale eines Werkes:
Nenne einige Abgrenzungsmerkmale zum Kaufvertrag:
Nenne einige Abgrenzungsmerkmale zum Auftrag und Rechtsfolgen:
Nenne einige Abgrenzungsmerkmale zum Arbeitsvertrag und Rechtsfolgen:
Architektenvertrag (gemischter Vertrag) Bauleitung (Auftrag), Projektierung (Werkvertrag).
Welches sind die 3 wichtigsten Erscheinungsformen des Werkvertrages?
Charakterisiere den Bauwerkvertrag:
Charakterisiere den Werklieferungsvertrag
Was versteht man unter Werkähnlichen Verträgen und was sind Beispiele dafür?
Welches sind die Hauptpflichten des Unternehmers?
Und welches sind seine Nebenpflichten?
Was sind die Grundsätze der Gefahrtragung nach OR 376?
Welches sind die Ausnahmen der Gefahrtragung?
Wie wird die Werklohnforderung sichergestellt?
Welches ist die Hauptpflicht des Bestellers?
Welches sind Nebenpflichten?
Wekrlohn: Wenn vereinbart: 1. fest Art. 373 (Ausnahme Abs. 2 bei erheblichen Missverhältnis zwischen
Leistung und Gegenleistung, muss vorhersehbar sein, muss generell verlangen, dass bspw. Rohstoffpreise
rauf und runter gehen, der Unternehmer muss versuchen die Rohstoffe anderswo billiger zu bekommen, wenn
das Hindernis trotz allen Voraussetzungen nicht vorhersehbar gewesen ist, dann Anpassung des Vertrages
oder Auflösung. Es ist aber kein Mechanismus sondern eine Ermessensentscheid des Gerichts.(Grundlageirrtum Art.24 wird verdrängt)
2. Nur ungefähr vereinbart dann: 374 .2.
wenn nicht vereinbart, dann Art. 374. Rechtsfolgen sind anders als wenn vereinbart. Art. 375 Vereinbarung eines ungefähren Ansatzes (Kostenvoranschlag)
Der KV ist auch nicht eine ungefähre Presivereinbarung!! Es ist stets eine Prognose und nichts anderes.Der nach 374 zu berechnen ist.
Wie wird die Höhe des Preises bestimmt?
Was geschieht bei Überschreitung des Kostenansatzes?
Welche Mängelrechte hat der Besteller?
Was sind die Voraussetzung und die Rechtsfolgen einer Wandelung?
Was sind die Voraussetzung und die Rechtsfolgen einer Minderung?
Was sind die Voraussetzung und die Rechtsfolgen einer Nachbesserung?
Was sind die Voraussetzung und die Rechtsfolgen einer Ersatz des Mangelfolgeschadens?
Wie sind die Verjährungsfristen geregelt ?
Achtung neu ab dem 1.1.13
Ist die Verjährungen per 31.12.13 eingetreten, dann bleibt sie.
Wenn sie sich über 1.1.13 erstreckt, was dann?
Welche 3 Konstellationen für die Beendigung des Vertrages gibt es bei Unmöglichkeit der Erfüllung 376,378,379 OR?
Allgemeine Grundsätze der Beendigung:
Rücktrittsrecht des Bestellers:
Vorlesung 9
Wie lässt sich ein einfacher Auftrag charakterisieren?
Grenze den Auftrag vom Werkvertrag ab:
Wie sehen die Rechtsfolgen aus?
Was gilt für den Architektenvertrag (Erstellung von Ausführungsplänen, Kostenvorschlägen)?
Was gilt für die Arbeitsvergabe und Bauaufsicht/führung?
Was gilt beim Totalunternehmervertrag (übernimmt die gesamte Ausführung eines Bauwerks)?
Grenze den Auftrag vom Arbeitsvertrag ab:
(ist ausserordentlich wichtig)
Grenze den Auftrag von der einfachen Gesellschaft ab:
Grenze den Auftrag von der Gefälligkeit ab:
Grenze den Auftrag von einem Rat und der Auskunft ab:
Nenne 3 mögliche Erscheinungsformen des Auftrags:
Wie entsteht ein Auftrag?
Annahme durch Schweigen möglich?
Gibt es eine Fromvorschrift?
Was ist Gegenstand des Auftrags?
Ist eine Erfüllungsklage möglich?
Welche Rechte und Pflichten hat der Auftraggeber?
Vergütung:
Welche Pflichten hat der Beauftragte?
Und welche Nebenpflichten?
Kann der Beauftragte die persönliche Leistungspflicht delegieren? Was ist der Grundsatz?
Welches sind die Folgen von Vertragsverletzungen?
Mögliche Beendigungsgründe?
Wann erlischt der Auftrag?