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Der Betriebsrat
Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG): Sind mindestens wahlberechtigte Arbeitnehmer ständig in einem privaten Betrieb beschäftigt, kann ein gewählt werden. Im öffentlichen Dienst wird ein gewählt. Wählen darf jeder Arbeitnehmer, der überwiegend für den Betrieb arbeitet und mindestens Jahre alt ist. Hierzu gehören auch Außendienstmitarbeiter, Heim- oder Telearbeiter, und Leiharbeiter, die länger als Monate beschäftigt werden sollen.
Wer kann gewählt werden? Zur Wahl kann sich jeder Mitarbeiter stellen, der seit mindestens Monaten für den Betrieb arbeitet. Ausgenommen von Wahl- und Aufstellungsrecht sind hingegen leitende Angestellte. Für eine Betriebsratswahl müssen mindestens wählbare Arbeitnehmer zur Verfügung stehen.
Die Belegschaft ist allerdings verpflichtet, einen Betriebsrat zu wählen. Auf der anderen Seite kann auch dann ein Betriebsrat gewählt werden, wenn die Mehrheit der Belegschaft ist.
Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Die Amtszeit des Betriebsrats beträgt Jahre. Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als . Ihnen dürfen durch ihr Amt keine Vor- und Nachteile entstehen. Sie genießen allerdings einen besonderen . Der Betriebsrat wird für seine Aufgaben von der Arbeit . Der stellt die für die Aufgabe erforderlichen Mittel zur Verfügung. Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so entsenden sie Mitglieder in einen Gesamtbetriebsrat. In einem können diese wiederum einen Konzernbetriebsrat bilden. Im Fall EU-weit operierender Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen: Betriebsrat.