Created by Silke Pirgmayer
over 6 years ago
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Question | Answer |
Was ist Recht? | Normensystem, das für jedermann verbindlich ist und mit staatlichem Zwang durchgesetzt wird Recht = staatliche Zwangsordnung Einhaltung durch staatliche organisierten Zwang |
Was ist Sitte? | = Gruppenspezifische Verhaltensnormen, die von den Gruppenmitgliedern befolgt werden, um die Anerkennung der Gemeinschaft nicht zu verlieren (z.B. Tisch, - Grußsitten) Sitte = soziale Zwangsordnung |
Was ist Moral? | = Forderungen des eigenen Gewissens, die nicht unbedingt mit Recht und Sitte im Einklang stehen Moralisches Handeln = autonome Willensentscheidung |
Was ist geschriebenes Recht? | Gesetze und Verordnungen |
Was sind Gesetze? | Normen die in parlamentarischen Verfahren beschlossen werden (Bundesgesetze von National-, und Bundesrat, Landesgesetze vom jeweiligen Landtag) |
Wann tritt ein Gesetz in Kraft? | * der Zeitpunkt des Inkraftretens eines Gesetzes kann im Gesetz selbst ausdrücklich festgelegt sein * ist dies nicht der Fall, so tritt ein Gesetz nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem es im Bundesgesetzblatt veröffentlich wurde |
Wann ist ein Gesetz gültig? | Ein Gesetz ist dann gültig, wenn es in einem bestimmten Verfahren beschlossen wurde. Das Verfahren zur Rechtserzeugung ist in der Bundesverfassung und in den Landesverfassungen geregelt. |
Wie wird ein Gesetz vollzogen? | Bei Nichtbeachten eines Gebotes oder Verstoßes gegen ein Verbot wird mit staatlich organisiertem Zwang in einem gesetzlich geregelten Verfahren der Rechtfrieden wieder hergestellt |
Was sind Verordnungen? | * enthalten Rechtsnormen *von Verwaltungsbehörden beschlossen *dienen der Präzisierung von Gesetzen (Verwaltungsbehörden) * "Aus-, bzw. Durchführungsverordnung" |
Erklären sie den Begriff "Gewohnheitsrecht"! | = ungeschriebenes Recht Ist von wesentlich geringerer Bedeutung als geschriebens Recht, aber genauso verbindlich. Entsteht unter der Vorraussetzung, dass bestimmte Regeln in der Überzeugung, sie seien Recht, langdauernd, allgemein und gleichmäßig befolgt werden (Recht über fremde Felder und Wiesen zu gehen) |
Was ist Rechtssprechung? | = Judikatur Richterliche Entscheidungen haben in Ö. nicht Gesetzeskraft, sondern nur Gültigkeit für diesen konkreten Fall (unabhängig von vorangegangenen Entscheidungen) Richter sind an Gesetze gebunden. |
"Geltungsbereiche" des Rechts? | + territorialer Geltungsbereich: österreichisches Recht gilt (fast) nur innerhalb der österreichischen Grenzen + persönlicher Geltungsbereich: bezeichnet den Personenkreis, auf den eine bestimmte Rechtsnorm anzuwenden ist + zeitlicher Geltungsbereich: beginnt mit Inkrafttreten und endet mit dem AUßerkrafttreten eines Gesetzes + sachlicher Geltungsbereich: unterscheidet verschiedene Rechtsmaterien, wie etwa Privatrecht, Verwaltungs- oder Strafrecht |
Wer ist zur Durchsetzung des objektiven Rechts berufen? | staatliche Behörden (staatlich organisierter Zwang, Herstellung des Rechtsfriedens) |
Was ist eine Behörde? | = staatliche Einrichtung, welche mit Imperium (Hoheitsgewalt) waltet und zur Durchsetzung (Vollziehung) der Rechtssprechung berufen ist |
Wer wird für Behörden tätig? | Für die Behörden werden Organe (Amtstierarzt) tätig. Organwalter = konkrete Person, die die Funktion eines Organs ausübt (Bezirkshauptmann) |
Welche Arten von Behörden gibt es? | Gerichte und Verwaltungsbehörden |
Wer ist zuständig für die Vollziehung des Zivil- und Strafrechts? | Gerichte |
Wer ist zuständig für öffentliches Recht und wer für Privatrecht? | öffentliches Recht = Verwaltungsbehörden Privatrecht = Zivilgericht |
Was sind Gerichte? | = Behörden deren Organe (Richter) zur Sicherung einer objektiven Rechtsprechung weisungsungebunden, unabsetzbar und unversetzbar sind |
Staatsanwaltschaft? | = eigene Behörde (Anklagebehörde) zur Verfolgung und Vollstreckung von Straftaten Organwalter = Staatsanwalt, ist der vorgesetzten Behörde weisungsgebunden |
Womit entscheiden Gerichte? | Gerichte entscheiden mit Urteil! Gerichte bzw. Richter sind nur an die Gesetze gebunden. Der Richter urteilt unabhängig von vorangegangenen Entscheidungen (anders als in den USA), d.h. richterliche Entscheidungen haben in Österreich keine Gesetzeskraft. Gerichte sind zuständig für die Vollziehung des Zivil- und Strafrechts. |
Womit entscheiden Verwaltungsbehörden? | Entscheiden mit Bescheid! Verwaltungsbehörden sind zuständig für die Vollziehung des Verwaltungs- und Verwaltungsstrafrechts. Sie entscheiden mit Hilfe von Verordnungen. |
materielle Rechtskraft eines Urteils? | ein rechtskräftiges Urteil besteht weiterhin, auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es falsch ist (infolge eines fehlerhaften Gutachtens) |
Welche Zuständigkeitsbereiche gibt es für Behörden? | + sachlich: richtet sich nach dem inhaltlichen Aufgabenbereich (Finanzamt- Steuerrecht) + örtlich: nach territorialen Beziehungen der Rechtssache bestimmt, ergibt sich aus dem formellen Recht oder der Vollzugsklausel (bestimmt welche von mehreren sachlich zuständigen Behörden im konkreten Fall zuständig ist) |
Woraus ergibt sich die Zuständigkeit eines Gerichts bei zivilgerichtlichen Verfahren? | Ist geregelt in der Jurisdiktionsnorm (JN, formelles Recht) + örtliche Zuständigkeit: Wohnsitz, Sitz des Beklagten + sachliche Zuständigkeit: Wertzuständigkeit (wenn die Gerichtszuständigkeit vom Streitwert abhängt) Eigenzuständigkeit (wenn die Gerichtzuständigkeit vom Streitwert unabhängig ist) |
Anwaltspflicht? | Im zivilgerichtlichen Verfahren bei BG ab einem Streitwert von >5000 Euro und vor allen höheren Gerichten Partei muss durch Rechtsanwalt vertreten sein. |
Instanzenzug (Berufungsgerichte)? | grundsätzlich 3 Instanzen (zivilgerichtlich) - BG -> LG -> OGH - LG/Handelsgericht -> Oberlandesgericht -> OHG - Bezirksgericht für Handelssachen -> Handelsgericht ->OHG (gilt für Wien) |
Wie ist der Instanzenzug im verwaltungsbehördlichen Verfahren geregelt? | + 1. Instanz: Verwaltungsbehörden erster Instanz (z.B. Bezirksverwaltungsbehörde, Finanzamt, ...) + 2. Instanz: je nach Verwaltungsvorschriften (z.B. Steuern in Finanzlandesdirektion 1x je Bundesland) (außerordendliches Rechtsmittel nach der 2. Instanz kann eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof oder Verfassungsgerichtshof erhoben werden) |
Strafverfahren und Zuständigkeit? | + =Verfolgung von Verstößen gegen das Strafrecht: das sind Handlungen/Unterlassungen, die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind + örtliche Z.: Gericht in dessen Sprengel sich die Straftat ereignet hat + sachliche Z.: 1. und 2. Instanz |
Verteidigerzwang in Strafsachen? | + Hauptverhandlung vor Schöffen Geschworenengericht + Haftsachen + Jugendstrafen (Angeklagter muss durch Rechtsanwalt vertreten sein) |
Gerichte | + Justizgerichte (zuständig für Zivil- und Strafrecht) - BG (141 in Ö.) - LG (GH erster Instanz, 20 in Ö.) - OLG (GH 2ter Instanz, 4 in Ö.) - OGH (in Wien) + Gerichtshöfe öffentlichen Rechts - Verfassungsgerichtshof - Verwaltungsgerichtshof - Asylgerichtshof - Landesverwaltungsgericht - Bundesverwaltungsgericht -Bundesfinanzgericht |
Welche Behörde ist für die Vollziehung des öffentlichen Rechts, ausgenommen des Strafrechts (a) und welche für die Vollziehung des Privatrechts (b) zuständig? | a) Verwaltungsbehörden b) Zivilgerichte |
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