Question | Answer |
Vorsichtsprinzip | Vermögen und Schulden vorsichtig bewerten, Gläubigerschutz, nicht reicher stellen als ist, Handelsbilanz=Steurebilanz, solange keine Sonderverlangen des Steuerrechts |
Grundsatz Periodenabgrenzung | Aufw. und Ert. GuV im wirtschaftlichen Geschäftsjahr zuzuordnen, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt |
Stichtagsprinzip | Vermögen und Schulden nach Verhältnissen (=Werten) vom Abschlussstichttag zu bewerten |
Grundsatz Bilanzidentität/-gleichheit | Schlussbilanz wertmäßig gleich der Eröffnungsbilanz vom nächsten Jahr |
Grundsatz Einzelbewertung | grundsätzlich Vermögengegenstände und Schulden einzeln bewerten, Sammelbewertung erlaubt für Kleinteile (Rohstoffe, Hilfsstoffe, etc... |
Going-Concern-Prinzip | grundsätzlich davon auszugehen, dass Betrieb forgeführt wird, (sonst andere Werte möglich in Falle von Insolvenz) |
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