TBV: 1. VA muss sich auf ein Handeln, Dulden oder Unterlassen beziehen
TBV: 2. VA muss wirksam, also rechtmäßig sein
Annotations:
Zuerst wird die rechtmäße Grundmaßnahme geprüft, sodass dann auf die Grundmaßnahme verwiesen werden kann.
TBV: 3. Eingelegte Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung
Annotations:
VA ist grundsätzlich anfechtbar.. Durch das eingelegte Rechtsmittel würde sich eine aufschiebende Wirkung entfalten. Diese aufschiebende Wirkung entfällt nach §80(2) VwGO bei unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen der Polizei.
Rechtsfolge §50 (1) ist die Sofortige Vollziehung
§51 (1) zugelassene Zwangsmittel
Annotations:
Aussagen, welches man wählt, dann Negativabgrenzung, warum die anderen nicht
§52 Ersatzvornahme
besteht Handlungspflicht beim Adressat
Handlung muss vertretabar sein
Annotations:
Öffnen der Tür, wegfahren des Autos, beseitiung des verursachten Mülls. D.h statt Adressat kann auch jemand anderes die Handlung vornehmen
Handlung wird nicht erfüllt
Rechtsfolge: Selbst oder Fremdvornahme
§53 PolG Zwangsgeld
Bei nicht vertretbaren Handlungen.
Die dahingehende - Rechtsfolge: Festsetzen des Zwangsgeldes
Höhe zwischen 5 und 2500 Euro
Schriftlich festsetzen
§55. Unmittelbare Zwang
§55 Negativabgrenzung
§58 Legaldefintionen
Annotations:
§58 (1) Zwang Einwirkung auf Person durch Körperliche Gewalt, Hilfmittel und Waffen.
§58 2 (K.Gwalt)
§58 3 Hilfsmittel
§58 Waffen
§61 Androhung
Annotations:
Unmittelbarer Zwang muss angedroht werden. Andernfalls wenn es die Situation nicht zulässtt.
§62 Fesselung
Annotations:
Person wird festgehalten (zur Ingewahrsamnahme) und es besteht Gefahr, dass die Person widerstand leistet, flieht, oder sich sowie andere verletzt.
Auch wenn Personen zur Durchführung des §81a stpo transportiert wird, darf sie nach den 3 Varianten gefesselt werden.
§63 Allgemeine Vorschriften Schusswaffengebrauch. Müssen alle Vorliegen
§64 Gegen Personen
Zwang ohne vorausgegangenem VA
§50 (2) Polg
TBV: 1. gegenwärtige Gefahr für Öffentliche Sicherheit
TBV: 2. Sofortvollzug muss NOTWEDNIG sein
Annotations:
Zeitliche Komponente:
1 Möglichkeit: Maßnahme gegen Person ist nicht möglich (Person ist nicht vor Ort
2 Möglichkeit: Maßnahme gegen Person nicht rechtzeitig möglich ( Person ist vor Ort, aber bis VA erteilt wird, ist der Schaden wahrscheinlich schon eingetreten)
3 Möglichkeit: VA hat keinen Erfolg. VA gegen Person kann eher dazu führen, dass die Situation verschäft wird.