aus Arbeitslohn und positiver Summer der Einkünfte
Bei der Bemessung bleiben außer Betracht: Versorgungsbezüge § 19 Absatz 2 und Leibrenten
Der Altersentlastungsbetrag wird einem Steuerpflichtigen gewährt, der vor dem Beginn des Kalenderjahres,
in dem er sein Einkommen bezogen hat, das 64. Lebensjahr vollendet hatte