Jugendgerichtsgesetz
Kerngedanke: ERZIEHUNG VOR STRAFEgültig für: JUGENDLICHE v. 14-18 & HERANWACHSENDE v. 18-21Was?: ANPASSUNG DER NORMEN DES ALLGEMEINEN STRAFRECHTS AN DIE EINSICHTSFÄHIGKEIT DES JUGENDLICHEN Wofür?: SCHUTZ DER JUGENDLICHEN UND HERANWACHSENDEN
Urteile: Zuchtmittel (Verwarnung) Jugendarrest (Freizeit-, Kurz- & Dauerarrest) Jugendstrafe (bis zu 10 Jahre)
>> abhängig von: sozialem Umfeld Verhalten bei Verhandlungen (~ Reue / Vorschläge...) Wiederholung? geistige Umstände (Aufmerksamkeitsdefizite...)
Im Jugendgericht sind ein besonders geschulter JUGENDRICHTER und JUGENDAMT-MITARBEITER dabei. Es ist KEINE Öffentlichkeit zugelassen. Strafe ist NICHT der Zweck, SONDERN Abschrecken und Erziehen.
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