Gesundheitswesen

Descrição

Krankenpflege Gesundheitswesen Modul 1
morsy
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morsy
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Resumo de Recurso

Questão Responda
Gesundheitsminister : Herman Gröhe Gesundheitzsministerin RLP : Sabine Bätzing-Lichtenthäler Sozialversicherungssystem : ~ Krankenversicherung ~Arbeitsversicherung ~ Rentenversicherung ~ Pflegeversicherung ~ Unfallsversicherung
Wer ist versicherungspflichtig ? Alle Personen, die gegen Arbeitsentgeld oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind (ausgenommen Beamte/Selbstständige Wer ist nicht versicherungspflichtig ? Selbständige, Beamte, Soldaten, geringfügig Beschäftigte
In der Pflegeversicherung ist eine Befreiung nicht möglich. Es gilt die Regel : Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung : jeder Kranken versicherte ist auch pflichtversichert in der Pflegeversicherung Versicherungspflichtgrenze (4.575 Euro) Ist eine Sozialversicherungs-Rechengröße und bestimmt, ab welcher Höhe des jährlichen Brutto-Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der Gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss. Der Versicherte kann entscheiden ob er in eine private Versicherung wechselt
Beitragsbemessungsgrrenze (4,125 Euro) Ist der Betrag bis zu dem Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden Pflegeversicherung (1995) Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland ist verpflichtet, neben dem Krankheitsrisiko auch das Pflegerisiko mit einer eigenen Versicherung abzusichern. ~ Erwerbsfähig ~ Beitragssatz 2,35% ~Beitragszuschlag ( 24 o. Älter, Kinderlos zahlen 0.25% mehr Beitragszuschlag)
Solidarprinzip Es besagt dass sich die Mitglieder der Solidargemeinschaft im Krankheitsfall gegenseitige Unterstützung zusichern. Die Gesunden tragen die Kosten für die Kranken mit. Solidarstaatsprinzip Es besagt das nach Möglichkeit alle im Staat lebende Bürger die sozialen Mindestleistungen gewährleistet werdem
Bedarfsdeckungsprinzip Jeder Versicherte hat Anspruch auf alle Medizinische Leistungen. Die Leistungserbringer und Krankenkassen haben eine bedarfsgerechte Versorgung zu gewährleisten Subsidiaritätsprinzip Die nächst höhere Stufe soll zur Verantwortung gezogen werden.
Sachleistungsprinzip Der Patient nimmt Leistungen zur Krankenbehandlung von der Krankenkasse in Anspruch ohne eine Rechnung vom Leistungserbringer zu erhalten Selbstverwaltungsprinzip Jede Kasse verwaltet selbst, sind organisatorisch und finanziell selbstständig.
Wann bekommt man Leistungen, Pflegeversicherung Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten muss ein Antrag auf Pflegestufe gestellt werden. Die Pflegebedürftigkeit muss durch eine Pflegekasse festgestellt werden. Der vorhandene Pflegebedarf wird über Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung in Min/Tag ermittelt Welche Leistungen werden bezahlt ? ~Verhinderungspflege ~Ambulant/Stationär ~Pflegegelt ~Sachleistungen
Krankenkassen Primärkassen : Gesetzlichen Kassen (AOK,IKK) Ersatzkassen : Haben eine eigene Ärzte Gebührenordnung ( Barmer) Welche Leistungen zahlen die Krankenkassen ? Prävention u. Selbsthilfe Medizinische Vorsorgeleistungen Empfängnisverhütung Schwangerschaftsabbruch u. Sterilisation Kinderuntersuchungen Reha Krankengeld Transporte Mutterschaftsgeld
Stationär : Der Patient ist ununterbrochen Im Krankenhaus und nimmt die Leistungen voll in Anspruch Teilstationär : alle Behandlungen die nicht vollstationär, nachstationär oder ambulant operabel sind
Vor-und Nachstationär : Die Vorstationär dient zur Abklärung ob für die Behandlung eine Vollstationäre Aufnahme erforderlich ist Die Nachstationäre Behandlung schießt sich nach einer Vollstationären an und ist geboten zur Sicherstellung und Festigung einer Nachbehandlung Gesundheitsministerium : ist für die Agenten des Gesundheitswesens eines Staates zuständig Gesundheitsamt : ist als vor Ort tätige Behörde Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Leitung>Amtsarzt Robert-Koch-Institut : Bundesinstitut für Infektionskrankheiten/zentrale Überwachung- und Forschungseinrichtung Bundeszentrale f. Gesundheitliche Aufklärung : Bundesoberbehörde >fordert die Bürger auf das Gesundheitssystem sachgerecht zu nutzen
Krankenhäuser : Einrichtungen in die Krankheiten, Leiden oder körperliche Schäden festgestellt und geheilt oder gelindert werden Krankenhausträger : ~Öffentliche Träger ~Frei gemeinnützige Träger ~Private Trägerschaft
Begriff der Pflegebedürftigkeit §14 SGB XI: Pflegebedürftige sind Personen die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe bedürfen ENDE

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