Prüfungsvorbereitung

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FlashCards sobre Prüfungsvorbereitung, criado por Meli Humpke em 23-04-2022.
Meli Humpke
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Meli Humpke
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Resumo de Recurso

Questão Responda
Jugendarbeitsschutzgesetz JArSchG - ab 15 bis 18 - Wochenende- und Nacharbeit (20-6Uhr) verboten (außer ab 16 bestimmte Branchen Gastro/Bäcker) - 8h/Tag, 40h/Woche - keine Akkordarbeit - 27 Tage unter 17, 25 unter 18 - ärztliche Untersuchung vorgeschrieben (Erst- und Nachuntersuchung) - Beschäftigungsverbot bis 13 (außer leichte und kindergerecht)
Mutterschutzgesetz MuSchG - stillende und schwangere Mütter - Arbeitsplatz: für besondere Belastung geeignet sein - Arbeitszeit: flexibel sein ( Arzttermine, Stillzeit), Überstunden- und Nachtschicht verbot, wie auch Wochenendarbeit - schwere, körperliche, gesundheitsgefährdende Arbeit verboten - 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung = Beschäftigungsverbot - Kündigungsschutz während Schwangerschaft und 4 Monate nach Entbindung - Elternzeitanspruch bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres
Tarifautonomie - Staat darf sich nicht in Tarifverhandlungen einmischen - Staat darf nicht Löhne festlegen, wegen sozialer Marktwirtschaft (Angebot & Nachfrage)
Schlichtungsstelle - Arbeitnehmervertreter (Gewerkschaft) - Arbeitgebervertreter (Arbeitgeberverband) - evtl. neutraler Vorsitzender
Wilder Streik - rechtswidrige beschränkte Arbeitsniederlegung ohne Abstimmung von Gewerkschaft - während Laufzeit eines Tarifvertrages
Schwerpunktstreik - einzelne Betriebe einer Branche - Arbeit wird befristet niedergelegt - übt Druck aus und hält Kosten gering
Warnstreik - während Laufzeit von Tarifvertrag - In einer Branche alle Unternehmen - Gewerkschaft ruft zur Niederlegung der Arbeit bis zu eine Stunde auf
Aussperrung (Streik) - während Streik werden die Arbeitsverhältnisse aller AN bestimmter Betriebe vorübergehend aufgehoben
Bummelstreik - bewusst langsameres Arbeiten - beliebt im öffentlichen Dienst
Verbesserung Arbeitsabläufe 5. Schritte 1. Ist- Analyse ( Zerlegung & Analyse von Problemen & Abläufen) 2. Soll- Konzeption (Festlegen von Zielen) 3. Durchführungsplanung (Feinplanung) 4. Durchführung (Umsetzung in die Praxis) 5. Ergebnis (wurden die Ziele erreicht/evtl. neue Verbesserungsprozesse starten)
Offene Handelsgesellschaft OHG Gründung: mind. 2 Gesellschafter, formloser Vertrag, HR Abt. A Haftung: Alle Gesellschafter unbeschränkt Leitung: Jeder Gesellschafter Gewinn: 4% auf Einlage, Rest nach Kopf Publizitätspflicht: Nein, nur nach PublG
Kommanditgesellschaft KG Gründung: mind. 1 Komplementär & 1. Kommanditist, Formloser Vertrag, Eintragung HR Haftung: Komplementär: unbeschränkt Kommanditist; mit Einlagen Leitung: Komplementär Gewinn: 4% auf Einlage, Rest "angemessen" Publizitätspflicht: Nein, nur nach PublG
Gesellschaft mit beschränkter Haftung GmbH Gründung: mind. 1 Gesellschafter, eigende Rechtspersönlichkeit, juristische Per. Haftung: nur mit Vermögen des GmbH Leitung: Geschäftsführer, Gesellschaftsversammlung, Aufsichtsrat Gewinn: nach Geschäftsanteilen Stammkapital: 25.000 €
Aktiengesellschaft AG Gründung: mind. 1 Gesellschafter Haftung: mit Vermögen der KG Leitung: Vorstand / Prokurist Gewinn: nach Geschäftsanteilen Kapital: 50.000 €
Personengesellschaft Abteilung A Bsp. OHG, KG, GbR Gesellschafter stehen im Mittelpunkt und haften persönlich und unbeschränkt
Handelsregister - öffentliches Verzeichnis aller eingetragenen Kaufleute - Amtsgericht - jeder hat Einsichtnahme - öffentlicher Glaube - Abt. 1 & 2
Mieterbelastung 1. Rechnungseingang 2. WU zahlt Rechnung 3. Mieterbelastung 4. Mieter zahlt 1. Rechnungseingang 8099 an 442 2. WU zahlt Rechnung 442 an 274 3. Mieterbelastung 2000 an 607 4. Mieter zahlt 274 an 2000
Kostenstellenrechnung Prinzipen 4. Funktionsprinzip 1 Arbeitsvorgang = 1 Kostenstelle Territoriumprinzip 1 Region = 1 Kostenstelle Objektprinzip: 1 Objekt = 1 Kostenstelle Verrechnungsprinzip: Hilfs, Haupt und Nebenkostenstellen allgemeine Kostenstellen unterschieden
uneinbringliche Miete buchen 855 an 2000
uneinbringliche Miete wird gezahlt 1. Eingang Zahlung 2. Korrektur im selben Jahr / 2.1 Korrektur im neuen Jahr 1. Eingang Zahlung 274 an 2000 2. Korrektur im selben Jahr 2000 an 855 2.1 Korrektur im neuen Jahr 855 an 666
Eingangsrechnung Heizöl bestandsintensiv 8002 an 442
Anlagendeckung 1 Eigenkapital : Anlagenvermögen x 100
Umlaufintensität Umlaufvermögen : Gesamtvermögen x 100
Malerrechnung Verwaltungsgebäude & Whg. 805, 850 an 442
Arbeitsverhältnis Arbeitsvertrag = Dienstvertrag Arbeitnehmer: Dienstleistung erfüllen, Wahrung Geschäftsgeheimnisse, Wettbewerbsverbot Arbeitgeber: Fürsorgepflicht, Entgeltfortzahlung, Urlaubsgewährung, Zeugniserteilung
Bundesurlaubsgesetz BUrlG mind. 20 Tage krankgeschriebene Tage gutgeschrieben
Lohnsteuerklassen 6 Stück 1. Ledig 2. Alleinerziehend 3. Verheiratet 4. Verheiratet, Ehegatte hat auch Arbeitslohn 5. Verheiratet, Ehegatte ist Klasse 3. 6. zweites/drittes Arbeitsverhältnis
Betriebsverfassungsgesetz BetVerfG - Betriebsrat muss bei einer Kündigung angehört werden - Betriebsrat kann Widerspruch bei Kündigung einlegen, wenn ungerechtfertigt ist - Arbeitnehmer hat bessere Chancen bei Klage
besonderer Kündigungsschutz Wer? schwangere Mitarbeiterinnen, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildendenvertreter
Abschlüsse Konten + Kontonr. 1. Bestandkonten 2. Erfolgskonten 3. Gewinn- und Verlustkonto 1. Bestandkonten - Schlussbilanzkonto 989 2. Erfolgskonten - Gewinn- und Verlustkonto 982 3. Gewinn- und Verlustkonto Erfolgskonto 30
Mietminderung 609 an 2000
Feuerversicherung überwiesen 8013 an 274
Geldeingang Miete 274 an 2000
Leerstand Buchung 609, 431 an 2000
Sollstellung 2000 an 600, 602, 431
Instandhaltung Rechnungseingang 805 an 442
Barkauf Druckerpatronen 850 an 271
Überweisung Treppenhausreinigung Whg. & Verwaltung 8007, 850 an 274
Anlagenvermögensintensität Anlagevermögen : Gesamtvermögen x 100
Eigenkapitalquote Eigenkapital : Gesamtvermögen x 100
Instandhaltung Schornstein 805 an 442
Break Even Menge Fixkosten : Preis - variable
vorausgezahlte Miete 2000 an 440 440 an 2000
rückständige Miete 989 an 2000
Probezeit max. 6 Monate
Steuersätze normal reduziert 19% und 7%
Umsatzsteuer Kauf mit Bargeld von Bürotisch + 19% 50, 253 an 271
Stückdeckungsbeitrag Preis je Einheit - variable Kosten
Umsatzsteuer Barkauf von Druckerpatronen inkl. 19% 85001, 253 an 271
0% Umsatzsteuer Bsp. medizinische, gesundheitliche Leistungen, Wohnmiete, Gewinne aus Glücksspielen
Umsatzsteuer Eingangsrechnung von Schreibtisch +19% 253, 051 an 442
Umsatzsteuer Ermittlung der Zahllast kleines Konto über größeres 470 an 253 (253 kleiner) 253 an 470 (470 kleiner)
Wie lange bewahrt man Belege auf. z.B. 01.01.2020 10 Jahre = Ende des Jahres 31.12.2030
Umsatzsteuer Überweisung Zahllast an Finanzamt 470 an 274 (Differenz von 470 und 253)
Umsatzsteuer Verkauf eines PKW + 19% per Bank 274 an 051, 470
Umsatzsteuer Ausgangsrechnung Vermittlungsgebühr + 19% 23 an 63, 470
Umsatzsteuer Kauf von Heizöl auf Ziel +19% 170, 253 an 442
Umsatzsteuerzahllast An wen? Wann? Ans Finanzamt 10. des Folgemonats
Eingangsrechnung Wartung Aufzug 8004 an 442
Fremdkapitalquote Fremdkapital : Gesamtkapital x 100
Liquidität 2 flüssige Mittel + Forderung : kurz. Verbindlichkeiten x 100
Liquidität 3 Umlaufvermögen : kurz. Verbindlichkeiten x 100
Antrag und Annahme Antrag und Annahme = zwei verbindliche, übereinstimmende Willenserklärungen Vertrag rechtswirksam, wenn ein verbindlicher Antrag vorliegt und eine rechtzeitige übereinstimmende Willenserklärung diese angenommen hat Angebot (Zeitung, Schaufenster) = kein Antrag Antrag = an eine bestimme Person gerichtet
Nichtigkeit / Anfechtbarkeit Willenserklärungen / Rechtsgeschäfte können nichtig oder angefochten werden Nichtigkeit: Rechtsgeschäfte von Anfang an unwirksam Anfechtbarkeit: Rechtsgeschäfte können durch Anfechtung nachträglich unwirksam gemacht werden.
Arten Rechtsgeschäfte einseitige: empfangsbedürftig (Kündigung) oder nicht empfangsbedürftig (Testament) zweiseitige: alle Verträge
Rechtsfähigkeit Fähigkeit; Träger von Rechten und Pflichten Beginn: naturl. Personen mit Vollendung der Geburt, juri. Personen mit Eintragung ins HR Ende: naturl. Personen mit dem Tod, juri. Personen mit der Austragung / Löschung HR
Geschäftsfähigkeit Fähigkeit; Willenserklärungen rechtswirksam abzugeben und entgegenzunehmen (Verträge)
Vertragsfreiheit - inhaltliche Gestaltungfreiheit von Verträgen besteht, sie dürfen nur nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder gegen die guten Sitten verstoßen - Vertragspartnerwahl ist frei wählbar (außer die DB, oder Deutsche Post)
Eigentum Besitz Besitze: tatsächliche Herrschaft über eine Sache (Mieter) Eigentümer: rechtliche Herrschaft über eine Sache (Vermieter)
beschränkte Geschäftfähigkeit Beginn: Vollendung des 7. Lebensjahres Ende: bis zur Volljährigkeit Rechtsgeschäfte; wirksamer Abschluss: - Vorteil dem Minderjährigen (Schenkung) - Taschengeld, nur sofortige Bargeldzahlung, - Erwerbsgeschäft (eigende Firma) Genehmigung von Eltern und Jugendamt - Beschäftigung im Zusammenhang mit einen Dienst oder Arbeitsverhältnis Andere Rechtsgeschäfte sind schwebend unwirksam, bis die Genehmigung der Eltern vorliegt. Bei Verweigerung dieser ist das Rechtsgeschäfts von Anfang an nichtig.
Aufbau Grundbuch 1. Aufschrift/Deckblatt 2. Bestandsverzeichnis 3. Abteilung 1 4. Abteilung 2 5. Abteilung 3 6. Grundakte (alle Originale)
Grundbuch Abteilung 1 Eigentümerverhältnisse Alleineigentum = 1 Person Miteigentum = mehrere Personen haben bestimmten Anteil (Bsp. 2 Brüder, sie können alleine ihren Anteil verkaufen) Gesamthandseigentum = mehrere Personen haben gemeinsam ein Anteil (Bsp. Erbgemeinschaft, sie können nur gemeinsam verkaufen / 100%) Gründe: Auflassung, Erbfolge oder Zuschlagserteilung in der Zwangsversteigerung
Grundbuch Abteilung 2 Beschränkungen und Lasten Lasten: Bsp. Grunddienstbarkeit, Reallast, Vorkaufsrechte Beschränkungen: Bsp. dingliche Vorkaufsrechte, Vormerkungen, Widersprüche gegen Eintragungen in Abteilung 1 und 2.
Dienstbarkeit Definition & Bsp. - beschränkt dingliches Nutzungsecht - anderer Person das Recht gewähren, Grundstück z.B. als Weg, Überfahrt, für die Verlegung von Leitungen oder zum Wohnen zu nutzen (Eigentümer ist verpflichtet, etwas zu dulden oder zu unterlassen. Berechtigte ist zu schonender Ausübung verpflichtet.)
Reallast Definition Bsp. - Eigentümer hat regelmäßige Leistungen zu erbringen (Bsp. Leibrente, Betreuung, Ernteerträge) - subjektiv-persönliche Reallast (an eine Person gebunden) - subjektiv-dinglichen Reallast (an das Grundstück gebunden)
Grundbuch Abteilung 3 Grundpfandrechte - Grundschuld - Hypothek - Rentenschulden
Grundschuld - rechtliche Belastung eines Grundstückes - aufgenommen um Belastung des Eigentümers abzusichern - Bank erhält das Recht bei Zahlungsunfähigkeit die Zwangsvollstreckung zu betreiben - flexibel (bei Verkauf auf neuen Eigentümer übertragen werden) - für neues Darlehen selbe Grundschuld nehmen (erspart Notarkosten, Grundbuchkosten und bürokratischen Aufwand)
Grundschuldzins - Absicherung der Bank, falls der Darlehensnehmer in finanzielle Probleme gerät (Insolvenz) - Zinssatz ist hoch, damit Verzugskosten und Kosten im Rahmen einer Zwangsversteigerung abgesichert sind - Bank sichert sich ab, falls Zinsniveau steigt und die Anschlussfinanzierung teurer wird als die Laufende
Grundschuld ohne Brief Brief entfällt und es wird ausschließlich der Grundbucheintrag mit Vermerk vorgenommen.
Grundschuld mit Brief Grundschuld mit Brief: Grundschuldbrief wird ausgestellt, mit dem der Eintrag im Grundbuch bestätigt wird, zeitaufwendig
Grundschuld Löschung Ablauf 4.Schritte 1. Löschungsbewilligung bei der Bank einholen (nur wenn 100% abgezahlt sind) (Notar musss Bewilligung beglaubigen) 2. Löschungsbewilligung mit Antrag auf Löschung bei Grundbuchamt einreichen 3. Prüfung abwarten 4. Löschungsvermerk wird in Grundbuch eingetragen
§800 ZPO Bedeutung - Bank muss eigentlich bei einer Grundschuld klagen, um die Versteigerung einzufordern. - Ist eine Zwangsvollstreckung nach § 800 ZPO eingetragen, kann ohne voriges Gerichtsurteil die Immobilie vom Vollstreckungsgericht zwangsversteigert werden.
Hypothek automatisch mit sinkt und erlischt

Semelhante

PuKW - STEP 1 (mögliche Prüfungsfragen/Prüfungsvorbereitung)
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PuKW STEP 4 (mögliche Prüfungsfragen/Prüfungsvorbereitung)
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