Verwaltung

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FlashCards sobre Verwaltung, criado por Gudrun Großbach em 29-06-2016.
Gudrun Großbach
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Resumo de Recurso

Questão Responda
Bis wann muss die Gemeinde ihre Haushaltssatzung bei der RAB vorlegen Vorlagepflicht einer beschlossenen!! (nach öffentlicher Sitzung) Haushaltssatzung bei der RAM bis spätestens 1 Monat vor Beginn des haushaltsjahres, also bis 30.11. (GemO für das entsprechende B-Land
Beschreiben Sie den Verwaltungsakt Es ist das öffentlich-rechtliches Handeln der Verwaltung, das eine Außenwirkung hat. Es ist eine Hoheitliche Handlung. Ein Verwaltungsakt (VA) setzt nach § 35 VwVfG eine Regelung auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts voraus. Entsprechendes gilt für den öffentlichen-rechtlichen Vertrag (§ 54 VwVfG). Der Verwaltungsakt (VA) ist die Handlungsform der Verwaltung. Der VA ist das Instrument, mit dem die Verwaltung dem Bürger aufgrund der öffentlich-rechtlichen Befugnisse etwas gebietet, verbietet, erlaubt usw. Nach § 35 Satz 1 VwVfG ist jede Verfügung, Entscheidung oder andere (1)hoheitliche Maßnahme ein VA, den eine (2)Behörde zur (3) Regelung eines Einzelfalles auf dem (4) Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf die (5) unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist.
Wo steht im Verwaltungsverfahrensgesetz etwas Grundsätzliches über das Verwaltungsverfahren? § 9 VwVfG = Begriff des Verwaltungsverfahrens Das Verwaltungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich- rechtlichen Vertrages gerichtet ist.
Wo ist eine Definition von "Behörde zu finden Die Definition der Behörde ist in § 1 Abs. 4 VwVfG und in § 2 LVwVfG zu finden. Die Tätigkeit der Behörde muss nach außen gerichtet sein. Im Stadium der Vorbereitung kann nur dann von einem Verwaltungsverfahren i.S.d. Gesetzes gesprochen werden, wenn bereits mit den von der Verwaltung getroffenen Entscheidungen eine Außenwirkung eingetreten ist. Bloße interne Vorüberlegungen rei- chen noch nicht aus, um die Regelungen dieses Gesetzes anwen- den zu können. Das ist dort wichtig, wo Bürger ihre "Rechte" wie Akten- einsicht und Anhörungsrechte reklamieren, die das Verwaltungsverfah- rensgesetz (VwVfG) ihnen einräumt. Diese Rechte können erst dann geltend gemacht werden, wenn tatsächlich ein Verwaltungsverfahren i.S.d. Gesetzes begonnen hat.
Was wird nicht vom § 9 VwVfG erfasst Nicht von § 9 VwVfG erfasst werden allgemeinverbindliche Anord- nungen, Richtlinien, Erlasse, Realakte, Belehrungen und privatrechtli- che Handlungen. Der Vollzug, d.h. die Durchsetzung des Verwaltungsaktes wird in einem eigenen Gesetz, nämlich dem Verwal- tungsvollstreckungsgesetz geregelt.
Wo wird der Vollzug, d.h. die Durchsetzung des Verwaltungsaktes geregelt Der Vollzug, d.h. die Durchsetzung des Verwaltungsaktes wird in einem eigenen Gesetz, nämlich dem Verwal- tungsvollstreckungsgesetz geregelt, d. h . nicht im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Welche Ziele hat das Verwaltungsverfahrensgesetz 1.Regelung öffentlich-rechtlicher Verträge 2. Regelung der Verwaltungsakte
Grundregeln des Verwaltungsverfahrens Das Handeln einer öffentlich-rechtlichen Verwaltung unterliegt dem Verwaltungsverfahrensrecht. Das Verwaltungsverfahrensrecht gilt für die Verwaltungstätigkeit einer Behörde. Das Verwaltungsverfahren enthält das Verwaltungshandeln, das vom Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt wird.
Wie gliedert sich das Verwaltungsverfahrensgesetz Das Verwaltungsverfahrensgesetz ist in 8 Teile untergliedert. Teil I – Regelungen über den Anwendungsbereich des Gesetzes und die Amtshilfe Teil II – allgemeine Verfahrensbestimmungen, die sich sowohl auf den Erlass eine VA als auch auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages beziehen Teil III – Kernstück des Gesetzes = Regelungen über den VA Teil IV – ebenfalls Kernstück = Regelungen über den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages Teil V – besondere Verfahrensarten Teil VI – Rechtsbehelfsverfahren Teil VII – sehr allgemeine Vorschriften über ehrenamtliche Tätigkeiten und das Verfahren vor den Ausschüssen Teil VIII – Schlussvorschriften
In welchen Gesetzen ist das Verwaltungsverfahren geregelt Das Verwaltungsverfahren ist sowohl in einem Bundesgesetz geregelt als auch in eigenen Ländergesetzen. Das Verwaltungsverfahren ist weder Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes (Art 74 GG)noch der konkurrierenden Gesetzgebung (Art 74 GG), d. h . der Bund hat Regelungen für die Bundesbehörden getroffen und die Länder haben eigene Verwaltungsverfahrensgesetze erlassen, die aber häufig wortgleich mit der bundesrechtlichen Regelung sind. Die Landesverwaltungsverfahrensgesetze gehen bei den Aufgaben der Landesverwaltung vor. Finden sich dort keine Regelungen,dann greift das Bundesverwaltungsverfahrensgesetz.
Beschreiben Sie die Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahren für die Behörden Die Legaldefinition was eine Behörde definiert, findet sich in § 2 LVwVfG bzw. In der § 1 IV VwVfG. Die örtliche Zuständigkeit ist in § 3 VwVfG geregelt. Hier kommt es z. B. darauf an, wo sich die Gaststätte befindet, für die man eine Gaststättenerlaubnis beantragt oder der Wohnort des Antragstellers ist entscheidend, wie z.B. bei der Fahrerlaubniserteilung. Die sachliche Zuständigkeit der Behörden ergibt sich aus den Fachgesetzen des jeweiligen Verwaltungsrecht wie z. B. § 2 GemO, § 57 LBauO etc.
Beschreiben Sie die Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens nach § 10 VwVfG Das Verwaltungsverfahren ist nicht an bestimmte Formen gebunden, soweit keine besonderen Rechtsvorschriften für die Form des Verfahrens bestehen. Es ist einfach, zweckmäßig und zügig durchzuführen." Die Behörde bestimmt durch interne Geschäftsanweisungen und Verwaltungsrichtlinien den Ablauf des Verfahrens. Eine ähnlich umfas- sende und genau festgeschriebene Regelung wie in der Zivilprozessordnung oder der Strafprozessordnung gibt es nicht. Es handelt sich hierbei nicht um einen Prozess! Allerdings sind im VwVfG einige grundsätzliche Bestimmungen enthal- ten, die Verfahrensgrundsätze §§ 9 - 30 die anzuwenden und einzuhal- ten sind.
Warum gibt es ein Bundesverwaltungsverfahrensgesetz und ein Landesverwaltungsverfahrensgesetz? Wie ist das Nebeneinander zu verstehen Das Verwaltungsverfahren ist sowohl in einem Bundesgesetz geregelt als auch in eigenen Ländergesetzen. Das Verwaltungsverfahren ist weder Gegenstand der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes (Art 73 GG) noch der konkurrierenden Gesetzgebung (Art 74 GG) d.h. der Bund hat Regelungen für die Bundesbehörden getroffen und die Länder haben eigene Verwaltungsverfahrensgesetze erlassen (die aber häufig wortgleich mit der bundesrechtlichen Regelung sind). Die Landesverwaltungsverfahrensgesetze gehen bei den Aufgaben der Landesverwaltung vor. Finden sich dort - in den Landesverwaltungs- verfahrensgesetzen - keine Regelungen, dann greift das Bundesverwal- tungsverfahrengesetz ein.
Beschreiben Sie die hoheitliche Maßnahme Die Hoheitliche Maßnahme ist jedes zweckgerichtete Handeln einer Behörde mit Entscheidungscharakter. Die Behörde muss mit der hoheitlichen Maßnahme einen bestimmten Zweck verfol- gen und zur Erreichung des Zwecks eine bindende Entscheidung tref- fen wollen. Wenn also die Gemeinde durch eine Postwurfsendung oder durch eine Anzeige in der Zeitung auf die allgemeine Pflicht zur Stra- ßenreinigung hinweist, dann ist das ein Handeln, das zwar durchaus den Zweck verfolgt, dass die Bürger ihre Kehrpflicht ernst nehmen, aber zur Erreichung des Zwecks wurde keine bindende Entscheidung getrof- fen. Hoheitlich ist eine Maßnahme dann, wenn sie auf die obrigkeitliche Ho- heitsgewalt des Verwaltungsträgers gestützt werden muss. Hiermit wird der gesamte Bereich des Privatrechts ausgeklammert. Auch der Be- reich des schlicht hoheitlichen Verwaltungshandelns wird hier ausge- klammert, weil bei ihm keine hoheitlichen bzw. obrigkeitlichen Zwangs- mittel zum Einsatz gelangen.
Nennen Sie drei Möglichkeiten der Verbesserung der Leistungsbereitschaft der Arbeitnehmer Leistungsgerechte Entlohnung, gute Raumbedingungen, bessere Ergonomie Beachtung von Umweltfaktoren, Nutzung von verschiedenen Arbeitszeitmodellen, Verbesserung des Betriebsklimas, Aufstiegsmöglichkeiten, Möglichkeiten der Weiterbildung, Anbieten sozialer Leistungen
Ordnen Sie zu, zu welchem Teil der Staatsgewalt das Amt eines Bundesminister gehört Ein Bundesminister ist Mitglied der Bundesregierung nach Art. 62 GG und gehört somit zur Exekutive
Erläutern Sie, wann das Amt eines Bundesministers endet Exemplarisch: Das Amt eines Bundesministers endet, wenn ein Bundesminister vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundeskanzlerin entlassen wird, Art. 64 Abs. 1 GG Mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages Mit jeder anderen Erledigung des Amts des Bundeskanzlers Art 69 Abs. 2 GG z. B. DURCH EIN KONSTRUKTIVES MISSTRAUENSVOTUM NACH ART. 67 GG
Prüfen Sie, unter welchen Voraussetzungen Untersuchungsausschüsse eingesetzt werden können bzw. eingesetzt werden müssen. Gehen Sie davon aus, dass der 17. Bundestag 620 Mitglieder hat Nach Art. 44 Abs. 1 GG hat der Bundestag das Recht einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Beantragt ein Viertel der Mitglieder die Einsetzung, so hat der Bundestag die Pflicht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen
Begründen Sie, weshalb der Untersuchungsausschuss als das schärfste Schwert der Opposition gilt. Auch eine parlamentarische Minderheit kann (gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen) das in Art. 44 GG verbreite Untersuchungsrecht des Bundestages nutzen. Untersuchungsausschüsse sind wichtige Kontrollinstrumente des Bundestages
Definieren Sie den Begriff Verpflichtungsermächtigung Es ist ein Begriff aus dem Recht öffentlicher Haushalte. Sie ermächtigt im Rahmen eines Haushaltsplan finanzielle Verpflichtungen über ein Haushaltsjahr hinaus einzugehen, z. B. bei öffentlichen Bauvorhaben. Sie stellen eine Vorbelastung der Haushalte kommender Jahre dar. Es ist eine Festlegung im Haushalt mit der der Rat die Verwaltung ermächtigt, im Haushaltsjahr Verpflichtungen einzugehen, die zu Aufwendungen bzw. Auszahlungen in künftigen Haushaltsjahres führen.
Welche Teile einer Haushaltssatzung der Gemeinde unterliegen der Genehmigungspflichten (Beispiele) Kreditaufnahme für Investitionen Es bedarf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung der Genehmigung der RAB, wenn in den Jahren, in denen sie veranschlagt sind, Kreditaufnahme vorgesehen sind. (Die Gemeinde hat Verpflichtungsermächtigung veranschlagt, will aber in den Folgejahren keine Kredite aufnehmen und d. h. die Verpflichtigungsermägchtigungen unterliegen nicht der Geehmigungspflicht.) Der Höchstbetrag der Kassenkredite unterliegt der Genehmigungspflicht, wenn er 1/5 der im Ergebnishaushalt veranschlagten ordentlichen Aufwendungen übersteigt. (Ordentliche Aufwendungen 45.450.000 €, davon 1/5 = 9.090.000 €. Da der Kassenkredite lediglich 5.400.000 € beträgt, liegt er unter der Grenze und bedarf nicht der Genehmigung durch die RAB
Erklären Sie eine Ursache dafür, dass die ordentlichen Aufwendungen im Ergebnishaushalt über 3.000.000 € höher sind als die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzhaushalt. Es gibt einige Aufwendungen die im Ergebnishaushalt geplant sind, die aber nicht zu Auszahlungen führen und deshalb auch nicht im Finanzhaushalt geplant werden. Dazu gehören z. b. die Ausschreibungen. Aufwand oder Aufwendungen: wertmäßiger, zahlungs- und nichtzahlungswirksamer Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen als Ressourcenverbrauch des Haushaltsjahres. Auszahlungen: Abfluss liquiden Mittel in Form von Barzahlung und bargeldlosen Zahlungen
Nennen Sie Beispiele für A. Einzahlung B. Auszahlung C. Aufwendungen D. Auszahlung E. Aufwendungen und Auszahlungen Haushaltsplananteile: Ertrag/Aufwand Einzahlung/Auszahlung A. Kreditaufnahme bei der Sparkasse für die Investition in einen Schulanbau B. Nach Bauabnahme wird der Betrag für die Fertigstellung der öffentlichen Grundschule an die Baufirma überwiesen C. Am Jahresende werden planmäßige Abschreibungen auf das Grundschulgebäude gebildet D. Der Investitionskredit wird in monatlichen Raten per Lastschrift getilgt E. Zusätzlich sind von der Gemeinde Zinsen zu zahlen.
Welche Pflichten ergeben sich aus einem abgeschlossenen Kaufvertrag für die Lieferfrist und für die Stadtverwaltung Für die Lieferfirma: gem. § 433 (1) BGB (1) = Übergabe der Sache und Verschaffung des Eigentums (2), frei von Sach- und Rechtsmängeln (2) Für die Stadverwaltung: gem. § 433 (2) BGB (1) = Annahme der Kaufhäuser (2) und Bezahlung des Kaufpreis (2)
Eine Auszubildende muss in eine Zwischenprüfung und Abschlussprüfung. Muss sie für diese Tage Urlaub nehmen? § 15 Satz 1 BBiG (2) = Ausbildenden haben Azubis für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Somit muss ein Azubi für die Prüfung keinen Urlaub nehmen. Alternativ gilt noch evtl. § 10 (1) JArbSchG, wonach der AG den Jugendlichen für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen hat.
Ein Auszubildenden ist noch keine 18 Jahre alt. Prüfen Sie, ob das Jugendarbeitsschutzgesetz für die gesamte Ausbildung gilt § 1 (1) Nr. 1 JArbSchG (2) = Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind in der Berufsbildung (2). Somit gilt das JArbSchG nicht über die gesamte Ausbildung, sondern nur solange der Azubi noch keine 18 Jahre alt ist. (ZP: § 2 (2) JArbSchG = Jugendliche im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15 aber noch nicht 18 Jahre alt ist)
Ein Azubi ist der Meinung, daß die Ruhepause in der Stadtverwaltung Teil der täglichen Arbeitszeit sind. Stimmt das? § 4 (1) JArbSchG (2) = Tägliche Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der täglichen Beschäftigung ohne die Ruhepausen. (2) Ruhepausen sind nicht Teil der täglichen Arbeitszeit
Der Azubi muss donnerstags bis 18.30 Uhr arbeiten. Am Freitag beginnt sein Arbeitstag um 7.00 Uhr. Ist das nach dem JArbSchG berechtigt § 13 JArbSchG (2) Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit dürfen Jugendliche nicht vor Ablauf einer ununterbrochenen Freizeit von mindestens 12 Stunden beschäftigt werden. (2) Von 18.30 Uhr bis 7.00 Uhr sind 12,5 Stunden. Somit ist diese Arbeitszeitregelung berechtigt.
Kann ein Azubi unter 18 Jahre in die Jugend und Auszubildendenvertretung gewählt werden Nach PersVG = Wählbar sind alle Beschäftigten, die am Wahltag das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Solange der Azubi noch keine 27 Jahre alt ist, kann er gewählt werden.
Ein Azubi stellt Ende November während der Probezeit fest, dass ihm die Arbeit als Verwaltungsfachangestellter nicht gefällt. Er kündigt Ende November telefonisch. Ist die Kündigung wirksam? § 22 (1) BBiG = Während der Probezeit kann das Berufsbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden (2). § 22 (3) BBiG (2) = Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. (2) Somit liegt die Kündigung zwar in der Probezeit, erfolgte aber nicht schriftlich und ist somit nicht wirksam.
Prüfen Sie, ob eine Azubi als Einzelhandelskauffrau eine Probezeit von 4 Monaten als rechtens akzeptieren muss § 20 Satz 2 BBiG (2) = Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Somit entspricht eine Probezeit von vier Monaten der gesetzlichen Vorgabe.
Erläutern sie die Begriffe Aufgabenanalyse und Aufgabensynthese als Bestandteile der Aufbauorganistion Aufgabenanalyse ist die Gliederung der Gesamtausgabe einer Verwaltung in Einzelaufgaben. Aufgabensynthese ist die Zusammenfassung von gleichartigen Aufgaben zu Stellen und die Abteilungsbildung
Erläutern Sie, was man unter einer Stelle versteht Kleinste Organisationseinheit einer Verwaltung und Aufgabenbereich einer Persond
Erläutern sie den Unterschied zwischen quantitativer und qualitativer Personalbedarfsplanung Quantitative Personalbedarfsplanung berechnet die benötigte Mitarbeiteranzahl in Abhängigkeit der zu erfüllenden Aufgaben. Qualitative Personalbedarfsplanung ermittelt die erforderlichen Anforderungen/Qualifikationen die die Mitarbeiter erfüllen müssen für die zu lösenden Aufgaben.
Nennen Sie je drei Vorteile der internen und externen Personalbeschaffung Intern: Kostengünstiger, Mitarbeiter schon bekannt, seine Fähigkeiten nd Fertigkeiten sind bekannt, schnellere Stellenbesetzung, Mitarbeiter kennt Abläufe
Beschreiben Sie die Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahren für die Amtsträger Für die Behörde werden Amtsträger (Bedienstete) tätig. Für das Verwaltungsverfahren stellen die §§ 20 und 21 VwVfG sicher, das die jeweilige Amtshandlung nur durch unbefangene Amtsträger wahrgenommen wird. Bestehen Zweifel über die Unparteilichkeit sollte diese Unparteilichkeit immer auch zum Schutz der Bediensteten selbst angenommen werden und es sind die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Beschreiben Sie die Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahren für die Amtsträger in Bezug auf einen möglichen Ausschluss Der Ausschluss wird kraft Gesetz durch § 20 VwVfG geregelt, wann ein Amtsträger kraft Gesetzes, d. h. ohne weiteren Antrag oder Entscheidung von einem Verwaltungsverfahren ausgeschlossen ist. Wenn z. B. der Bruder des Sachbearbeiters im Bauamt eine Baugenemhigung beantragt, dann würde ein Angehöriger eines Beteiligten handeln und dieser ist nach dem Gesetz ausgeschlossen. Hier ist zu beachten, dass kein Vorgesetzter eine Entscheidung treffen muss. Die Entscheidung trifft das Gesetz.
Beschreiben Sie die Verfahrensgrundsätze des Verwaltungsverfahren für die Amtsträger in Bezug auf eine mögliche Befangenheit Die Besorgnis der Befangenheit wird in § 21 VwVfG geregelt für den Fall, dass ein konkreter Grund für die Besorgnis der Befangenheit besteht. Anwendungsfälle sind das Bestehen einer Freundschaft/Feindschaft. Rechtsfolge des § 21 ist, dass der betroffene Amtsträger den Vorgesetzten unterrichten soll + sich ggf auf dessen Anordnung hin die Mitwirkung an dem Verwaltungsverfahren zu entziehen hat. Die Besorgnis der Befangenheit ist anzunehmen, wenn objektiv ein vernünftiger Grund besteht, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen oder wenn von einem Beteiligten ein solcher Grund schlüssig behauptet wird. In diesem letzten Fall muss die Besorgnis der Befangenheit nur vorgetragen werden + nicht tatsächlich vorliegen oder ausdrücklich festgestellt werden.
Beschreiben Sie die Beschäftigungszeit gem. TVöD gem. § 34 (3) S. 1 TVöD ist Beschäftigungszeit die bei demselben AG in einem AV (gem. § 611 BGB) zurückgelegte Zeit, auch wenn sie unterbrochen wurde. Ausbildungszeit wird nicht angerechnet, da Ausbildungsverhältnis (Lehr-, Lernpflicht und nicht Dienstleistungs-, Vergütungspflicht) kein Arbeitsverhältnis, s. auch § 1 (2) Buchst. h TVöD Zeiten bei anderen AG können u. U. angerechnet werden, bei unmittelbarem Wechsel aber: gem. § 34 (3) S. 3 (GB des TvöD) bzw. S. 4 (öff. rechtlicher AG)
Beschreiben Sie den Urlaubsanspruch nach TVöD Der Urlaubsanspruch ist im TVöD geregelt. Grundsätzlicher Anspruch nach § 26 (1) S. 1 TVöD. Die Höhe bestimmt sich nach dem Lebensalter + der Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit § 26 (1) S. 2 TVöD. Die Bestimmung des Lebensalters gem. § 26 (1) S. 3 TVöD. Ein Verstoß wird nach § 4 (3) TVG beurteilt, z. B. bei Ungunsten
Hat ein AN einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung für die Zeit der Vertretung nach TVöD Evtl. hat ein AN einen Anspruch auf eine persönliche Zulage gem. § 14 (1) TVöD, wenn - andere Tätigkeit wurde vorübergehend übertragen - sie entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Eingruppierung - wurde mind. 1 Monat ausgeübt (… BGB) gem. § 14 (3) S. 2 TVöD beträgt die Zulage 4,5 % des individuellen Tabellenentgeltes
Hat ein AN nach TVöD Anspruch auf Tabellenentgelt Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf mtl. Tabellenentgelt gem. § 15 (1) S. 1 TVöD, das gem. S. 2 abhängig ist von Eingruppierung und Stufenzuordnung. Die Stufen sind in § 16 TVöD (VKA) festgelegt), grds. erfolgt Einordnung in St. 1 - § 16 (2) S. 1 TVöD /VKA. Bei einschlägiger Berufserfahrung (Def. s. Protokollerklärung zu § 16 (2) TVöD/Bund) ist eine höhere Stufenzuordnung möglich. Der Stufenaufstieg ist in § 16 Abs. 3 TVöD/VKA geregelt
Wem steht nach TVöD eine Jahressonderzahlung zu Gemäß § 20 Abs. 1 TVöD haben Beschäftigte, die am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen Anspruch auf eine Jahressonderzahlung.
Nennen Sie die grundsätzlichen Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitsverhältnisses nach TVöD unter Angabe der entsprechenden Rechtsgrundlage! a) grundsätzliche Beendigungsmöglichkeiten gem. TVöD - Mit Erreichen der gesetzlich festgelegten Regelaltersgrenze (§ 33 Abs. 1 a), - Auflösungsvertrag (§ 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD), - bei Gewährung einer Rente wg. verminderter Erwerbsfähigkeit (unbefristet) (§ 33 Abs. 2 TVöD), - ordentliche Kündigung (§ 34 Abs. 1 TVöD)
Nennen Sie die außerordentliche Beendigungsmöglichkeiten des Arbeitsverhältnisses nach TVöD § 626 Abs. 1 BGB: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind berechtigt, das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Unter Abwägung der Interessen der Vertragspartner (der AG erwartet die kontinuierliche Erfüllung der Arbeitsaufgaben, der AN erwartet eine entsprechend bewertete Tätigkeit).
Wann ist eine ordentliche Kündigung nach TVöD form- und fristgerecht Die Kündigung ist eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung, d. h. muss wirksam in den Herrschaftsbereich des anderen Vertragspartners gelangen (§ 130 BGB). Die Kündigung muss, um wirksam zu sein, schriftlich erfolgen (§ 623 BGB). Nach § 34 Abs. 1 S. 2 TVöD richtet sich die Kündigungsfrist nach der Beschäftigungszeit beim selben AG (§ 34 Abs. 3 S. 1, 2 TVöD).
Nennen Sie die Voraussetzungen, unter denen das Arbeitsverhältnis eines AN nach TVöD mittels Auflösungsvertrag enden kann § 33 Abs. 1 Buchst. b TVöD: Das Arbeitsverhältnis endet jederzeit (d. h. ohne Einhaltung von Kündigungsfristen) im gegenseitigen Einvernehmen (d. h. übereinstimmende WE seitens des AG und des AN). Der Auflösungsvertrag muss nach § 623 BGB schriftlich abgeschlossen werden, um wirksam zu sein.
Wie lautet die Widerspruchsfrist nach VwGO Die Widerspruchsfrist nach § 70 Abs. 1 Satz 1 VwGO beträgt einen Monat nach Bekanntgabe!! des Bescheides. Gemäß § 41 (2) VwVfG gilt für das mittels einfachen Briefes übersandte Schriftstück am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben. Die Frist läuft nur, wenn eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung erteilt wurde, §§ 70 Abs. 2, 58 VwGO.
Gibt es einen Unterschied zwischen Zugang und Bekanntgabe eines Bescheides Zugang ist der Einwurf in den Hausbriefkasten. Zugang ist nicht Bekanntgabe. Zugang bedeutet, dass das bekannt zu gebende Schriftstück in den Machtbereich des Adressaten gelangt. Ein Einschreiben geht am ersten oder zweiten Tag nach Aufgabe zur Post zu, gilt aber nach §§ 4 SächsVwVfZG, 4 Abs. 2 Satz 2 VwZG erst am dritten Tag als zugestellt
Ist eine Belehrung im Bescheid einer Gemeinde mit der Formulierung, die Frist laufe bereits ab „Zugang (Einwurf in den Hausbriefkasten)“ geeignet Eine Belehrung mit der Formulierung, die Frist laufe ab „Zugang (Einwurf in den Hausbriefkasten)“ ist ungeeignet. Eine solche Rechtsbehelfsbelehrung ist deshalb unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO. Es läuft damit die Ausschlussfrist von einem Jahr nach § 58 Abs. 2 VwGO Die Fristberechnung erfolgt nach §§ 79, 31 Abs. 1 VwVfG in Verbindung mit §§ 187 ff. BGB. Die Frist beginnt nach § 187 Abs. 1 BGB an dem Tag zu laufen, der dem Tag folgt, an dem der Verwaltungsakt bekannt gegeben worden ist. Gemäß § 188 Abs. 2 Alt. 1 BGB endete die Widerspruchsfrist mit Ablauf des Tages, der seiner Benennung nach dem Tag des Ereignisses entspricht.
Was versteht man unter dem Begriff der Öffentlichen Verwaltung? Unter dem Begriff der Öffentlichen Verwaltung versteht man die im Rahmen der Gewaltenteilung ausgeübte Tätigkeit von Behörden, die weder der Rechtsprechung noch der Gesetzgebung zuzurechnen ist.
Welche Auswirkungen kann die öffentliche Verwaltung erzeugen Eingriffsverwaltung und Leistungsverwaltung
Was ist der Unterschied zwischen einer Eingriffs - und Leistungsverwaltung? Eingriffsverwaltung: Eingriff in die Rechts- und Freiheitssphäre des Einzelnen Leistungsverwaltung: dem Einzelnen werden Leistungen gewährt
Was ist der Unterschied zwischen der freien und der gebundenen Verwaltung? Freie Verwaltung: ist mit einem gesetzlich eingeräumten Spielraum (Ermessen) ausgestattet Gebundene Verwaltung: was in einer Rechtsordnung vorgeschrieben ist muss von einem Verwaltungsorgan in einem bestimmten Fall zwingend getan oder unterlassen werden!
Welche Aufgaben hat die öffentliche Verwaltung Angelegenheiten die nicht zur Gerichtsbarkeit oder Gesetzgebung gehören
Welcher Organe bedient sich die Staatsteilgewalt Gesetzgebungsorgane Organe der Gerichtsbarkeit Verwaltungsorgane Bundes, Landes- und Gemeindeorgane Organe anderer Selbstverwaltungsträger (Kammern)
In der öffentlich-rechtlichen (hoheitsrechtliche) Verwaltungstätigkeit herrschen welche Verhältnisse Über-Unterordnungsverhältnis Im privatrechtlichen Handeln (auch von Behörden) herrscht das Gleichordnungsverhältnis
Wer kann Träger öffentlicher Verwaltung sein Bund und Land Privatpersonen (TÜV, Notare, Wahlhelfer, Schülerlotsen)
Womit/Wodurch handelt die öffentliche Verwaltung nach außen Bescheid, Verordnung, Weisung, Maßnahme
Welche Arten von Bescheiden kennen Sie Leistungsbescheid (ordnet bestimmtes Tun oder Unterlassen an) Gestaltungsbescheid (begründet oder hebt Rechtsverhältnisse auf) Feststellungsbescheid (stellen zweifelhafte Rechtsverhältnisse verbindlich fest = Entscheidung in einer Sache o. verfahrensrechtlicher Frage)
Beschreiben Sie die Charakteristika einer Maßnahme als ein Handeln der öffentlichen Verwaltung Sie ist mit einer Zwangs- und Befehlsgewalt einer Verwaltungsbehörde ausgestattet. Sie beruht auf dem Gesetz. Sie enthält individuelle konkrete Befehle oder übt Zwang aus
Beschreiben Sie die Charakteristika einer Verordnung als ein Handeln der öffentlichen Verwaltung Rechtsnorm mit Außenwirkung, die Recht und Pflichten begründet. Sie wird von einer Verwaltungsbehörde erlassen
Welche Arten von Verordnungen kennen sie Durchführungsverordnungen Selbständige Verordnungen
Beschreiben Sie die Durchführungsverordnung Sie bestimmt die Regelfälle und ist in Art. 18 Abs. 2 BVG geregelt. Sie konkretisiert ein Gesetz und steht somit unter den Gesetzen
Was ist eine selbständige Verordnung Sie bestimmt den Ausnahmefall, ergeht aufgrund der Verfassung. Sie vertritt, ergänzt oder verändert ein Gesetz

Semelhante

Privatisierung
Hannah Wäschenbach
Leistungskontrolle Aufbau Q-Klassen
Helge Margelowsky
Was versteht man unter Verwaltung?
verwaltungsguru
Verwaltung für nicht Juristen
pau la
Gerichtsbarkeit
Emina Softic
Leistungskontrolle FHW Q-Klassen 2022
Helge Margelowsky
Leistungskontrolle FHW Q-Klassen
Helge Margelowsky
Leistungskontrolle Aufbau Q-Klassen
Helge Margelowsky
Leistungskontrolle FiWi Q-Aufbaukurs
Helge Margelowsky
Verwaltung Grundstock_1
sonjatobolt
Verwaltung Grundstock_2
sonjatobolt