Criado por lea niedermair
quase 8 anos atrás
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Questão | Responda |
DIE ORGANE DER UNO | DIE VOLLVERSAMMLUNG, DER SICHERHEITSRAT, DAS SEKRETARIAT, INTERNATIONALER GERICHTSHOF, WIRTSCHAFTS- und SOZIALRAT |
DIE VOLLVERSAMMLUNG (MITGLIEDER) | EIN MITGLIED PRO STAAT |
DIE AUFGABEN DER VOLLVERSAMMLUNG | ES WERDEN EMPFEHLUNGEN GEGEBEN; DIESE SIND NICH VERPFLICHTEND AUSZUFÜHREN |
DER SICHERHEITSRAT (MITGLIEDER) | 15 MITGLIEDSSTAATEN; 5 DAVON SIND STÄNDIGE MITGLIEDER (USA, CHINA, RUSSLAND, FRANKREICH, GROßBRITANNIEN) DIESE HABEN DAS VETO-RECHT |
AUFGABEN DES SICHERHEITSRATES | KONFLIKTE LÖSEN, BESCHLÜSSE SIND VERBINDLICH |
DAS SEKRETARIAT | GENERALSEKRETÄR (ALLE 5 JAHRE NEU GEWÄHLT) |
AUFGABEN DES SEKRETARIATES | DIE VERWALTUNG |
DER INTERNATIONALE GERICHTSHOF (MITGLIEDER) | 15 RICHTER (WERDEN GEWÄHLT) |
AUFDABEN DES INTERNATIONALEN GERICHTSHOFES | SIE ENTSCHEIDEN BEI RECHTSSTREITIGKEITEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSSTAATEN |
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALRAT (MITGLIEDER) | 54 MITGLIEDER |
AUFGABEN DES WIRTSCHAFTS- UND SOZIALRATES | ES WERDEN EMPFEHLUNGEN IN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALBEREICHEN GEGEBEN |
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