KomPlg1 Prüfungsfragen

Descrição

Dies sind zusammengetragene Prüfungsfragen aus den Jahren 2016 und 2015
Silvan Oberholzer
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Silvan Oberholzer
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Resumo de Recurso

Questão Responda
Prüfungsfragen auf Vorderseite Richtige Antwort auf Rückseite
Die Ortsplanung umfasst nebst dem kommunalen Richtplan noch folgende Planungsinstrumente: a) Bauordnung b) Zonenplan c) beides c)
Die Ortsplanung ist Sache der Gemeinde und des Kantons! Stimmt oder stimmt nicht? Stimmt nicht
Der Zonenplan regelt die Planungsinhalte für die Grundeigentümer verbindlich! Stimmt oder Stimmt nicht? Stimmt
Der ZP wird/ist für die Grundeigentümer erst verbindlich, wenn ein entsprechender Grundbucheintrag gemacht wird. a) stimmt b) stimmt nicht c) ist eine Möglichkeit b)
Ein Zonenplan kann alle 2 Jahre geändert werden. a) stimmt b) stimmt nicht c) wenn die Gemeinde will, ja b)
Eine Planung besteht aus? a) einem Plan b) einem Text c) Plan und Text c)
Die Berichterstattung ist ein fester Bestandteil des Planungsdossiers? Ja oder Nein? Ja
Die Berichterstattung ist direkt abgestützt auf... a) Art. 47 RPG b) Art. 47 RPV c) Art. 4 RPG b)
Die Berichterstattung hat zum Ziel, die Planung... a) zu vervollständigen b) in der Güte zu verbessern c) effizienter zu machen b)
Folgender Begriff steht in direktem Zusammenhang mit der Berichterstattung... a) Sachwissen b) Interessenabwägung c) Leistungsverbesserung b)
Welche der folgenden Planungsinstrumente gehören zur Stufe der kommunalen NuPlg? a) vorsorgliche Massnahme b) kommunaler Richtplan c) SNP d) Zonenplan e) Sachplan a) c) d)
Welche Aussagen sind richtig? a) Der Erlass eines Zonenplans ist fakultativ. b) Weil der Zonenplan so wichtig ist, muss immer an der Urne darüber abgestimmt werden. c) Der Zonenplan regelt Art und Mass der Nutzung d) Die Art der Zonen ist vom kantonalen Recht in jedem Fall vorgegeben. e) Über den Zonenplan muss der Souverän befinden. c) e)
Nach RPG 1 muss die Bauzonengrösse auf den Bedarf der kommenden Jahre ausgerichtet sein. Auf welche Zeitspanne (Jahre) ist der Bedarf auszurichten? 15 Jahre
Die Schaffung von Bauzone ist eine Wertvermehrung. Die rechtliche Basis dieser Wertvermehrung muss neu in geeigneter Weise abgeschöpft werden. Rechtliche Basis hierfür bildet: a) BV b) RPV c) RPG d) kant. PBG c)
Welche Aussagen zu RPG1 sind richtig? a) RPG 1 enthält keine wesentlichen neuen Elemente gegenüber dem vorangehenden rechtskräftigen RPG. b) RPG 1 enthält eine grössere Anzahl Elemente, welche im bisherigen Recht nicht enthalten waren. c) Die zwingende Sicherung der Baulandverfügbarkeil ist ein neues Element im RPG. d) Die zwingende Mobilisierung der inneren Reserven ist ein neues Element im RPG. e) Die Mehrwertabschöpfung ist ein neues Element im RPG. c) d)
Die Erschliessungsplanung ist wichtig, weil... a) das Gesetz diese verlangt b) es überall Strassen braucht c) sie hilft, die Bauzone auch effektiv zu erschliessen und zu nutzen d) sie Anreize für die Nutzung der Bauzone schafft e) sie zur Umsetzung der Planung beiträgt f) sie auch Auswirkungen auf die Ortsgestaltung hat c) d) e) f)
Rechtliche Grundlage für die Erschliessungsplanung ist... a) Art. 31 RPV b) Art. 19 RPG c) Art. 19 RPV a) b)
Im Zusammenhang mit der Erschliessungsplg gibt es folgendes Plginstrument: a) Erschliessungszone b) Erschliessungsprogramm c) Finanzprogramm b)
Die LSV regelt die zulässigen Lärmbelastungen bei: a) der Evaluation von Bauzonen b) Ausscheidung von BZ c) Beurteilung von BZ d) Erschliessung von BZ e) der Erteilung von Baubewilligung in belasteten Gebieten f) der Erteilung von Baubewilligung in unbelasteten Gebieten b) d) e)
Die Lärmempfindlichkeitsstufen sind: a) im Richtplan festzulegen b) im Zonenplan festzulegen c) in der Verordnung festzulegen b)
Die Lärmempfindlichkeitsstufen in einer bestimmten Zone sind, unabhängig der Art der Nutzung, immer dieselben: a) stimmt nicht b) stimmt c) je nach Situation b)
Raumplanung ist Sache welcher (Staats-)Ebene? Kanton
Ortsplanung ist Sache des Kantons. a) stimmt b) stimmt nicht b)
Richtplanung ist Sache des Kantons. a) stimmt b) stimmt nicht c) kommt drauf an c) --> gibt auch kommunale Richtpläne
Die Ortsplanung umfasst nebst dem kommunalen Richtplan auch noch folgende Planungsinstrumente: a) Bauordnung b) Zonenplan c) beides c)
Der Zonenplan ist nur ein Instrument der Grundordnung. a) stimmt b) stimmt nicht c) von Kanton zu Kanton anders a)
Die Nutzungsplanung ist alle 5 Jahre zu überprüfen. Ja oder Nein? Nein
Der Zonenplan muss in allen Gemeinden eines Kantons dieselben Inhalte haben, sonst ist er nicht gültig. a) trifft zu b) trifft nicht zu c) trifft in min. 1 Kanton zu c)
Die Berichterstattung nach Art. 47 RPV ist ein fester Bestandteil des Planungsdossiers. Ja oder Nein? Ja
Der Planungsträger der Nutzungsplanung hat folgende Aufgaben: a) Nutzungen eigentümerverb. festlegen b) die übergeordneten Plg 1:1 umsetzen c) die bauliche Entwicklung der Gemeinde mit anderen Aufgaben der Gemeinde abstimmen d) Planungsbüros beauftragen e) Alle Interessen der Einwohner berücksichtigen a) c)
Was stimmt? a) der Zonenplan regelt die Nutzung für das gesamte Gemeindegebiet. b) Der Zonenplan regelt die Nutzung nur für das Siedlungsgebiet in der Gemeinde. c) Der Erlass eines Zonenplans ist fakultativ. d) Weil der Zonenplan so wichtig ist, muss immer an der Urne darüber abgestimmt werden. e) Der Zonenplan regelt Art und Mass der Nutzung f) Die Art der Zonen ist vom kantonalen Recht in jedem Fall vorgegeben. g) über den Zonenplan muss der Souverän befinden. a) e) g)
Planungsvorschriften sind Gesetze und deshalb... a) richtig geschrieben b) allgemein und umfassend formuliert c) auf Einzelfall bezogen d) nicht auf Einzelfall bezogen e) möglichst viel Spielraum f) gleiches mit gleichem ausgedrückt g) Anwendungsspielraum zugelassen h) für alle lesbar geschrieben b) d) f) g)
Umschreibe stichwortartig Zweck des ZP! setzt eigentümerverbindlich fest: - Art und Mass der Nutzung - Trennung von Bau- und Nichtbauzone - übers ganze Gemeindegebiet - Festlegung Empfindlichkeitsstufen - Festlegung Grundnutzung und/oder überlagernd
Nenne drei zentrale Absichten, die mit der Berichterstattung nach Art. 47 RPV verfolgt werden. - Verbesserung der Qualität raumplanerischer Entscheide durch die Pflicht, die Interessenabwägung und berücksichtigten Aspekte darzulegen. - Erhöhung der Transparenz für die Betroffenen durch Offenlegung der Interessenabwägung. - Verbesserung der Grundlagen für die Zweck- und Rechtmässigkeitsprüfung der Planung.
Eine Behörde hat, wenn ihr Handlungsspielraum zusteht, Interessen abzuwägen. Was wird darunter verstanden? Welches sind die 3 Schritte? Einbezug aller relevanten Akteure und Interessen und die nach der Beurteilung mögliche Berücksichtigung derselben. 1. Interessen ermitteln 2. Interessen beurteilen 3. Interesse aufgrund der Beurteilung berücksichtigen
Wann kann die Behörde keine Interessensabwägung vornehmen? Wenn ihnen kein Handlungsspielraum zur Verfügung steht. - rechtl. Verpflichtung / Anweisung - mangels Kompetenz / Entscheidungsgewalt
Nenne 4 Nutzungsmasse AZ BMZ ÜZ GFZ GZ (Grünziffer)
Nenne 2 Gebäudemasse Gebäudelänge, Firsthöhe, Kniestockhöhe, Geschosshöhe, Gesamthöhe
Nenne 2 Abstandsmasse Gebäudeabstand, Grenzabstand, Strassenabstand, Waldabstand, Gewässerabstand
Bei der Bedarfsermittlung wird gefordert, dass alle Reserven zu berücksichtigen sind. Nenne 3 und wie diese gemessen werden. unüberbaute Bauzone (...???) unternutze Bauzone (Ausbaugrad) leerstehende Gebäude (Leerstandsziffer)
Ein BZartikel sollte nach logischer Struktur aufgebaut sein. Zähle die 5 in der richtigen Reihenfolge auf. 1. Zulässige Nutzung 2. Einschränkung der Nutzung 3. Spezielle Absichten 4. Spezielle Auflagen 5. Weitere Bestimmungen
Die Baulandmobilisierung hat seit Irrkrafttreten des neuen RPG rechtlich eine ganz andere Bedeutung erhalten. Wo ist im RPG die Baulandmobilisierung geregelt? RPG Art 15 resp 15a
Nenne 4 Motive der Baulandhortung - Reserve für kommende Generation - (Boden-)Spekulation - Kapitalanlage - Freihaltung - Manövriermasse für Betriebe (Erweiterungen) - Luxus/Komfort
Nenne 2 Massnahmen die aus deiner Sicht wirksam sind um Reserven im Bestand zu aktivieren. Begründe mit Stichworten - Erschliessungspflicht (Eigentümer müssen Geld in Hand nehmen, wenn Grst. erschlossen fehlt nicht mehr "so viel" bis zum fertigen Gebäude) - Kaufvertäge (können so ausgestaltet werden, dass sie richtig (wirksam) sind, Gemeinde kann erwerben wenn nicht bebaut)
2 weitere wirksame Massnahmen! - Auszonierung nach Frist (wenn in bestimmter Zeit nicht gebaut ausgezont, nur am Rand von Siedlung sinnvoll, erhöht Druck zu bauen, Land würde an Wert verlieren) - Landumlegung (Grundeigentümer müssen investieren, Chance erhöht dass noch weiter investier wird, Grst. besser geeignet)
Es gibt 4 Hierarchien in der Erschliessung. Nenne sie in der richtigen Reihenfolge 1. Grund- Basiserschliessung 2. Groberschliessung 3. Feinerschliessung 4. Gebäudeerschliessung
Bei der Frage ob ein Grundstück erschlossen ist, sind die Begriffe "hinreichend" und "erforderlich" sehr wichtig. Erläutere die beiden Begriffe! - hinreichend = Zugänglichkeit für Fz öffentlicher Dienste (Feuerwehr, Krankenwagen, Wasserwerke...), sowie für Nutzer der Bauten und Anlagen (Zügelwagen, Eigentümer, Taxi) - erforderlich = im Zusammenhang mit erforderlichen Leitungen; alle für die Versorgung wichtigen Leitungen (Energie, Wasser, Abwasser) nach den entsprechenden Plänen und Konzepten
Zeichne den Verfahrensablauf der Nutzungsplanung im Kanton BL auf.
Nenne 2 Politbereiche die direkten Einfluss auf den Raum haben sowie stichwortartig ein Beispiel. (abgesehen von der Raumordnungspolitik) - Wohnungspolitik (Grösse, Preise, Belegung der Whg. beeinflussen Siedlungsraum) - Verkehrspolitik (Verkehrsanbindung und Erschliessungsgüte beeinflusst Standortqualität)
Nenne 2 Politbereiche die indirekten Einfluss auf den Raum haben sowie stichwortartig ein Beispiel. (abgesehen von der Raumordnungspolitik) - Kulturpolitik (je nach dem wie das Kulturangebot ausgebaut ist werden andere Gruppen angezogen --> Änderung Siedlungsstruktur) - Wirtschaftspolitik (Grosse Firmen beeinflussen Siedlungsraum --> Lärm- und Umweltbelastungen) - (Umweltpolitik?) - (Sozialpolitik?) - (Ausländerpolitik?)
Nenne 2 Instrumente der Grundordnung (Nutzungsplanung). - Bauordnung - Zonenplan - Pläne zur Gestaltung und zum Schutz über Gestaltungspläne oder Erschliessungspläne
Nenne je x Vor- und Nachteile der AZ. + Erfasst effektive baul. Dichte + ist etabliert + grössere arch. Gestaltungsfreiheit + AZ sollte vereinheitlicht und flexibler gemacht werden. Z.B. mit Mindest- und Maximal AZ!!! - Umgehungsmöglichkeiten - Schwieriger zu berechnen - unterschiedlich definiert je nach Gemeinde - Da viele SNP auf AZ abgestützt ist aufheben nicht zu unterschätzen
Nenne je x Vor- und Nachteile der GFZ. + Einfache Berechnung + keine Umgehungsmögl. + zeigt tatsächliches Volumen + einheitlich + verständlicher für Laien - nicht etabliert - Verkehrsflächen werden verkleinert - Innenräuml. Qualitäten nehmen ab - unterirdische Flächen werden auch erfasst (TG --> führt zu mehr PP)
Was ist die Gefahr der Instrumentalisierung? - Gibt viele Mögl. zu Instrumentalisieren (formell als auch informell) - Man kann sich sehr beschäftigen mit dem Instrumentalisieren ohne sich dabei wirklich um die Inhalte zu kümmern - das richtige Beschäftigen mit der Instrumentalisierung sollte zur Gewohnheit werden
Was wird unter "der Plan folgt dem Inhalt" verstanden? Es geht zuerst um den Inhalt und erst dann um das Planungsinstrument. Wenn die wirklichen Inhalte erkannt sind, kann über die zweckmässige Instrumentierung nachgedacht werden.

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