- Mit der Zustimmung des
Vermieters kann der er die Sache
ganz oder teilweise untervermieten.
Pflichten
- Die Bezahlung des
Mietzinses an den Vermieter.
- Bei bestimmter Abmachung
(auch im Mietvertrag erwähnt)
bezahlt der Mieter dem Vermieter
Nebenkosten, als Entgelt für die
Leistungen des Vermieters.
- Sorgfältiger
Gebrauch der Sache.
- Rücksicht nehmen
auf Hausbewohner &
Nachbarn.
- Mängel, die er nicht selbst
zu beseitigen hat, muss er
dem Vermieter melden.
- Er muss Arbeiten an der Sache dulden, wenn sie zur
Beseitigung von Mängeln oder zur Behebung oder
Vermeidung von Schäden notwendig sind.
- Mängel, die beim
gewöhnlichen
Gebrauch der
Sache entstehen,
behebt der Mieter
auf eigene Kosten.
Vermieter
Pflichten
- Die Sache zum vereinbarten
Zeitpunkt in einem tauglichen Zustand
übergeben und erhalten.
-Zuständig für die mit der Sache
verbundenen Lasten & öffentlichen
Angaben.
Rechte
- Bei Zahlungsrückstand des Mieters
kann ihm der Vermieter eine schriftliche
Frist setzen & bei deren Ablauf die
Kündigung androhen.
- Der Vermieter kann beim Mieter als
Sicherheit drei Monatszinsen zur
Hinterlegung verlangen.
- Wenn der Mieter seine Pflicht zu Sorgfalt & Rücksichtsnahme verletzt,
so kann der Vermieter ihn schriftlich mahnen. Falls die Fortsetzung des
Mietverhältnis den Hausbewohnern nicht mehr zuzumuten ist, so kann er
dem Mieter 30 Tage auf Ende eines Monats kündigen.
- Fügt der Mieter der Sache einen schweren
Schaden zu, so kann man ihm fristlos kündigen.
- Er kann dem Mieter eine Untermiete
verweigern, muss aber Gründe dagegen
nennen können. • Keine Bekanntgabe des
Untermiete durch den Mieter. • Missbräuchliche
Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu
denjenigen des Hauptmietvertrages. •
Untermieteter hat wesentliche Nachteile.
Nach OR-Artikeln 256, 256b, 257,
257 (a, d, e, f, g, h), 259 & 262.