Die GmbH ist eine Handelsgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
Bei der GmbH ist die Haftung gegenüber den Gläubigern nicht nur auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Die GmbH zählt ebenso wie die Personengesellschaften zu den Kapitalgesellschaften.
Die GmbH erwirbt ihre Rechtsfähigkeit erst durch Eintragung ins Handelsregister.
Die Eintragung ins Handelsregister hat bei der GmbH konstitutive Wirkung.
Eine GmbH muss zwingend einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen.
Der Betrieb eines Handelsgewerbes ist Voraussetzung für die Errichtung einer GmbH.
Eine GmbH ist stets eine Handelsgesellschaft und unterliegt wie jeder andere Kaufmann auch den Vorschriften des Handelsrechts.
Die GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform.
Die GmbH ist kein Formkaufmann.
Die Firma einer GmbH muss die Bezeichnung „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieses Begriffs enthalten.
Das Stammkapital wird in der Bilanz als gezeichnetes Kapital bezeichnet.
Das Stammkapital ist der in der Satzung festgelegte Kapitalbetrag, mit dem die Gesellschafter insgesamt an der GmbH beteiligt sind.
Das Stammkapital einer GmbH muss mindestens 250.000 € betragen und besteht aus der Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile.
Das Stammkapital besteht aus der Summe der Nennbeträge der Geschäftsanteile.
Die von einem Gesellschafter zu erbringen der Einlage entspricht dem Nennbetrag seines Geschäftsanteils.
Ein Gesellschafter kann bei Errichtung der GmbH nur einen Geschäftsanteile übernehmen.
Stammkapital = Summe der Nennbeträge aller Geschäftsanteile - Agio
Vor der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister sind Sacheinlagen in vollem Umfang zu leisten.
Bareinlagen müssen vor der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister zu mindestens 25 % des Nennbetrags eines Geschäftsanteils geleistet werden.
Die Summe der geleisteten Einlagen muss vor Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals betragen
Die Summe der geleisteten Einlagen bei einer GmbH müssen vor der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister mindestens die Hälfte des Mindeststammkapitals und 25.000 €, also 12.000 €, betragen.
Der Geschäftsanteil verkörpert ein Mitgliedschaftsrecht und damit die Beteiligung eines Gesellschafters am tatsächlichen rein Vermögen.
Das tatsächliche Reinvermögen einer GmbH ist das tatsächliche Vermögen abzüglich die tatsächlichen Schulden.
Die GmbH als juristische Person haftet den Gläubigern gegenüber beschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen.
Von der GmbH können die Gesellschafter nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Einlagen auf die Geschäftsanteile noch nicht in vollem Umfang geleistet wurden.
Die Errichtung einer GmbH ist durch mindestens zwei Personen möglich.
Der Gesellschaftsvertrag bedarf der notariellen Beurkundung und ist von sämtlichen Geschäftsführern zu unterzeichnen.
Die Eintragung ins Handelsregister bei einer GmbH hat eine deklaratorische Wirkung.
Schließen die Gesellschafter nach Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages, aber noch vor Eintragung ins Handelsregister im Namen der Gesellschaft Rechtsgeschäfte ab, so haften die handelnden persönlich und solidarisch.
Die Gründung einer GmbH ist in einem vereinfachten Verfahren möglich: keine Sacheinlagen, höchstens drei Gesellschafter und ein Geschäftsführer.
Für das vereinfachte Verfahren bis das Musterprotokoll zu verwenden und notariell beurkunden zu lassen.
Die Standardgründung einer GmbH kommt infrage, wenn mehr als drei Gesellschafter beteiligt sind, Sacheinlagen eingebracht werden, mehrere Personen als Geschäftsführer bestellt sind.