Die offene Selbstfinanzierung ist eine Form der Eigenfinanzierung.
Wenn eine AG Teile des Jahresüberschusses nicht an die Aktionäre ausschüttet, liegt eine Selbstfinanzierung vor.
Gewinnrücklagen und gezeichnetes Kapital sind die einzigen Bestandteile des Eigenkapitals eine Aktiengesellschaft.
Rücklagenbildung bedeutet bei einer AG keine Erhöhung des Eigenkapitals.
Die Bildung von Gewinnrücklagen gibt es bei der AG teilweise gesetzlich erzwungen und teilweise freiwillig.
Der Teil des Jahresüberschusses, der nicht zur Bildung von Gewinnrücklagen verwendet wird, stellt den Bilanzgewinn dar.
Der Teil des Jahresüberschusses, der den Gewinnrücklagen zugeführt oder als Gewinn vortragen ausgewiesen wird, dient der Selbstfinanzierung der AG.
An den in der Bilanz ausgewiesenen Gewinnrücklagen lässt sich nicht der Umfang der offenen Selbstfinanzierung einer Kapitalgesellschaft erkennen.
Der anzuwendende Prozentsatz bei der gesetzlich erzwungenen Selbstfinanzierung einer AG beträgt 4 %.
Wenn kein Jahresüberschuss vorhanden ist oder der Verlustvortrag aus dem Vorjahr den Jahresüberschuss übersteigt, kann trotzdem eine Gewinnrücklage gebildet werden.
Solange die Summe aus Kapitalrücklage und gesetzlicher Rücklage mehr als 10 % des Grundkapitals beträgt, müssen 5 % des Jahresüberschusses der gesetzlichen Rücklage zugeführt werden.
Beim Ausgleich eines Verlustvortrages und bei der Zuführung zur gesetzlichen Rücklage handelt es sich um eine gesetzlich erzwungene Selbstfinanzierung.
Mit dem Begriff „Aufstellung des Jahresabschlusses" sind die vorbereitenden Jahresabschlussarbeiten bis zur Beschlussfassung gemeint.
Mit dem Begriff „Feststellung des Jahresabschlusses" ist die rechtsverbindliche Feststellung des Jahresabschlusses gemeint.
Grundsätzlich können in früheren Jahren gebildete Gewinnrücklagen niemals aufgelöst werden.
Vorstand stellt Jahresabschluss auf und legt ihn innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres vor.
Der Wirtschaftsprüfer, der einen Prüfbericht erstellt, wird vom Aufsichtsrat bestimmt.
Der Vorstand beruft in den ersten sechs Monaten des neuen Geschäftsjahres die Hauptversammlung ein.
Die Dividendenzahlung stellt für eine Aktiengesellschaft keinen Abfluss von liquiden Mitteln dar.
Solange die beschlossene Dividende noch nicht ausgezahlt ist, handelt es sich um eine Verbindlichkeit der AG gegenüber ihren Aktionären, die auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen wird.
Je höher die Dividende, desto höher die Selbstfinanzierung.
Offene Selbstfinanzierung bei einer Aktiengesellschaft bedeutet Ausschüttung von Gewinnen.
Bei der Gewinnverwendung eine Aktiengesellschaft kann es zu Interessenkonflikten kommen.