Criado por Oliver Swain
quase 7 anos atrás
|
||
Sie verwalten eine WEG Anlage mit acht Wohnungen. In Vorbereitung auf die nächste Versammlung zu der nur Routinebeschlüsse der ordnungsgemäßen Verwaltung gefasst werden soll, machen Sie sich mit der Stimmrechtsregelung in der GemO vertraut. Die Wohnungen stehen folgendermaßen im Eigentum: Wohnung 1 im EG links mit 100qm gehört Herr Meier; Wohnung 2 im EG rechts mit 90qm gehört Herrn Busch; Wohnung 3 im 1. OG links mit 100qm gehört Herrn Busch; Wohnung 4 im 1. OG rechts mit 100qm gehört Frau Schulze; Wohnung 5 im 2. OG links mit 100qm gehört Herrn Meier; Wohnung 6 im 2. OG rechts mit 100qm gehört Herrn Meier; Wohnung 7 im DG links mit 65 qm
gehört Frau Schulze; Wohnung 8 im DG rechts mit 75 qm gehört Herrn Meier
a) Erarbeiten Sie das jeweilige Stimmrecht nach Objekt-, Wert und Kopfprinzip für die drei Eigentümer. Die MEA wurden nach demVerhältnis der Wohnfläche ermittelt.
b)Die Gemodieser WEG-Anlageenthält keine Vereinbarungzum Stimmrecht. Zur Versammlung erscheinen Busch und Schulze, können gültige Beschlüsse gefasst werden? Begründung!
Angenommen zu der Verwaltung (letzte Karteikarte)
Aufg 25 ) Der Beirat der Eigentümergemeinschaft Sonnenallee 12 stellt bei
b) Welche Ladungsfrist ist zu beachten
c) Geben Sie an, unter welcher Voraussetzung die Eigentümerversammlung beschlussfähig ist.
d) Wer l
Aufg. 26)
Aufg 27)
Aufgabe 28