Das Umverteilungsziel erfolgt insbesondere mithilfe des progressiven Steuertarifs
Das Fiskalziel ist das wichtigste Ziel der Körperschaftsteuer
Die horizontale und vertikale Steuergerechtigleiten leiten sich von dem Leistungsfähtigkeitsprinzips ab
Das subjektive Nettoprinzip entfaltet sich nur in der Einkommensteuer
Eine Vorschrift kann gegen das Leistungsfährigkeitsprinzip verstoßen wenn es anhand eines anderen Prinzips gerechtfertigt wird.
Die tariflichen Einkommenssteuer ist der Steuerbetrag nach Abzug von Ermäßigungen (zB Gewerbesteuerermäßigung)
Auch Einkünfte die nicht unter die 7 Einkunftsarten fallen können versteuert werden.
Unter Liebhaberei versteht man Gelegenheitseinnahmen durch teure Hobbys
Einnahmen die unter die 7 Einkunftsarten fallen können in Sonderfällen von der Besteuerung befreit werden
Nebeneinkunftsarten sind Subsidär zu Haupteinkunftsarten
Wenn ein Gewerbetreibender Zinserträge erzielt, zählen diese zu Einkünften aus Kapitalvermögen und werden mit 25% besteuert.
Gewinn und Überschussei kunftsarten unterscheiden sich nicht bei der Einkunftsermittlung
Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit zählen zu Gewinneinkunftsarten
Zu Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Dividende, Zinsen für die Vergabe von Fremdkapital, Gewinne aus Veräußerungen einer Beteiligung und Steuerhinterziehung
Die Kapitalertragssteuer wird auch Abgeltubgssteuer genannt und ist eine finale Steuer
Veräußerungen von Gebäuden werden nicht Besteuert wenn die Behaltensfrist 15 Jahre überschreitet
Im Falle eines Arbeitnehmer Pauschbetrags (1000€) können weitere Werbungskosten geltend gemacht werden
Der horizontale Verlustausgleich erfolgt vor dem vertikalen Verlustausgleich
Die Verlusverrechnung erfolgt innerperiodisch
Die Mindestbesteuerung bei Verlustvorträgen gilt nur für Körperschaftssteuer
Die Mindestbesteuerrung steht unter Kritik und verstößt gegen das Nettoprinzip
Der Grundfreibetrag beträgt derzeit 9100€
{} 32a EStG regelt den Abgeltubgssteuertarif
Die Kapitalertragssteuer wird auch Abgeltubgssteuer genannt
Die Abgeltubgssteuer entspricht nicht dem Leistungsfähigkeitsprinzip und wird daher kritisiert