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Frau Sommer hat eine neue Küche bekommen und erhält am 28. Februar 20.. die Rechnung von der Küchenfirma über 7.290 Euro (inkl. USt). Die Zahlungsbedingungen der Küchenfirma lauten:
Zahlbar innerhalb von 10 Tagen abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
Über die Verzugszinsen gibt es im Vertrag keine Vereinbarung, auch nicht in den AGB.
Am 10. Mai 20.. erhält sie eine Mahnung, in welcher 4 % p. a. Verzugszinsen verrechnet werden. Als Zahlungstermin wird der 18. Mai 20.. genannt.
Wie ergeben sich die 4 % Verzugszinsen, wenn es doch keine Vereinbarung dazu gibt?
( gesetzliche Regelung für B2C-Geschäfte, Verkäufer bestimmt die Höhe, Usance in Österreich )
Muss Frau Sommer die Verzugszinsen wirklich bezahlen?
( ja, nein )
Wäre Frau Sommer keine Privatkunden, sondern eine Firmenkundin - wie hoch wären die Verzugszinsen dann?
( Basissatz OeNB + 9,2 %, 4 % p. a., 9,2 % p. a. )