stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat und Einzelstaaten aufgeteilt werden, und zwar so, dass beide politischen Ebenen für bestimmte (verfassungsgemäß festgelegte) Aufgaben selbst zuständig sind.
Zusammenarbeit staatlicher Akteure, Bund-Länder-Kooperation. z. B. duales System. Bund ist für den betrieblichen Teil zuständig, Länder für den schulischen Teil (Kulturhoheit der Länder).