Es ist Winter und Sie werden von einer externen Stelle darüber verständigt, dass bei einer EK das Herannahen des Zuges aufgrund der Schneehaufen bzw. Schneeverwehungen nur schwer erkennbar ist. In der Bsb ist angeführt, dass diese EK durch Andreaskreuz, Stopptafel und Gewährleisten des Sichtraumes gesichert ist. Wie gehen Sie vor?
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