Der Versuch, § 22
Vorprüfung
1. Nichtvollendung der Tat
Vorprüfung
2. Strafbarkeit des Versuchs
Tatbestand des § 22
1. Subjektiver Tatbestand (sog. Tatentschluss )
Tatbestand des § 22
2. Objektiver Tatbestand (Unmittelbares Ansetzen)
a. Versuchsbeginn bei der Qualifikation
b. Versuchsbeginn beim Mittäter
c. Versuchsbeginn beim mittelbaren Täter
d. Versuch des Unterlassungsdelikt
V. Keine Strafaufhebung durch Rücktritt, gem. § 24 StGB
a. Der fehlgeschlagene Versuch
aa. Abgrenzung unbeendeten und beendeten Versuch
bb. Einzelakttheorie/ Gesamtbetrachtungslehre (BGH und die h.M. im Schrifttum)
(1)Der Rücktritt vom unbeendeten Versuch, gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB
a. Problem: außertatbestandliches Handlungsziel (Denkzettel, Lektion verpassen)
b. Freiwilligkeit
(2) Der Rücktritt vom beendeten Versuch, gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 StGB
a. Problem: Kausalität für das Verhindern der Vollendung genügt oder weitere Voraussetzungen?