Ein Tierarzt impft Schafe gegen Moderhinke. Der
Impfstoff war mit Erysipelothrix rhusiopathiae
kontaminiert. Sowohl bei der Herstellung als auch bei
Chargenprüfung durch die Behörde ist nicht aufgefallen,
dass noch vermehrungsfähige Erreger im Impfstoff
vorhanden waren. Jetzt sind die Schafe an Rotlauf
erkrankt. Wer haftet?
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