Questão 1
Questão
Sie haben am 15.11.2015 geheiratet. Bis am 15.11.2015 wird die Veranlagung noch als alleinstehend vorgenommen.
Questão 2
Questão
Bei einem Zuzug aus dem Ausland kommt es zu einer unterjährigen Steuerpflicht.
Questão 3
Questão
Das Einkommen unmündiger Kinder ist immer in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren.
Questão 4
Questão
Der Gewinn der Kollektivgesellschaft wird besteuert. Die Kollektivgesellschaft stellt ein eigenes Steuersubjekt dar.
Questão 5
Questão
Die persönliche Steuerpflicht wird durch den Wohnsitz oder den Le-bensmittelpunkt ausgelöst.
Questão 6
Questão
Bei einer persönlichen Steuerpflicht handelt es sich um eine be-schränkte Zugehörigkeit.
Questão 7
Questão
Bei einer selbständigen Erwerbstätigkeit handelt es sich um eine beschränkte Zugehörigkeit.
Questão 8
Questão
Eine Liegenschaft in einem anderen Kanton stellt eine beschränkte Zugehörigkeit dar.
Questão 9
Questão
Ein qualifizierter Aufenthalt beginnt ab 90 Tage mit Arbeit.
Questão 10
Questão
Der Wohnsitz und der Lebensmittelpunkt sind immer identisch.
Questão 11
Questão
Eine Betriebsstätte stellt eine wirtschaftliche Zugehörigkeit dar.
Questão 12
Questão
Das steuerbare Einkommen und das satzbestimmende Einkommen ist dasselbe.
Questão 13
Questão
Für einen Steuerpflichtigen mit Wohnsitz in Deutschland beginnt die Steuerpflicht in der Schweiz mit dem Kauf einer Liegenschaft in Bern.
Questão 14
Questão
Kinder die arbeiten, erhalte für dieses Entgelt schon vor dem Erreichen des 18. Altersjahres eine eigene Steuererklärung.
Questão 15
Questão
Bei kollektiven Kapitalanlagen stellt das Einkommen aus Wertschriften, ein eigenes Steuersubjekt dar.
Questão 16
Questão
Erbengemeinschaften bekommen eine eigene Steuererklärung und stellen deshalb ein eigenes Steuersubjekt dar.
Questão 17
Questão
Die Erben haften solidarisch für die vom Erblasser geschuldeten Steu-ern bis zur Höhe Ihrer Erbteile, mit Einschluss der Vorempfänge.
Questão 18
Questão
Bei rechtlich oder tatsächlich getrennter Ehe entfällt die Solidarhaftung auch für alle noch offenen Steuerschulden