MC STEUERN

Description

Quiz on MC STEUERN, created by Sarah Löffler on 22/01/2018.
Sarah Löffler
Quiz by Sarah Löffler, updated more than 1 year ago
Sarah Löffler
Created by Sarah Löffler almost 7 years ago
15
1

Resource summary

Question 1

Question
Welche der folgenden Aussagen stimmt?
Answer
  • Die Naturwissenschaften versuchen aus der Beobachtung der Realität Naturgesetze abzuleiten, die den Zusammenhang zwischen Ursache und Wirkung erklären.
  • Rechtsfragen können im naturwissenschaftlichen Sinn geklärt werden.
  • Bei der Lösung von Rechtsproblemen kommt es auf den Grad der Akzeptanz an.
  • Die Aufgabe der Rechtswissenschaft besteht in der Eliminierung, Fortführung und Ergänzung der Gesetzesvorschriften, in dem Auffinden der gesuchten Rechtsregel.
  • Richter können entgegen einer gesetzlichen Vorschrift entscheiden, wenn sie der Auffassung sind, dass diese ungerecht ist.
  • Recht entwickelt sich aus einer Wechselwirkung zwischen Gesetzgebung, Rechtswissenschaft, Rechtsprechung und öffentlicher Meinung fort.

Question 2

Question
Welche der folgenden Aussagen treffen auf ein marktwirtschaftliches Besteuerungssystem zu?
Answer
  • Mit der Besteuerung soll die durch die "Unbarmherzigkeit" des Marktes eingetretene Einkommensverteilung korrigiert werden.
  • Überwiegend wird heute die Ansicht vertreten, dass die Einkommensverteilung des Marktes weitgehend zu respektierend ist.
  • Die Besteuerung ist gerechtfertigt, weil der Staat Berufsfreiheit und Privateigentum garantiert. Ihm verbleibt für die Finanzierung der Staatsausgaben aus diesen Gründen nur die Erhebung von Steuern.
  • Es steht dem Staat frei sich anstatt von Steuern durch privatwirtschaftliche Betätigung zu finanzieren. Er kann dafür auch Enteignungen vornehmen (siehe Hypo Real Estate).
  • Im Feudalstaat zahlten nur der Adel und der Klerus Steuern, da sie die politisch führende Schicht waren. Bürger und Bauern mussten keine Steuer zahlen, da sie von der politischen Willensbildung ausgeschlossen waren.
  • Die Verfassung ermächtigt den Staat seinen Bürgern Steuern aufzuerlegen, begrenzt aber zugleich auch seinen Steueranspruch. Beispielsweise darf das Existenzminimum nicht besteuert werden.
  • Das Existenzminimum darf besteuert werden, da ggf. Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
  • Steuergesetze die gegen die Verfassung verstoßen, dürfen, solange sie vom Parlament nicht aufgehoben wurden, weiter angewendet werden (z.B. Vermögenssteuergesetz).

Question 3

Question
Welche Probleme und Effekte bestehen bei der Besteuerung?
Answer
  • Die Erhebung von Steuern führt zu Ausweichverhalten bei den Steuerpflichtigen. Dies wird auch als Substitutionseffekt bezeichnet.
  • Umweltsteuern werden erhoben um entstandene Umweltschäden zu beseitigen und auch ggf. um geschädigte Bürger zu entschädigen.
  • Umweltsteuern müssen in vollem Umfang für die Subvention von umweltgerechten Projekten ausgegeben werden.
  • Mit Kopfsteuer bezeichnet man eine Steuern, die unabhängig von wirtschaftlichen Leistungsmerkmalen erhoben wird, und der man nicht ausweisen kann.
  • Steuerinzidenz bezeichnet die kaum vorhandene Angst von Steuerhinterziehern entdeckt zu werden.
  • Hohe Steuern führen zu Substitutionseffekten und auch zu unerwünschten Nebenwirkungen z.B. begünstigten hohe Tabaksteuern den Zigarettenschmuggel
  • keine Antwort ist richtig.

Question 4

Question
Die Finanzverfassung
Answer
  • Die Finanzverfassung ist im GG geregelt.
  • Unter Finanzverfassung versteht man die Fähigkeit von Bürgern und U. Steuern zu zahlen.
  • Unter Finanzverfassung versteht man die Regelung der Steuerhoheit.
  • Die Steuerhoheit umfasst die Steuergesetzgebungshoheit, Steuerertragshoheit und die Steuerverwaltungshoheit.
  • Unter Finanzverfassung versteht man die in der Abgabenordnung enthaltenen Regelungen zu Zuständigkeiten von Bund und Ländern bei der Erhebung von Steuern.
  • In der Bundesrepublik gibt es nur Bundessteuern. Länder und Gemeinden dürfen keine Steuern erheben.
  • Unter Steuerverwaltungshoheit versteht man die Zuständigkeit von Bund, Ländern und Gemeinden bei der Steuerverwaltung.

Question 5

Question
Steuergerechtigkeit
Answer
  • gibt es nicht.
  • setzt die Gesetzmäßigkeit der Besteuerung voraus.
  • erfordert die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
  • ist verfassungsrechtlich nicht überprüfbar, da die Grundrechte nicht auf die Besteuerung angewendet werden können.
  • erfordert die Wahrung der Menschenwürde, durch die Freistellung des Existenzminimums bei der Einkommensbesteuerung.
  • wird vom Bundesverfassungsgericht vor allem aus dem Gleichheitsgrundsatz abgeleitet.
  • begrenzt verfassungsrechtlich den Steueranspruch des Staates bei der Einkommensbesteuerung auf etwa die Hälfte des zu versteuernden Einkommens.
  • keine Antwort ist richtig.

Question 6

Question
Welche Wege führen zum Bundesverfassungsgericht
Answer
  • Der Bundesfinanzhof kann selbst feststellen, ob ein Gesetz verfassungsmäßig ist. Ist er sich nicht sicher ob ein Verfassungsverstoß vorliegt, gibt er den Rechtsfall zur Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht.
  • Der Bürger kann die konkrete Normenkontrolle verlange, wenn er alle Instanzen ausgeschöpft hat und er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt.
  • Mitglieder des Bundestages können die abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht beantragen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Gesetz gegen das GG verstößt.
  • Der Bundesfinanzhof ruft das Bundesverfassungsgericht an, wenn er der Auffassung ist, dass ein Steuergesetz gegen das GG verstößt.
  • Steuergesetze sind nicht durch das Bundesverfassungsgericht überprüfbar.
  • Das Bundesverfassungsgericht kann die Annahme von Verfassungsbeschwerden ohne Begründung verweigern.

Question 7

Question
Welchen Einfluss haben steigende Steuersätze auf die Leistungsbereitschaft/Einkommenserzielung der Bürger
Answer
  • Bei hohen Steuersätzen wird der Bürger Einkommensausfälle durch die Steuererhebung durch vermehrte Leistung/Mehrarbeit ausgleichen versuchen.
  • Steuern haben keinen Einfluss auf die Leistungsbereitschaft.
  • Bei höheren Steuersätzen wächst die Bereitschaft der Bürger in die Schattenwirtschaft zu gehen. (Schwarzarbeit)
  • Bei niedrigen Steuersätzen besteht kein großer Anreiz für sogenannte "Ohne Rechnung Geschäfte"
  • In der Bundesrepublik darf aus verfassungsrechtlichen Gründen die gesamte Ertragssteuerbelastung nur etwa die Hälfte des Einkommens betragen (deshalb auch Gewerbesteueranrechnungen bei der Einkommenssteuer)
  • Je höher die Steuer desto höher sind die Anstrengungen zum Ausgleich der Einkommensausfälle durch die Besteuerung.

Question 8

Question
Die Regierung beabsichtigt eine neue Verbrauchersteuer einzuführen. Wir wirkt sich die Verbrauchersteuer au Angebot und Nachfrage aus?
Answer
  • Die Verbrauchssteuer hat keine Auswirkung auf den Verlauf der Nachfragekurve.
  • Die Einführung einer Verbrauchssteuer führt zu einer Verschiebung der Angebotskurve nach oben. Für die gleiche Menge gilt ein höherer Angebotspreis.
  • Eine prozentuale Verbrauchssteuer führt zu einer Drehung der Angebotskurve. Sie wird steiler.
  • Die abgesetzte Menge sinkt.
  • Die Beschäftigung steigt, da im Gleichgewicht mehr produziert und abgesetzt wird.
  • Die Verbrauchsteuer wird vollständig auf den Verbraucher überwälzt, da der Preis in jedem Fall um die Verbrauchssteuererhöhung steigt.
  • Die Nachfrage sinkt.

Question 9

Question
Umweltsteuern
Answer
  • Bei Produktion und Konsum entstehen häufig Umweltschäden, deren Kosten vom Verursacher nicht getragen werden. Vom umweltschädlichen Gut wird zu viel hergestellt und verbraucht, da der Preis die Umweltkosten nicht berücksichtigt.
  • Umweltsteuern sollen den Verbrauch des Gutes "Umwelt" auf ein volkswirtschaftlich effizientes Maß begrenzen.
  • Das Problem der Umweltsteuern besteht in der Findung der richtigen Steuerhöhe (Preis der Umweltzerstörung)
  • Aus Umweltgesichtspunkten sind Subventionen Umweltsteuern vorzuziehen, da hier die geringsten Auswirkungen auf die Beschäftigung eintreten.
  • Subventionen und Auflagen reduzieren unter Umweltgesichtspunkten die im Gleichgewicht angebotene Menge nicht im effizienten Maß.
  • Die Mineralölsteuer kann als Umweltsteuer aufgefasst werden.
  • Umweltsteuern werden in der Bundesrepublik nicht erhoben.

Question 10

Question
Das Veranlassungsprinzip
Answer
  • gilt für Betriebseinnahmen
  • gilt für Werbungskosten.
  • gilt nach Rechtsprechung des BFH über den Gesetzeswortlaut in §9 EStG hinaus auch für die Überschusseinkünfte
  • besagt, dass für das Finanzamt kein Anlass besteht, den Steuerpflichtigen auf Rechtsmittel gegen den Steuerbescheid hinzuweisen (Rechtsbehelfsbelehrung)
  • gilt für Betriebsausgaben.
  • gilt für Überschusseinkünfte.
  • gilt nur bei der Einnahmenüberschussrechnung.
  • gilt nur bei Gewinneinkünften.

Question 11

Question
Einkünftequalifikation
Answer
  • Das EStG enthält keine Anhaltspunkte zur Abgrenzung der Einkunftsarten.
  • Gewerblichkeit ist negativ von Land- und Forstwirtschaft und selbständiger Arbeit abgegrenzt.
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen wurden mit der Einführung der Abgeltungssteuer aus dem Einkünftekatalog gestrichen.
  • Werden bei der Vermietung von Wohnungen zusätzliche Dienste angeboten, z.B. Frühstück, Reinigung, Betten machen usw. liegen keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vor, sondern gewerbliche Einkünfte.
  • Die Hühnerhaltung und der Verkauf von Eiern ist stets gewerblich, da keine landwirtschaftliche Flächen für die Futtererzeugung eingesetzt werden.
  • §15 Abs 2 EStG enthält den Grundtatbestand unternehmerischer Tätigkeit, der durch das ungeschriebene Merkmal "keine Vermögensverwaltung" zu ergänzen ist.

Question 12

Question
Ermittlung der Einkünfte
Answer
  • Gewerbetreibende können ihren Gewinn auch nach Durchschnittssätzen §13 ermitteln.
  • Die Einnahmeüberschussrechnung ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung.
  • Freiberufler haben die Wahl zwischen der Gewinnermittlung §4 Abs3 und §4 Abs1
  • Land und Forstwirte dürfen ihren Gewinn vorbehaltlich 141 AO nach der Einnahmenüberschussrechnung oder nach Durchschnittssätzen oder durch Betriebsvermögenvergleich ermitteln
  • Die Gewinnermittlungsformel beim Betriebsvermögensvergleich lautet: Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres abzüglich Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zuzüglich Entnahmen abzüglich Einlagen.
  • Der Steuerbilanzgewinn unterscheidet sich vom zu versteuernden gewerblichen Gewinn aufgrund von nicht abziehbaren Betriebsausgaben und steuerfreien Betriebseinnahmen.
  • Steuerfreie Betriebseinnahmen sind außerhalb der Bilanz vom Gewinn abzuziehen, nicht abziehbare Betriebsausgaben hinzuzurechnen.

Question 13

Question
Subjektive Leistungsfähigkeit
Answer
  • Subjektive Leistungsfähigkeit wird bei der Ermittlung der Einkünfte berücksichtigt.
  • Subjektive Leistungsfähigkeit wird bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt.
  • Sonderausgaben stellen einkommenssteuerlich zu berücksichtigende Einkommensverwendung dar
  • Außergewöhnliche Belastungen stellen einkommensteuerlich zu berücksichtigende Einkommensverwendungen dar. Sie sind nicht abzugsfähig soweit eine zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten wird.
  • Vorsorgeaufwendungen sind nur beschränkt als Sonderausgaben abzugfähig.
  • Altersvorsorgeaufwendungen sind in 2014 maximal zu 76% als Sonderausgaben abzugfähig.
  • Der Abzug von Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben und die spätere Versteuerung der Rentenbezüge bezeichnet man als nachgelagerte Besteuerung.
  • Krankenversicherungsbeiträge dürfen soweit sie der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch entsprechen vollständig als Sonderausgaben abgezogen werden.

Question 14

Question
A hat einen Acker mit Spargel bepflanzt. Er verkauft diesen Spargel. Er erzielt damit finanzielle Überschüsse.
Answer
  • A erzielt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.
  • A erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb, da er mit dem Spargelverkauf wie ein Gemüsehändler auftritt.
  • Es handelt sich um einen Gewerbebetrieb, da eine so genannte Sonderkultur angebaut wurde.
  • Als Land und Forstwirt kann er seinen Gewinn nach Durchschnittssätzen ermitteln, wenn der Wert der Sondernutzungen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
  • Beim Verkauf des Ackers fällt kein Veräußerungsgewinn an, da das Grundstück dem Privatvermögen zuzurechnen ist.
  • A setzt für die Bewirtschaftung zwei Kaltblutpferde ein. Die Aufwendungen für die Pferde sind, weil Liebhaberei, nicht zu berücksichtigen.
  • Soweit mit der Spargelkultur auf Dauer kein Gewinn erzielt werden kann, handelt es sich um einkommenssteuerlich unbeachtliche Liebhaberei.

Question 15

Question
Besteuerung und Kapitalanlagen
Answer
  • Mit den Einkünften aus Kapitalvermögen werden Erträge aus der Anlage von privatem Geldvermögen erfasst.
  • Mit den Einkünften aus Kapitalvermögen werden alle Erträge aus Geldanlagen (betrieblich oder privat) besteuert.
  • Private Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften sind steuerfrei.
  • Nur Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften, die innerhalb eines Jahres anfallen, sind zu versteuern.
  • Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von so genannten Altanteilen sind steuerfrei soweit die Beteiligung außerhalb der Spekulationsfrist verkauf werden und die Beteiligung unter 1% liegt.
  • Zinsen unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.
  • Zinsen unterliegen nur der Quellensteuer nicht der Einkommenssteuer.
  • Mit der Abgeltungssteuer ist die Einkommenssteuer auf Kapitaleinkünften abgegolten.

Question 16

Question
Besteuerung von Kapitalgesellschaften
Answer
  • Inländische Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind unbeschränkt körperschaftssteuerpflichtig. §1 KStG
  • Die unbeschränkte Körperschaftssteuerpflicht knüpft an den Sitz §8 AO oder an den gewöhnlichen Aufenthalt an.
  • Das Körperschaftssteuergesetz hat eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften.
  • Das Körperschaftssteuergesetz verweist für die Einkommensermittlung auf das EStG
  • Das Körperschaftssteuergesetz beträgt 25%
  • Das Körperschaftssteuergesetz beträgt 15%
  • Die Körperschaftssteuer ist nur eine Interimsteuer.

Question 17

Question
Besteuerung der Gewinnausschüttung von Kapitalgesellschaften bei natürlichen Personen.
Answer
  • Dividendeneinkünfte unterlagen von 2001 bis 2007 dem Halbeinkünfteverfahren, der Körperschaftssteuersatz betrug 25%
  • Dividendeneinkünfte unterliegen seit 2008 bei natürlichen Personen grundsätzlich der Abgeltungssteuer in Höhe von 15% zzgl SolZ und KiSt
  • Dividendeneinkünfte sind durch Ergebung der Abgeltungssteuer grundsätzlich endgültig besteuert. Sie sind nicht mehr in der Summe der Einkünfte zu erfassen
  • Auf Antrag können Dividendeneinkünfte auch mit dem individuellen Steuersatz besteuert werden, sofern dies günstiger ist.
  • Der Sparerfreibetrag wird nur bei der Antragsveranlagung in Abzug gebracht.
  • Der Sparerfreibetrag ist auch bei Anwendung der Abgeltungssteuer anzusetzen.
  • Der Sparerfreibetrag kann auch durch einen Freistellungsauftrag bei der Erhebung der Abgeltungssteuer berücksichtig werden.
  • Bei Dividendeneinkünften kommt ausschließlich das Teileinkünfteverfahren zur Anwendung. Die Abgeltungssteuer gilt nur für Zinseinkünfte.

Question 18

Question
Besteuerung der Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften an natürliche Person
Answer
  • Beim Teileinkünfteverfahren sind 40% der Ausschüttung steuerfrei.
  • Beim Teileinkünfteverfahren sind 60% der mit den Ausschüttung zusammenhängenden Aufwendungen abzugsfähig.
  • Bei der Abgeltungssteuer dürfen keine Werbungskosten geltend gemacht werden.
  • Die Abgeltungssteuer ist auch anzuwenden, wenn die Gewinnausschüttung einem Betriebsvermögen zuzurechnen ist.
  • Das Teileinkünfteverfahren kann nur für Zinseinkünfte beantragt werden.
  • Das Teileinkünfteverfahren kann auf Antrag angewendet werden, wenn der Anteilseigner an einer Kapitalgesellschaft min. zu 25% beteiligt ist.
  • Das Teileinkünfteverfahren ist verpflichtend anzuwenden, wenn der Anteileigner gleichzeitig für die Kapitalgesellschaft tätig ist.
  • Die Abgeltungssteuer und das Teileinkünfteverfahren umfassen auch die Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

Question 19

Question
Die Besteuerung von Zinseinkünften
Answer
  • Der Abgeltungssteuer unterliegen u.a. Zinseinkünfte und Gewinnausschüttungen von Kapitalgesellschaften.
  • Die Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer beträgt 28,625%
  • Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, dürfen keine Werbungskosten berücksichtigt werden.
  • Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungssteuer unterliegen, kann die Antragsveranlagung günstiger sein.
  • Auch bei der Abgeltungssteuer ist der Sparerfreibetrag zu berücksichtigen. Er ist aber nur bei den Zinseinkünften zu berücksichtigen.
  • Die Abgeltungssteuer ist nur vorteilhaft, wenn der einkommenssteuerliche Grenzsteuersatz von 25% überschritten wird.
  • Zinserträge im Betriebsvermögen unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer.
  • Zinserträge im Betriebsvermögen sind wie andere Betriebseinnahme zu erfassen. Sie unterliegen nicht der Abgeltungssteuer.

Question 20

Question
Sonderausgaben
Answer
  • Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass es sich weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten handelt.
  • Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten können als Sonderausgaben bis zu 13.805 Euro abgezogen werden §10 EStG
  • Vorsorgeaufwendungen umfassen auch Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung
  • Vorsorgeaufwendungen umfassen die Aufwendungen iSd §10 Abs 1 (Legaldefinition)
  • Beiträge zur gesetzliche Rentenversicherung, landwirtschaftl. Alterskasse und vergleichbaren beruflichen Einrichtungen sowie unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersvorsorge können einschließlich steuerfreier Arbeitgeberzuschüsse als Sonderausgaben abgezogen werden.
  • Der maximale Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge beträgt im Jahr 2026 20.000 Euro. Er verdoppelt sich bei zusammenveranlagten Ehegatten.

Question 21

Question
Im Jahr 2014 wurde der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer um 224 Euro angehoben
Answer
  • Die Anhebung dient der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums
  • Die Anhebung führt bei Spitzensteuersatz zu keiner Entlastung.
  • Die Anhebung führt auch bei Spitzensteuersatz zu einer Entlastung.
  • Die Anhebung ist verfassungswidrig, da v.a. hohe Einkommen von der Anhebung profitieren.
  • Bei Einkommen unterhalb 8.354 Euro führt die Anhebung zu einer Steuerrückerstattung in Höhe von 100,08 Euro
  • Ab Einkommen von 1000000 wird der Grundfreibetrag nicht mehr gewährt.

Question 22

Question
Umsatzsteuersystem
Answer
  • Beim Allphasen-Nettoumsatzsteuersystem wird nur der jeweilige Mehrwert auf jeder Veräußerungsstufe erfasst.
  • Beim Allphasen-Bruttoumsatzsteuersystem kommt es zu Kumulierungseffekten bei der Umsatzsteuer (Ust auf Ust) in Abhängigkeit zur Anzahl der Veräußerungsvorgänge bis zum Endverbrauch.
  • Beim Allphasen-Bruttoumsatzsteuersystem kann der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
  • Das Allphasen-Bruttoumsatzsteuersystem wird im innergemeinschaftlichen Verkehr angewendet.
  • Das Allphasen-Bruttoumsatzsteuersystem begünstigt Konzentrationsprozesse, da weniger Zwischenumsätze bis zum Endverbrauch vorliegen.
  • Mit der Anzahl der Zwischenumsätze beim Allphasen-Bruttoumsatzsteuersystem steigt die Umsatzsteuerbelastung.
  • Das Umsatzsteuersystem in D entspricht dem Allphasen-Bruttoumsatzsteuersystem
  • Das Allphasen-Bruttoumsatzsteuersystem wird auch als Reverse Charged Verfahren bezeichnet.

Question 23

Question
Umsatzsteuersystem
Answer
  • Innerhalb der EU ist die Ust harmonisiert.
  • Das Ust-system innerhalb der EU ist ein Allphasen-Nettoumsatzsteuersystem
  • Die Ust-sätze sind innerhalb der EU gleich hoch.
  • Die Ust wird in der EU nach dem Reverse Charge Verfahren erhoben.
  • Das Reverse Charge Verfahren wird in D nicht angewandt.
  • Das Reverse Charge Verfahren wird nur für bestimmte Umsätze angewendet umd Umsatzsteuerausfälle zu vermeiden.
  • Das Reverse Charge Verfahren führt dazu, dass der erwerbende Unternehmer die Ust für den erworbenen Gegenstand abführen muss und gleichzeitig einen Vst-abzugsanspruch in gleicher Höhe hat.
  • Würde das Reverse Charge Verfahren generell eingeführt könnte ein Ust-ausfall nur beim Verkauf an den Letzverbraucher eintreten

Question 24

Question
Die MwSt
Answer
  • Grundsätzlich wird bei der MwSt das Ursprungslandprinzip angewendet.
  • Das Bestimmungslandprinzip gilt bei Exporten in das EU Ausland un bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen liegen nur vor wenn ein U aus einem EU Land an einen anderen Unternehmer aus einem EU Land liefert.
  • Liefer ein U aus D einen Gegenstand an einen Unternehmer aus einem anderen EU Land liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor.
  • Liefert ein U aus D einen Gegenstand an einen Unternehmer aus einem NICHT EU Land liegt eine innergemeinschaftliche Lieferung vor.
  • Liefert ein U aus D einen Gegenstand an einen Unternehmer aus einem NICHT EU Land liegt eine umsatzsteuerfreie Ausführlieferung vor.
  • Erwirbt ein U einen Gegenstand von einem U aus einem EU Land liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor, der umsatzsteuerpflichtig ist.
  • Erwirbt ein U einen Gegenstand von einem U aus einem NICHT EU Land liegt ein einfuhrumsatzsteuerpflichtige Einfuhr vor.

Question 25

Question
Die MwSt
Answer
  • Beim MwSt-system kommt es grundsätzlich zu keiner Kumulierung von Umsatzsteuer.
  • U können die vom Vorlieferanten in Rechnung gestellte Ust als Vst absetzen.
  • Klein-u sind von der Ust befreit
  • Klein-U können auf die Ust-befreiung verzichten.
  • Ein Verzicht auf die Ust-befreiung ist sinnvoll, wenn die Abnehmer der Lieferungen und Leistungen U sind.
  • Für die umsatzsteuerlichte Unternehmereigenschaft ist Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.
  • Für die umsatzsteuerlichte Unternehmereigenschaft genügt die Absicht Einnahmen zu erzielen.
  • Die Ust-befreiung bei Klein-U schließt den Vst-abzug nicht aus
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