Eine Mitarbeiterin teilt Ihnen mit, dass sie schwanger ist. Was veranlassen Sie?
Answer
Mitteilung an das Gewerbeaufsichtsamt
nichts, das ist Privatsache
Information des Betriebsrats
Information der gesamten Belegschaft
Question 2
Question
Sie beschäftigen eine schwangere Mitarbeiterin. Welche Beschäftigungsverbote gibt es?
Answer
keine
Beschäftigungsverbote vor und nach der Entbindung
Verbot der Mehrarbeit, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit
ärztliches Beschäftigungsverbot
Question 3
Question
Sie haben eine Arbeitnehmerin eingestellt. Nach 4 Wochen möchten Sie sich von ihr trennen. Sie teilt Ihnen unter Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses mit, dass sie schwanger ist. Was ist zutreffend?
Answer
Die Kündigung ist ohne Probleme möglich, weil das Kündigungsschutzgesetz noch keine Anwendung findet.
Die Kündigung ist gar nicht möglich, weil sie schwanger ist.
Die Kündigung ist nur nach vorheriger Zulässigkeitserklärung durch das Gewerbeaufsichtsamt möglich.
Der besondere Kündigungsschutz greift in den ersten 3 Monaten des Bestehens der Schwangerschaft nicht.
Question 4
Question
Der Vater des neugeborenen Kindes möchte Elternzeit in Anspruch nehmen. Was ist zu beachten?
Answer
Für die Inanspruchnahme der Elternzeit sind Form und Fristen zu beachten.
Das Verlangen nach Elternzeit kann man auch mündlich wirksam tätigen.
Die Elternzeit muss als Vertrag ausgestaltet werden.
Die Elternzeit bedarf generell der Zustimmung des Arbeitgebers.
Question 5
Question
Kann der Erholungsurlaub für die Zeiten der Mutterschutzfristen und der Elternzeit gekürzt werden?
Answer
ja, das führt komplett zur Kürzung
für die Dauer der Mutterschutzfristen kann nicht gekürzt werden, aber für die komplette Dauer der Elternzeit
für die Dauer der Mutterschutzfristen kann nicht gekürzt werden und bei der Elternzeit nur für volle Monate der Inanspruchnahme
für die Dauer der Mutterschutzfristen kann gekürzt werden, für die Dauer der Elternzeit nicht