Question 1
Question
Die Verrechnungssteuer kennt keine Überwälzungspflicht.
Question 2
Question
Damit ich die Verrechnungssteuer zurückfordern kann, muss ich die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzen.
Question 3
Question
Versicherungsgesellschaften sind Steuersubjekte bei der Verrechnungssteuer.
Question 4
Question
Die bei Glücksspielen in Spielbanken im Sinne des Spielbankengesetzes erzielten Gewinne unterliegen der Verrechnungssteuer.
Question 5
Question
Im Zinsbesteuerungsabkommen ist das Meldeverfahren im Konzern innerhalb der europäischen Union geregelt.
Question 6
Question
Im OECD Musterabkommen ist die Besteuerung von Dividenden zwischen zwei Staaten geregelt.
Question 7
Question
Bei natürlichen Personen gilt als Inländer, sobald man 30 Tage ohne Arbeit in der Schweiz Aufenthalt hat.
Question 8
Question
Verrechnungssteuerpflichtige Leistungen müssen immer bezahlt werden.
Question 9
Question
Bei Versicherungsleistungen wird mehrheitlich das Meldeverfahren angewendet.
Question 10
Question
Bei Kapitalauszahlungen von Versicherungsleistungen beträgt der Steuersatz 15%.
Question 11
Question
Damit das Meldeverfahren im Konzern innerhalb der Schweiz angewendet werden kann, braucht es mindestens eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft von 20%.
Question 12
Question
Zinserträge unterliegen immer der Verrechnungssteuer.
Question 13
Question
Zinserträge aus einem Darlehen von einer Privatperson unterliegen der Verrechnungssteuer.
Question 14
Question
Bei Wohnsitz im Ausland ist auf den Versicherungsleistungen keine Verrechnungsteuer geschuldet.
Question 15
Question
Alle Lotteriegewinne ab CHF 1‘000 unterliegen der Verrechnungssteuer.
Question 16
Question
Im Steuerrecht ist es bei einer Steuerumgehung nicht relevant, ob eine Steuerersparnis erzielt worden ist.
Question 17
Question
Die Frist beträgt 5 Jahre, in welcher die Verrechnungsteuer zurückerstattet werden kann.
Question 18
Question
Wenn eine natürliche Person die Dividende nicht fahrlässige in der Steuererklärung als Einkommen deklariert, verwirkt sie das Recht auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer.
Question 19
Question
Abschlagsrückerstattung können natürliche und juristische Personen geltend machen.
Question 20
Question
Bei der Verrechnungssteuer gilt generell die Dreieckstheorie um festzustellen wer Rückerstattungsberechtigt ist.
Question 21
Question
Stockwerkeigentümergemeinschaften senden Ihren Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer an die ESTV.
Question 22
Question
Bei einer Erbengemeinschaft spielt es für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Erträge, welche nach dem Todestag erzielt worden sind, keine Rolle ob die Erben in der Schweiz wohnen oder im Ausland.
Question 23
Question
Gemäss DBA beträgt die Sockelsteuer auf Dividenden für das Quel-lensteuerland 15%.
Question 24
Question
Die ausländische Quellensteuer wird in der Schweiz der Einkom-mensteuer angerechnet, damit keine Doppelbesteuerung entsteht.