Sachenrecht

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Bachelor of Laws Sachenrecht Quiz on Sachenrecht, created by Wonnie S. on 08/06/2015.
Wonnie S.
Quiz by Wonnie S., updated more than 1 year ago
Wonnie S.
Created by Wonnie S. over 9 years ago
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Resource summary

Question 1

Question
Was passiert mit der Hypothek, wenn der dingliche Schuldner, ohne Verpflichtung gegenüber dem persönlichen Schilder auf die Forderung zahlt, um die Zwangsvollstreckung in sein Grundbuch abzuwenden?
Answer
  • Die Hypothek fällt ihm gem. §§ 1163 I 2, 1177 I 1 BGB als Eigentümergrundschuld zu.
  • Die gesicherte Forderung geht auf den dinglichen Schuldner gem. § 1143 BGB über.
  • Die persönliche Schuld erlischt nach § 362 I BGB.
  • Es findet ein Gläubigerwechsel statt, die Hypothek folgt gem. § 1153 I 1 BGB und wird zur Eigentümerhypothek gem. § 1177 II BGB.
  • Die Hypothek geht gem. § 1164 I 1 BGB auf den persönlichen Schuldner über und sichert nun seine Forderung gegen den Eigentümer.

Question 2

Question
Welche der folgenden Aussagen treffen zu? Ist eine Bürgschaft vereinbart worden, kann der Gläubiger....
Answer
  • den Bürgen nur in Anspruch nehmen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine letzte Zahlungsfrist gesetzt hat.
  • den Bürgen vorrangig vor allen anderen Gläubigern, denen der Bürge etwas schuldet, in Anspruch nehmen.
  • den Bürgen erst in Anspruch nehmen, wenn er gegen den Hauptschuldner erfolglos die Zwangsvollstreckung betrieben hat.
  • den Bürgen subsidiär in Anspruch nehmen.
  • den Bürgen direkt in Anspruch nehmen.

Question 3

Question
U GmbH möchte einen neuen Gabelstapler erwerben der zum täglichen Betrieb benötigt wird. Die Bank B verlangt zur Gewährung des Darlehens Sicherheiten. Wie kann der Inhaber des Unternehmens unter Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeitsaspekten dies tun?
Answer
  • I bürgt ggü. B für die Darlehensrückzahlung.
  • Das Unternehmen bürgt für die Darlehensrückzahlung ggü. B.
  • Die B lässt sich den Gabelstapler zur Sicherheit übereignen.
  • U erwirbt den Gabelstapler lediglich unter EBV.
  • U verpfändet den Gabelstapler an die B.

Question 4

Question
Welches der folgenden Sicherungsmittel hängt nicht vom Bestand einer Forderung ab?
Answer
  • Pfandrecht
  • Vorbehaltseigentum
  • Sicherungseigentum
  • Bürgschaft
  • Sicherungsabtretung eines Werklohnanspruchs

Question 5

Question
Was gehört zu den Voraussetzungen des gutgläubigen Ersterwerbs einer Vormerkung?
Answer
  • Durchsetzbarer Anspruch auf dingliche Rechtsänderung, §§ 883 I 1, 886 BGB
  • Bewilligung und Eintragung gem. § 885 I 1 BGB.
  • Berechtigung des Bewilligenden.
  • Voreintragung des Bewilligenden im Grundbuch als Eigentümer
  • Guter Glaube an das Eigentum des Bewilligenden.

Question 6

Question
Fällt eine Sicherungsgrundschuld nach Tilgung der Forderung automatisch an den Eigentümer zurück?
Answer
  • Ja, weil Forderung und Grundschuld akzessorisch sind.
  • Nein, der Eigentümer kann aber einen Anspruch auf Rückabtretung der Grundschuld geltend machen.
  • Der Eigentümer kann in diesem Fall die Einrede der Nichtvalutierung geltend machen.
  • Nein, aus der Sicherungsabrede hat der Eigentümer einen Anspruch auf Löschung der Grundschuld.
  • Nein, der Grundschuldinhaber muss wegen der Sicherungsabrede auf die Grundschuld verzichten.

Question 7

Question
eine Schuldmitübernahme....
Answer
  • kann auch formfrei erklärt werden.
  • ist das Gegenteil von einem Schuldbeitritt.
  • ist dasselbe wie eine kumulative Schuldübernahme.
  • ist akzessorisch.
  • geht bei Abtretung der Hauptforderung nicht mit über.

Question 8

Question
Welche der folgenden Genannten kann man als "Personalsicherheiten" bezeichnen?
Answer
  • Hypothek
  • Schuldanerkenntnis
  • Bürgschaft auf erstes Anfordern.
  • Nießbrauch
  • Vermächtnis

Question 9

Question
Welche Aussage trifft beim EBV für die Rechtsstellung des Erwerbers zu?
Answer
  • Wenn er Verbraucher ist, darf der EBV nicht durch AGB vereinbart werden.
  • Der Erwerber kann nicht die Übereignung der Kaufsache nach § 433 I BGB verlangen.
  • Der Erwerber erlangt ein Anwartschaftsrecht an der Kaufsache.
  • er kann nach h.M. wie ein Eigentümer gegen Störungen aus § 1004 BGB vorgehen.
  • Er kann nach h.M. aus § 862 BGB gegen Störungen vorgehen.

Question 10

Question
K erwirbt bei Eigentümer V unter EBV ein Pferd. Ehe K zahlt, bietet V dem ahnungslosen D das Pferd an. V und D einigen sich über den EBV. V tritt an D alle Rechte, die ihm gegen K zustehen ab, ohne das K etwas davon erfährt.
Answer
  • K wird Eigentümer wenn er an D zahlt.
  • K wird Eigentümer, wenn er an V zahlt.
  • D ist Eigentümer des Pferdes geworden.
  • K ist Eigentümer geblieben.
  • D ist Inhaber der Kaufpreisforderung geworden.
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