Eine Anerkennung des Flüchtlingsstatus gemäß dem Grundgesetz wird nur selten angewandt, da es sich auf „politisch Verfolgte“ beschränkt. Als solche gelten Menschen, welche in ihrem Heimatland vom Staat verfolgt werden, deshalb nach Deutschland fliehen und anschließend einen Asylantrag stellen.
Answer
True
False
Question 2
Question
Eine Anerkennung des Flüchtlingsstatus gemäß dem Grundgesetz wird nie angewandt, da es sich auf „politisch Verfolgte“ beschränkt. Als solche gelten Menschen, welche in ihrem Heimatland vom Staat verfolgt werden, deshalb nach Deutschland fliehen und anschließend einen Asylantrag stellen.