Strafrecht - Definitionen

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Question Answer
Abergläubischer Versuch Glaube der Herbeiführung des Erfolges mit magischen Fähigkeiten (Zaubern, Totbeten, Verhexen)
Aberratio ictus -> Irrtum im Vorsatz Abirrung / Fehlgehen des Angriffs
Absetzen i.S.d. § 259 StGB Selbstständiges Unterstützen des Vortäters bei der Verwertung [Absetzenhelfen: unselbstständiges Unterstützen des Vortäters bei Absatzbemühungen]
Abstiftung Veranlassung zur Begehung des leichteren Grunddelikts, anstatt der Qualifikation -> kein Fall der Anstiftung (!)
Actio libera in causa (a.l.i.c.) “Eine in der Ursache freie Handlung” (P)
Akademischer Grad i.S.d. § 132 a StGB Von deutschen Hochschulen verliehene Titel und Auszeichnungen.
Allgemeindelikt Jedermannsdelikt
Angriff i.S.d. §§ 32, 316 a StGB Jedes menschliche Verhalten, das ein rechtlich geschütztes Individualinteresse bedroht oder verletzt.
Anlagen i.S.d. § 315 b StGB Alle dem Verkehr dienenden Einrichtungen.
Anvertraut i.S.d. §246 StGB Einräumung der Sachherrschaft mit der Verpflichtung Sache zurückzugeben oder nur zu bestimmten Zwecken zu verwenden
Arglosigkeit i.S.d. § 211 StGB Kein Bewusstsein über tätlichen Angriff auf Leben und körperliche Unversehrtheit (P)
Asthenische Effekte i.S.d. Notwehrexzess Anerkannte, auf menschlicher Schwäche beruhende Effekte: Verwirrung, Furcht, Schrecken [sthenische Affekte: Zorn, Hass, Rache -> nicht erfasst]
Auf frischer Tat betroffen i.S.d. §§ 127 I 1 StPO, 252 StGB Antreffen des Täters am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe, während oder unmittelbar nach der Tat
Aufgabe der Tat i.S.d. §24 StGB Absehen von der möglichen Verwirklichung des Tatbestandes
Aufgaben der öffentlichen Verwaltung i.S.d. § 11 StGB Alle Dienstverrichtungen, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Interessen dienen.
Ausdrücklich i.S.d. § 216 StGB In eindeutiger, nicht misszuverstehender Weise
Ausnutzen der Hilflosigkeit i.S.d. § 243 StGB Einsetzen der durch die Hilfelosigkeit entstandenen Lockerungen des Eigentumsschutzes zur leichteren Durchführung der Tat.
Automaten i.S.d. § 265 a StGB Technische Geräte, deren Steuerung durch Einwurf eines Entgelts in Gang gesetzt wird
Bande i.S.d. §§ 244, 244 a StGB Zusammenschluss von mindestens 3 Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer mehrere selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen
Befriedigung des Geschlechtstriebs i.S.d. § 211 StGB Sinn und Zweck der Tötung: Geschlechtliche Befriedigung im oder nach Tötungsakt oder Vergewaltigung mit Todesfolge
Befriedetes Besitztum i.S.d. § 123 StGB Sicherung von Grundstücken mittels zusammenhängender Schutzwehre gegen beliebiges Betreten
Behaupten i.S.d. §§ 185, 186, 187 StGB Tatsachen als nach eigener Überzeugung wahr hinstellen ( unabhängig davon, ob die Tatsache als Produkt eigener oder fremder Wahrnehmung erscheint)
Beibringen i.S.d. § 224 StGB Stoff mit dem Körper so in Verbindung bringen, dass er seine gesundheitsschädliche Wirkung entfalten kann (P)
Beiseiteschaffen i.S.d. §§ 265. 263StGB Zugriffserschwerung durch räumliches Verbringen der versicherter Sache
Berechtigter i.S.d. § 248 b StGB Jeder dem das Recht zusteht über die Nutzung des Fahrzeugs als Fortbewegungsmittels zu bestimmen.
Beschädigen i.S.d. § 274 StGB Beeinträchtigung der Urkunde / technischen Aufzeichnung in ihrem Beweiswert, aber Fortbestehen mit Beweisqualität
Beschädigen i.S.d. § 303 StGB Jede körperliche Einwirkung auf eine Sache, durch die ihre Substanz nicht unerheblich verletzt wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt
Besonders gesichert i.S.d. § 202 a StGB Treffen von Vorkehrungen zur Verhinderung oder nicht unerheblichen Erschwerung des Zugriffs durch Unberechtigte
Bestimmen i.S.d. § 26 StGB Zumindest mitursächliches (conditio-Formel) Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter
Boden i.S.d. §324 a StGB Obere bebaute und unbebaute Schicht der Erdkruste; durch menschliche Aktivitäten beeinflussbar
Böswillig i.S.d § 225 StGB Verletzung der Sorgepflicht aus einem besonders verwerflichen Motiv (nicht: Gleichgültigkeit, Schwäche) -> besonderes subj. Tatbestandsmerkmal §28 II StGB
Brandlegung i.S.d. §§ 306 ff. StGB Jede Handlung, die sich auf das Verursachen eines Brandes richtet.
Bruch des Gewahrsams i.S.d. § 242 StGB Aufhebung des Gewahrsams ohne oder gegen den Willen des Gewahrsamsinhabers
Daten i.S.d. § 269 StGB Alle codierten und codierbaren Informationen, die entweder bereits elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
Datenverarbeitung i.S.d. § 263 a StGB Elektronische technische Vorgänge, bei denen Arbeitsergebnisse durch Aufnahme von Daten und ihre Verknüpfung erzielt werden
Dauerdelikt Herbeiführung eines Zustandes, der über einen Zeitraum aufrecht erhalten wird / andauert
Dienstbezeichnung i.S.d. § 132 a StGB Berufe, die auf öffentlicher Zulassung beruhen, aber nicht mit öffentlichem Amt verbunden sind.
Diensthandlung i.S.d. §§ 333, 334 StGB Handlung, die zu den dienstlichen Obliegenheiten des Amtsträgers gehört und von ihm in dienstlicher Eigenschaft vorgenommen wird.
Dienstliche Verwahrung i.S.d. § 133 StGB Inbesitznahme einer beweglichen Sache durch fürsorgliche Hoheitsgewalt, um sie unversehrt zu erhalten und vor unbefugtem Zugriff zu verwahren.
Drohung i.S.d. §§ 240, 241 StGB Inaussichtstellen eines empfindlichen Übels auf das der Drohende Einfluss hat oder zu haben vorgibt
Echt i.S.d. §§ 146, 147, 148, 152 a, b StGB Herstellung als gesetzliches Zahlungsmittel durch einen Auftrag des Staates (Träger des Geldmonopols)
Eigenhändiges Delikt Höchstpersönliche Tatbestandsverwirklichung erforderlich
Eignung der Abwehrhandlung i.S.d. § 32 StGB Alle Verteidigungshandlungen, die den Angriff sofort und endgültig beenden
Einbrechen i.S.d. § 243 StGB Gewaltsames Öffnen von Umschließungen
Eindringen iS.d. § 123 StGB Körperliches Betreten gegen den Willen des Berechtigten
Einsperren i.S.d § 239 StGB Hinderung am Verlassen eines Raumes durch äußere Vorrichtungen
Einsteigen i.S.d. § 243 StGB Überwinden von Umschließungen in einer nicht bestimmten Weise um in einen geschützten Raum zu gelangen
Empfindliches Übel i.S.d. §§ 240, 241 StGB Übel = Nachteil Empfindlich= Geeignetheit der Ankündigung, den Bedrohten im Sinne des Täterverlangens zu motivieren
Entführen i.S.d. § 239 a StGB Ortsveränderung führt zu einer hilflosen Lage des Opfers
Entledigung i.S.d. § 324 StGB Aufgabe der Sachherrschaft oder Zuführung zur Verwertung oder Beseitigung
Entstellung i.S.d. § 226 StGB Verunstaltung der äußerlichen Gesamterscheinung in unästhetischer Weise
Entziehung i.S.d § 235 StGB Wesentliche Beeinträchtigung der Ausübung des Personensorgerechts durch räumliche Trennung für eine gewisse Dauer
Erfolgsdelikt Eintritt eines von der Tathandlung abtrennbaren sichtbaren Außenwelterfolgs
Erfolgsqualifizierte Delikte Begehung eines bestimmten Vorsatzdelikts in Zusammenhang mit einem fahrlässig herbeigeführten, qualifizierten Erfolg
Ermöglichungsabsicht i.S.d. § 211 StGB Tötung als funktionales Mittel, um weiterer kriminelles Unrecht begehen zu können
Ernsthaftigkeit des Sichbemühens i.S.d. §24 StGB Alles Erdenkliche in seiner Macht stehende gegen den Erfolgseintritt tun. (P)
Ernstlich i.S.d. § 216 StGB Freie und fehlerfreie Willensbildung
Error in persona vel obiecto -> Irrtum im Vorsatz Irren über Identität der konkreten Person oder Sache
Erschleichen i.S.d. § 265 a StGB Betätigung des sichernden Mechanismus‘ des Automaten in ordnungswidriger Weise
Fahrzeugführer i.S.d. § 316 StGB Jeder, der das Fahrzeug fortbewegt.
Falsch i.S.d. §§ 146, 147, 148, 152 a, b StGB Abstammung nicht vom Inhaber des Monopols (Staat), erweckt aber den Eindruck dessen
Falscher Schlüssel i.S.d. § 243 StGB Jeder Schlüssel, der im Augenblick der Tat zur Öffnung nicht oder nicht mehr bestimmt ist.
Fehlgeschlagener Versuch i.S.d. § 24 StGB Keine Vollendung der Tat nach subjektiver Vorstellung des Täters mit bereits eingesetzten/greifbaren Mitteln mehr möglich
Feilhalten i.S.d. § 146 StGB Äußerlich erkennbares Bereitstellen zum Zweck des Verkaufs
Freisetzen i.S.d. § 324 a StGB Herbeiführung einer Lage, in der sich der Stoff unkontrollierbar ausbreiten kann
Freiwillig i.S.d. §24 StGB Rücktritt aufgrund einer freien Willensbildung (autonome Gründe [ungleich heteronome Gründe])
Fremd Alle beweglichen Sachen, die zumindest auch im Eigentum eines anderen stehen.
Fremd i.S.d. § 248 c StGB Fremd ist Energie für jeden, der keine Entnahmebefugnis hat.
Garantenstellung -> Problematik der unechten Unterlassungsdelikten Beschützergarantenstellung: Obhutspflichten für ein bestimmtes Rechtsgut, das er vor von außen kommenden Gefahren schützen muss (menschliches Schutzschild) Überwachungsgarantenstellung: Sicherungspflichten für bestimmte Gefahrenquellen
Gebrauchen i.S.d. § 267 StGB Zugänglich machen der Urkunde zur Wahrnehmung durch den Zutäuschenden
Gefährdungsdelikt Abstrakt: Tätigkeitsdelikte, bei denen es auf eine sichtbare Wirkung der Tathandlung für benannte Schutzobjekte nicht ankommt Konkret: Eintritt einer konkreten Gefahr für Tatobjekt
Gefährliche Werkzeug i.S.d. § 224 StGB Jeder Gegenstand, der nach seiner Beschaffenheit und Art seiner Benutzung im Einzelfall erhebliche Verletzungen hervorrufen kann. (P)
Gefahr i.S.d. § 34 StGB Zustand, in dem aufgrund tatsächlicher Umstände bei natürlicher Weiterentwicklung des Geschehens, die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines schädigenden Ereignisses besteht.
Gegenwärtig i.S.d. § 32 StGB Unmittelbar bevorstehend; gerade stattfindend, noch andauernd
Gegenwärtig i.S.d. § 34 StGB Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts so verdichtet (ex-ante), dass bei natürlicher Weiterentwicklung Eintritt des Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist
Gegenwärtige Gefahr i.S.d. §§ 253, 255 StGB Wenn bei natürlicher Weiterentwicklung der Dinge, der Eintritt eines Schadens sicher oder doch höchstwahrscheinlich ist
Geld i.S.d. §§ 146, 147, 148, 152 a, b StGB Jedes vom Staat oder von einer durch ihn dazu ermächtigten Stelle als Wertträger beglaubigte und zum Umlauf im öffentlichen Verkehr bestimmte Zahlungsmittel
Gemeine Gefahr i.S.d. § 323 c StGB Zustand, bei dem der Eintritt eines erheblichen Schadens für unbestimmt viele Personen naheliegt.
Gemeine Not i.S.d. § 323 c StGB Eine die Allgemeinheit betreffende Notlage
Gemeingefährliche Mittel i.S.d. § 211 StGB Einsetzung eines nicht beherrschbaren Tötungsmittels, das die Gefahr auf andere Personen ausdehnt (z.B. Bombe)
Geschäftsräume i.S.d. § 123 StGB Räumlichkeiten, die dem Betreiben gewerblicher, wissenschaftlicher, künstlerischer o.ä. Tätigkeiten dienen
Gesetzlichkeitsprinzip (nullum crimen, nulla poena sine lege scripta, praevia, certa, stricta) Keine Strafe ohne Gesetz, Schriftlichkeitsgebot, Rückwirkungsverbot, Bestimmtheitsgebot, Analogieverbot ; Art. 103 II GG
Gesundheitsschädigung i.S.d. § 223 StGB Hervorrufen oder Steigern eines nicht nur unerheblichen pathologischen (krankhaften) Zustandes
Gesundheitsschädlicher Stoff i.S.d. §§ 224, 324 a StGB Stoff, der als solcher unter den konkreten Bedingungen geeignet ist, die Gesundheit zu schädigen.
Gewahrsam i.S.d. § 242 StGB Tatsächliche Sachherrschaft über eine Sache, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird.
Gewalt i.S.d. § 240 StGB Zwangsausübung durch körperliche Kraftausübung, durch Einwirkung auf den Körper eines anderen, um geleisteten oder erwarteten Widerstand zu überwinden [Gewalttätigkeit: Größere Bedeutung der „Kraft“-entfaltung, §§ 113, 121, 124, 125 StGB]
Gewerbsmäßiges Handeln i.S.d. § 243 StGB Schaffung einer nicht nur vorübergehenden Einnahmequelle von einiger Dauer und Umfang durch wiederholte Tatbegehung
Gift i.S.d. § 224 StGB Jeder organische oder anorganische Stoff, der durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung die Gesundheit schädigen kann.
Glied i.S.d. § 226 StGB Nur äußerliche Körperteile, die eine in sich abgeschlossene Existenz mit besonderer Funktion im Gesamtorganismus haben und durch Gelenk mit dem Körper verbunden sind (hM) -> (P)
Grausam i.S.d. § 211 StGB Zufügung besonderer körperlicher oder seelischer Schmerzen oder Qualen aus gefühlloser, unbarmherziger Gesinnung
Grober Unverstand i.S.d. § 23 III StGB Verkennung einfachster naturgesetzlicher Zusammenhänge
Grob verkehrswidrig i.S.d. § 316 StGB Objektiv besonders schwerer Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift.
Habgier i.S.d. § 211 StGB Rücksichtloses Streben nach Vermögensvorteilen um jeden Preis
Häusliche Gemeinschaft i.S.d. § 247 StGB Freier und ernstlicher Wille der Mitglieder zum Zusammenleben auf eine gewisse Dauer
Handlungseinheit -> Konkurrenzlehre Beschränkung des willentlichen Verhaltens auf eine einzige Willensbetätigung (P)
Heimtücke i.S.d. § 211 StGB Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tötung (P)
Herstellen i.S.d. § 201 a StGB Abspeicherung eines Bildes auf einem Bild- oder Datenträger
Hilfeleistung i.S.d §27 StGB Fördernde oder erleichternde Handlung zur Herbeiführung des Taterfolges, die nicht ursächlich sein muss
Hilflose Lage i.S.d. § 221 StGB Situation, in der das Opfer außerstande ist, sich aus eigener Kraft und mithilfe Dritter vor Gefahren zu schützen
Hilflosigkeit i.S.d. § 243 StGB Besondere Schwächezustände (nicht Unaufmerksamkeit oder Abwesenheit)
Hinterlist i.S.d. § 224 StGB Planmäßiges, auf Verdeckung gerichtetes Vorgehen (Heimtücke genügt nicht), um Abwehr zu erschweren
Handlungsbegriff Kausaler: Eine Handlung ist eine auf einem willensgetragenen Verhalten beruhende Veränderung der Außenwelt. Finaler: Ausübung menschlicher Zwecktätigkeit
In dubio pro reo Im Zweifel für den Angeklagten (Unschuldsvermutung)
Inbrandsetzen i.S.d. §§ 306 ff. StGB Wenn zumindest Teile, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Gebäudes wesentlich sind, so vom Feuer erfasst werden, dass das Feuer aus eigener Kraft (ohne Fortwirken des Zündstoffes) weiterbrennt
In Gebrauch nehmen i.S.d. § 248 b StGB In Bewegung setzen des Fahrzeugs als Fortbewegungsmittel
Irrtum i.S.d. § 263 StGB Hervorrufen einer Fehlvorstellung
Kausalität Äquivalenztheorie: Jede Handlung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele (conditio sine qua non-Formel) Adäquanztheorie: Bedingung für Erfolgseintritt, für die eine bestimmte Wahrscheinlichkeit besteht Lehre der gesetzmäßigen Bedingung: Naturgesetzlich erklärbarer Zusammenhang zwischen Handlung und Erfolg Hypothetische Kausalität (Unterlassungsdelikte): Jede Handlung, die nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der konkrete Erfolg entfiele.
Körperliche Misshandlung i.S.d. § 223 StGB Jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Konsumtion -> Konkurrenzlehre Typische Begleittat (mit einer Handlung verletzt man zwei miteinander einhergehende Tatbestände)
Lebensgefährdende Behandlung i.S.d. § 224 StGB Begehungsweise, die nach den Umständen des Einzelfalls wie der Art, Dauer und Stärke der Einwirkung objektiv geeignet ist, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen
Leichtfertig i.S.d. § 251 StGB Besonders sorgfaltswidrige Handlung (qualifizierte Pflichtwidrigkeit), Handlung aus besonderer Gleichgültigkeit oder grober Unachtsamkeit (Leichtsinn)
List i.S.d § 239 StGB Vorspiegelung der Möglichkeit einer Ortsveränderung
Löschen i.S.d. § 303a StGB Aufhebung der Verkörperung von Daten oder auch ihr unwiederbringliches Unkenntlichmachen
Misshandlung, rohe i.S.d § 225 StGB Erhebliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens des Opfers aus einer gefühllosen Gesinnung
Mitführen/Beisichführen i.S.d. §§ 244, 253, 255 StGB Zur Verfügung stehen des Mittels während des Tathergangs
Mordlust i.S.d. § 211 StGB Sinn und Zweck der Tötung: Menschen sterben sehen
Nachstellen i.S.d. § 238 StGB Alle Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich des Opfers und dadurch Beeinträchtigung seiner Handlungs- und Entschließungsfreiheit
Nachteil i.S.d. § 274 StGB Jede Beeinträchtigung eines fremden Beweisführungsrechts
Nicht bestimmt i.S.d § 202 a StGB Daten, die nach dem Willen des Verfügungsberechtigten nicht (mehr) in den Herrschaftsbereich des Täters gelangen sollen
Nichtöffentlich i.S.d. § 201 StGB Wort, das an einen geschlossenen, individuell begrenzten Personenkreis gerichtet ist.
Niedrige Beweggründe i.S.d. § 211 StGB Nach allgemeiner sittlicher Wertung auf niedrigster Stufe stehend, deshalb besonders verachtenswert
Objektive Zurechnung Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat
Omnimodo facturus Jemand, der die Tat ohnehin begehen wird.
Quälen i.S.d § 225 StGB Verursachung länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden
Rausch i.S.d. § 323 a StGB Zustand, der nach seinem Erscheinungsbild als durch den Genuss von Rauschmitteln hervorgerufen anzusehen ist.
Rücksichtslos i.S.d. §316 StGB Bewusstes Hinwegsetzen über eigene Pflichten gegenüber andere Verkehrsteilnehmern oder unbekümmertes „Drauflosfahren“ ohne möglichen Folgen zu bedenken
Scheinwaffe i.S.d. § 244 StGB Mittel, die objektiv nicht geeignet sind, das Angedrohte zuzufügen
Schlägerei i.S.d § 231 StGB Tätliche Auseinandersetzung mit gegenseitiger Körperverletzung, min. 3 Personen
Schutzvorrichtung i.S.d. § 243 StGB Jede Einrichtung, die ihrer Art nach geeignet und bestimmt ist die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren.
Sich-Bemächtigen i.S.d § 239 a StGB Begründung physischer Herrschaft über das Opfer
Sichbemühen i.S.d. §24 StGB Bewusstes und gewolltes Tätigwerden zur Verhinderung der Vollendung (subjektiv geeignete Handlung)
Sichverschaffen i.S.d. § 259 StGB Erlangen einer eigenen (selbstständigen) tatsächlichen Verfügungsgewalt in Einvernehmen mit dem Vortäter
Siechtum i.S.d. § 226 StGB Chronischer Krankheitszustand, der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht und allgemeine Hinfälligkeit zur Folge hat.
Sonderdelikt Täter mit bestimmter Subjektsqualität
Spezialität -> Konkurrenzlehre Delikt ist in einem anderen bereits enthalten
Stoffgleichheit i.S.d. § 263 StGB Vorteil und Schaden beruhen auf derselben Vermögensverfügung
Subsidiarität -> Konkurrenzlehre Nachrangigkeit einer Strafnorm
Subsumtionsirrtum Falsche (strafrechtliche )Einordnung des eigenen Verhaltens bei Kenntnis der Norm -> keine Relevanz für Vorsatz
Täuschen i.S.d. § 263 StGB Bewusst irreführende Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen
Tatsachen i.S.d. § 263 StGB Dem Beweis zugängliche, gegenwärtige oder vergangene Ereignisse oder Zustände
Tatsachenbehauptung i.S.d §§ 185, 186, 187 StGB Äußerung ist dem Beweis zugänglich
Tätigkeitsdelikt Vollendung des Tatbestandes unabhängig einer Außenwirkung durch Vollzug einer tatbestandsmäßigen Handlung
Tatentschluss i.S.d. §§ 22, 23 StGB Endgültige Entscheidung zur Erfüllung aller objektiven Tatbestandsmerkmale (subj.)
Titel i.S.d. § 132 a StGB Ehrenhalber verliehene Bezeichnungen
Überfall i.S.d. § 224 StGB Überraschender oder unerwarteter Angriff (Parallele zu Arglosigkeit)
Überlassen i.S.d. § 265 StGB Übertragung der Sachherrschaft
Übertragen iS.d. § 201 a StGB Echtzeitübertragungen ohne Speicherung der Bilder
Ultima ratio „Letztes Mittel“
Umschlossener Raum i.S.d. § 243 StGB Jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden und das mit (mindestens teilweise künstlichen) Vorrichtungen umgeben ist -> Eindringen von Unbefugten abwehren
Umstiftung Verleitung eines zu einer bestimmten tat entschlossenen Täters zur Begehung einer anderen Tat
Unbrauchbarmachen i.S.d. § 303 a StGB Beeinträchtigung von Daten, so dass sie nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können
Unecht i.S.d. § 267 StGB -> Kriterium: Identitätstäuschung Aussteller ungleich Angabe des Ausstellers in Urkunde
Unecht i.S.d. § 268 StGB Erweckung eines falschen Eindrucks, dass Ergebnis eines von Störungshandlungen unbeeinflussten, selbsttätigen Aufzeichnungsvorgangs zu sein
Unfall i.S.d. § 142 StGB Plötzliches Ereignis im öffentlichen Straßenverkehr, das einen erheblichen Schaden zur Folge hat (Verwirklichung typischer Gefahren).
Unglücksfall i.S.d. § 323 c StGB Plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Personen oder Sachwerte mit sich bringt.
Unmittelbares Ansetzen i.S.d. §§ 22, 23 StGB Überschreitung der Schwelle zum „Jetzt-geht-es los“ und Vornahme objektiver Handlungen, die im ungestörten Fortgang zur Tatbestandsverwirklichung führen
Untauglicher Versuch Versuch, der nicht zur Vollendung führen kann -> strafbar
Unterdrücken i.S.d. §§ 274, 303 a StGB Vorenthalten der Benutzung der Urkunde / technische Aufzeichnung dem Beweisführungsberechtigten als Beweismittel
Urkunde Jede verkörperte menschliche Gedankenerklärung („Perpetuierungsfunktion“), die zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt ist („Beweisfunktion“) und ihren Aussteller erkennen lässt („Garantiefunktion“). Zusammengesetzte Urkunde: räumlich feste Verbindung einer verkörperten Gedankenerklärung mit einem Bezugsobjekt zu einer Beweiseinheit Gesamturkunde: Zusammenfügung mehrerer Urkunden
Verbreiten i.S.d. §§ 185, 186, 187 StGB Weitergeben der Tatsache als Gegenstand fremden Wissens, ohne sich diese Tatsache zu eigen zu machen
Verdächtigen i.S.d. § 164 StGB Hervorrufen oder Verstärken eines Verdachts gegen eine andere Person durch ein bestimmtes Verhalten
Verdeckungsabsicht i.S.d. § 211 StGB Verhinderung der Entdeckung der Begehung einer vorangegangenen Straftat
Verfälschen i.S.d. § 267 StGB Jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde. (Anscheinserweckung Aussteller habe diese Erklärung abgegeben)
Verlangen i.S.d. § 216 StGB Einwilligung und Einwirkung auf den Täterwillen durch das Opfer
Verletzungsdelikte Vorliegen einer tatsächlichen Schädigung des geschützten Objekts
Verlust i.S.d. § 226 StGB Zurückbleiben einer „wertlosen Restfähigkeit"
Vermeidbarkeit des Verbotsirrtums Kriterium: zumutbare Gewissensanspannung (Nachdenken, Rat einholen, etc.)
Vermögensverfügung i.S.d. § 263 StGB Jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung im wirtschaftlichen Sinne führt.
Vernichten i.S.d. § 274 StGB Derartiges Zerstören, dass ursprüngliches Beweismittel nicht mehr existiert
Verschleiern der Herkunft i.S.d. § 261 StGB Jedes irreführende Verhalten, das die Ermittlung der Herkunft des Gegenstandes erschwert
Verschlossenes Behältnis i.S.d. § 243 StGB Ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist von Menschen betreten zu werden, welches gesichert ist gegen ordnungswidrigen Zugriff.
Verstrickung i.S.d. § 136 StGB Staat hat durch Hoheitsakt ein öffentlich-rechtliches Gewaltverhältnis geschaffen
Verunglimpfung i.S.d. § 189 StGB Jede ehrverletzende Handlung im Sinne der §§ 185ff., besonders schwere Kränkung
Verunreinigung i.S.d. § 324 StGB Äußerlich erkennbare Veränderung
Verwenden i.S.d. § 250 StGB Jeder dem Nötigungszweck dienende tatsächliche Gebrauch des Gegenstandes, sowohl als Mittel der Gewaltanwendung wie auch als bloßes Drohmittel.
Verwenden i.S.d. § 261 StGB Verfügung über den Gegenstand und bestimmungsgemäßer Gebrauch
Verwendungsabsicht i.S.d. § 244 StGB Absicht mit dem Gegenstand den Widerstand eines anderen durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt verhindern oder überwinden zu wollen
Verwerten i.S.d § 204 StGB Wirtschaftliche Ausnutzung des Geheimnisses zur Gewinnerzielung
Vollendung verhindern i.S.d. § 24 StGB Aktive Unterbrechung des zum Erfolg führenden Kausalverlaufs (P)
Vollstreckung i.S.d. § 113 StGB Befugnis, den Staatswillen zu verwirklichen und notfalls mit Zwang durchzusetzen
Vorenthalten i.S.d. § 235 StGB Verweigerung oder Erschwerung der Herausgabe des Minderjährigen an den Berechtigten
Vorhaben i.S.d. §§ 138, 139 StGB Jede ernstliche Planung der Tat
Vorsatz Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung, in Kenntnis aller objektiver Tatbestandsmerkmale Absicht (dolus directus 1. Grades): Wollen dominant, abgeschwächtes Wissen genügt Direkter Vorsatz (dolus directus 2. Grades): Wissen dominant, abgeschwächtes Wollen zwangsläufig Eventualvorsatz (dolus eventualis): Wissen und Wollen abgeschwächt [Bewusste Fahrlässigkeit: Wissen abgeschwächt, Wollen fehlt]
Vorteil i.S.d. §§ 333, 334 StGB Jede materielle oder immaterielle Leistung, auf die der Amtsträger oder Dritte keinen Anspruch haben und die seine wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Lage objektiv messbar verbessert.
Vorteilhaft i.S.d. § 264 StGB Angaben, die die Aussicht auf Gewährung oder Belassung einer Subvention objektiv verbessern
Waffe i.S.d. § 224 StGB Der Natur nach dazu bestimmt, auf mechanischem oder chemischem Wege Verletzungen beizubringen
Waffen i.S.d. § 244 StGB Gegenstände, die objektiv gefährlich, also geeignet sind, nach ihrer Beschaffenheit und ihrem Zustand erhebliche Verletzung zuzufügen (P)
Wahndelikt Fehlvorstellung über Strafbarkeit der Handlung -> straflos
Wegnahme i.S.d. § 242 StGB Bruch fremden und Begründung neuen, nicht notwendig, eigenen Gewahrsams
Wehrlosigkeit i.S.d. § 211 StGB Aufgrund der Arglosigkeit zur Verteidigung außer Stande oder stark eingeschränkt
Werturteil Elemente der subjektiven Stellungnahme und des Dafürhaltens oder Meinens
Wirtschaftliche Not i.S.d. § 263 StGB Zustand des Opfers, in dem es lebenswichtige Aufwendungen nicht mehr bestreiten kann
Wohnung Räumlichkeiten, die bestimmungsgemäß zur Unterkunft von Menschen dienen
Wichtig i.S.d. § 226 StGB Abhängig von der Gesamtfunktion des Körperteils im Organismus (P)
Zerstören i.S.d. §§ 303 ff. StGB Vernichtung oder Verlust des bestimmungsgemäßen Gebrauchs des Tatobjekts
Zueignung (Dauernde) Enteignung und (wenigstens vorübergehende) Aneignung
Zustandsdelikt Eintritt eines dauerhaften Zustands, der zugleich die Tat vollendet und beendet
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