Question | Answer |
§23 TierGesG Datenerhebung | - regelt die Übermittlung bestimmter Angaben von Untersuchungseinrichtungen an die Behörden - Behörde kann sich Dritter bedienen --> HIT-Datenbank - Tierhalter sind tierseuchenrechtl. verpflichtet, rglm. auf bestimmte Tierseuchen zu untersuchen (z.B. Bruchlose, Legukose, Salmonellen, etc) -> positive Befunde müssen der Behörde angezeigt werden - negative Untersuchungen werden auch der Behörde mitgeteilt -> Überblick über aktuelle Tiergesundheitssituation |
HIT-Datenbank | = Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere - elektronische Datenbank, die alle Daten enthält, um den Lebensweg eines Rindes zurückzuverfolgen und es somit eindeutig identifizieren zu können - Anlass der Einführung: BSE-Problematik, seit 1999 alle Rinder - seit 2003 für Schweine - seit 2012 für Equiden |
Einträge in die HIT-Datenbank | - jede Geburt, jeder Zugang, jeder Abgang (= alle Tierbewegungen), der Tod und die Schlachtung - Geburtsmeldung: Registriernummer des Betriebs, Ohrmarkennummer des Rindes + Muttertieres, Geburtsdatum, Rasse, Geschlecht, Einlings- oder Mehrlingsgeburt - Abgang: Registriernummer des abgebenden Betriebs, Ohrmarkennummer des abgehenden Rindes, Datum des Abgangs |
Wer trägt in die HIT-Datenbank ein? | - alle rinderhaltenden Betriebe einschließlich Schlachtbetriebe und Viehhändler -> verantwortlich für die Einstellung der Daten |
Kontrolle der HIT-Datenbank | - jährlich ca. 5% der Betriebe kontrolliert: Kennzeichnung der Tiere, Rinderpässe, Bestandsregister, Bewegungen gemeldet? -> Verstöße kostenpflichtig geahndet - wenn die Herkunft eines Tieres ohne/mit falscher Ohrmarke nicht in 72h zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, wird die Tötung angeordnet - EU-Prämie nur für registrierte Tiere |
Zielstellung der HIT-Datenbank | - Feststellung des Geburtsbetriebes, aller Haltungsbetriebe und des Schlachtbetriebes eines Rindes - sofortige Ergreifung geeigneter Maßnahmen bei Ausbruch einer Tierseuche - korrekte Etikettierung von Produkten - Tierhalter haben direkten Zugriff auf ein aktuelles Register ihrer Bestände |
Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen in der EU | - pro Person 5 Tiere - falls Besitzerwechsel vorgesehen ist -> Regelungen zum Handel mit Tieren -> Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung - mehr Tiere erlaubt bei Teilnahme an Wettbewerben (min. 6 Monate alt, Nachweis mitzuführen) |
Impfschutz gegen Tollwut | - für Grenzübertritt ist gültiger Impfschutz gegen Tollwut notwendig -> muss im Heimtierausweis dokumentiert sein - Erstimpfung ist gültig nach 21 Tagen -> spätestens 21 Tage vor Grenzübertritt Impfung - Grenzübertritt erst ab Alter von min. 15 Wochen erlaubt (mit 12 Wochen Erstimpfung, dann 21 Tage) - wenn Wiederholungsimpfung zu spät, gilt sie wiederum als Erstimpfung -> 21 Tage |
Kennzeichnung von Tieren mit dem EU-Heimtierausweis | - seit 2004 muss europ. Heimtierausweis mitgeführt werden = Identitätsnachweis + Impfbescheinigung - darf nur von ermächtigten TÄ ausgestellt werden - Kennzeichnung des Tiers mit Chip + Tollwutimpfung (darf aus altem Pass übernommen werden) - Beschreibung des Tieres + Daten des Tierhalters sind vom TA auszufüllen, Tierhalter unterschreibt - Sicherung mit selbstklebender Laminierung - TA muss Ausweisnummer + Transpondernummer + Tierhalterdaten dokumentieren + min. 3 Jahre aufbewahren |
TRACES | - EDV-Projekt der EU-Kommission (Datenbank), mit dem Transporte von Tieren und Produkten tierischer Herkunft innerhalb der EU als auch von Drittländern dokumentiert werden - integriert bisheriges ANIMO-System (ANImal MOvement) und SHIFT-System (System to assist with the Health controls of Import of items of veterinary concern at Frontier inspection posts from Third countries) - Kontrolle + Rückverfolgbarkeit von Tiertransporten / Transporten tierischer Produkte - seit 2005 Pflicht in allen Mitgliedstaaten - Umsetzung und Betreuung durch das FLI |
TRACES-Informationsumfang | - Warte: Art-Code, Anzahl/Menge - Transportmittel - Nummer der Mitteilung - Ursprung: Datum + Uhrzeit des Versandes, Name des Versenders, Versandort, Nummer, Datum, Unterschrift TA - Bestimmung: Landescode, Einheitscode, Name + Anschrift des Empfängers, Bestimmungsort |
Nachteile bestehender Systeme zur Erfassung von Tierverbringungen | - mehrere getrennte Systeme: Traces, HIT, TSN - Probleme bei der Synchronisierung der Daten - Doppelarbeit bei der Erhebung der Daten - trotz verbesserter Transparenz -> oft keine einfache und effiziente Verfolgung von Tiertransporten |
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