Created by Daniel Kojan
about 5 years ago
|
||
Question | Answer |
Sie besitzen 10% Anteile an einer kollektiven Kapitalanlage. Diese hat dieses Jahr Erträge von CHF 100‘000 erzielt. Davon sind 40‘000 aus Zinsen . 60‘000 wurde aus Mieteinahmen von Liegenschaften erzielt. Welchen Anteil müssen Sie in Ihrer Steuererklärung deklarieren? | 10% von 40‘000 = 4‘000 (DBG Art. 20) |
Die XY AG beschliesst eine Dividende von CHF 100‘000 auszuschütten. Herr X besitzt 95% der Aktien. Herr Y besitzt 5%. Wie wird die Dividendenausschüttung bei den Herren X und Y besteuert? | X erhält CHF 95‘000 die er zu 60% zu versteuern hat = 57‘000 Y erhält CHF 5‘000 die er zu 100% zu versteuern hat= 5‘000 DBG Art. 20 und 20 1 bis |
Frau X borgt sich bei Herrn Durst CHF 10‘000 und sie verpflichtet sich, zwei Jahre später CHF 11‘000 zurück zu zahlen. Handelt es ich bei der Differenz um einen steuerbaren Zins oder um einen privaten Kapitalgewinn? | Es handelt sich hierbei um einen steuerbaren Zins von 1‘000, der im Zeitpunkt der Darlehensrückzahlung von Herrn Durst als Einkommen zu versteuern ist. DBG Art. 20 b |
Frau X hat vor zehn Jahren eine Kapital bildende Lebensversicherung mit monatlichen Prämien von CHF 1’010 abgeschlossen. Heute lässt Sie sich die Versicherungssumme von CHF150’000 auszahlen. Ist die Auszahlung steuerbar? | Die Auszahlung ist gemäss Art. 24 b steuerfrei. |
Frau Y (40 Jahre alt) hat vor zehn Jahren eine Kapital bildende Lebens-versicherung mit Einmalprämie im Wert von 142‘000 abgeschlossen. Heute lässt Sie sich die Versicherungssumme von CHF 150’000 auszahlen. Ist die Auszahlung steuerbar? | Ja die Auszahlung ist gemäss DBG Art. 20 a steuerbar. Es handelt sich hierbei um einen Zins im Wert von CHF 8‘000. Dieser ist als Vermögensertrag aus beweglichem Vermögen zu versteuern. |
Unter welchen Bedingungen ist die Auszahlung von gemischten Versicherungen mit Einmalprämien finanziert steuerfrei? | Wenn die Auszahlung nach Erreichung des 60 Altersjahr gemacht würde (DBG Art. 20a) 5- jähriges Vertragsverhältnis, Auszahlung vor dem 66. Altersjahr. |
Sie erhalten eine Schenkung vom einem Verwandten von CHF 100‘000. Ist diese Schenkung als Einkommen steuerbar? Nennen sie die gesetzliche Grundlage. | Nein diese Auszahlung ist gemäss Art. 24 a DBG steuerfrei. |
Was müssen Liegenschaftsbesitzer in selbst bewohnten Liegenschaften anstelle der Mieterträge im Einkommen deklarieren? | Der Eigenmietwert muss deklariert werden. (Art. 21 lit. b) |
Herr X ist pensioniert und bekommt von der AHV sowie von seiner Pensionskasse eine Altersrente von 60‘000.--. Muss er diese versteuern? | Ja, Renten sind gemäss Art. 22 Abs. 1 steuerbar. |
Nach einem Unfall erhält Herr X eine Genugtuungssumme von der Versicherung. Muss er diese versteuern? | Nein Genugtuungssummen sind gemäss Art. 24 g steuerfrei. |
Herr und Frau X sind verheiratet. Beide arbeiten und haben ein eigenes Einkommen. Sie haben 3 Kinder (noch in Ausbildung im Alter von 14,11,9). Welchen Allgemeinen Abzügen können Sie geltend machen? | Sozialabzüge: Kinderabzug 3*6‘500 = 19‘500 (Art. 35 Abs. 1 a DBG) Abzug für Ehepaare = 2‘600 (Art. 35 Abs. 1 c DBG) |
Want to create your own Flashcards for free with GoConqr? Learn more.