Created by Lara Sturm
about 4 years ago
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Question | Answer |
Ab wann gilt das Ausbildungsverhältnis als begründet? | - nach mündlicher Vereinbarung - wesentliche Inhalt ist unverzüglich, spätestens vor Beginn der Ausbildung schriftlich niederzulegen |
Wer sind die Vertragspartner? | - Ausbildende - Azubi - ggf. gesetzliche Vertreter (bei Minderjährigen) |
Mindestinhalte des Vertrags | - betrieblicher Ausbildungsplan - Art, Ziel & Inhalt der Ausbildung - Beginn & Dauer - Dauer von Probezeit & Urlaub - Höhe der Vergütung - regelmäßige, tägliche Ausbildungszeit - außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen - Kündigungsvoraussetzungen - Hinweis auf Tarifverträge & Betriebsvereinbarung - Form der Ausbildungsnachweise |
5 Unzulässige Vereinbarungen lt. BBIG | - Beschäftigungsbeschränkungen nach der Ausbildung - Vertragsstrafen sind nichtig - Entschädigungszahlungen für die Ausbildung - Ausschluss/ Beschränkung von Schadenersatzansprüchen - pauschale Schadenersatzbeträge |
5 Pflichten des Ausbildenden | - Ausbildungspflicht - Vergütungspflicht - Fürsorgepflicht - Freistellungspflicht - Zeugnispflicht |
5 Pflichten des Azubis | - Lernpflicht - Sorgfaltspflicht - Geheimhaltungspflicht - Schulpflicht - Pflicht einen Ausbildungsnachweis zu führen |
Was geschieht mit dem Vertrag? | - Einreichung bei der zuständigen Kammer - Antrag auf Eintragung ins Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse |
Wer erhält eine Vertragsabschrift? | - Betrieb (Original) - Kammer - Azubi - ggf. gesetzlicher Vertreter |
Wie kann die Ausbildungszeit zu Beginn verkürzt werden? | - beide Vertragspartner stellen gemeinsam einen Antrag - Kammer entscheidet - mögl. Gründe: Abitur, Fachabitur, über 21J., 2. Ausbildung, erfolgreicher Berufsfachschulabschluss |
Rechtliche Regelungen zur Probezeit | - Mind. 1 Monat, höchstens 4 Monate - kein Verzicht möglich - Probezeit kann nicht verlängert werden (Ausnahme: mehr als 1/3 krank, Verlängerung um diese Zeit) |
Wie ist die Vergütung im BBIG geregelt? | - muss angemessen sein (mind. Mindestvergütung) - muss jährlich ansteigen - muss am letzen Arbeitstag des Monats zur Verfügung stehen - Überstunden sind besonders zu vergüten - Berechnung einzelner Arbeitstage (30 Tage/ Monat) - bis zu 75% einbehaltbar für Kost & Logie, aber nicht mehr als die amtlich festgelegten Sachbezugswerte) |
Fortzahlung der Vergütung | - unbegrenzt für die Zeit der Freistellung (Schule, Prüfung, Lehrgänge) - bis zu 6 Wochen bei unverschuldeter Krankheit - der Azubi sich zur Arbeit bereithält, diese aber ausfällt - der Azubi unverschuldet nicht teilnehmen kann |
Sinn und Zweck der Probezeit | - beide Seiten wollen feststellen ob sie zueinander passen - Eignung des Azubis erproben |
Regelungen zur Kündigung (vor & während der Probezeit) | - ohne Frist - ohne Grund (wichtig als AG, sonst angreifbar) - schriftlich - von beiden Seiten möglich |
Regelungen zur Kündigung (nach der Probezeit) | - fristlos nur aus wichtigem Grund - schriftlich von beiden Seiten - Grund darf nicht länger als 2 Wochen bekannt sein |
Wann gilt die Ausbildung als beendet? | - mit Zeitablauf - Prüfung erfolgreich absolviert vor Zeitablauf, dann mit Ergebnisbekanntgabe - bei Nichtbestehen muss Azubi auf eigenes Verlangen die Ausbildungszeit bis zum nächsten Prüfungstermin verlängern lassen (max. um 1 Jahr) |
Einseitiges Kündigungsrecht | - nur vom Azubi - Frist von 4 Wochen - Berufswechsel oder Ausbildungsabbruch NICHT: Betriebswechsel |
Wie kann die Ausbildung beendet werden? | - erfolgreiche Prüfung - mit Zeitablauf - durch Kündigung - mit Aufhebungsvertrag - mit Tod |
Was ist ein Aufhebungsvertrag? | - bestehender Vertrag wird on beidseitigem Einvernehmen in den Zustand der Nichtigkeit versetzt |
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