Created by Johannes F
almost 3 years ago
|
||
Question | Answer |
objektives Recht | = die für eine Rechtsgemeinschaft verbindliche Ordnung des menschlichen Zusammenlebens, die unter der Anforderung der Gerechtigkeit steht und allenfalls mit Zwang durchgesetzt wird |
normative Spezifität | = eigenständige grundlegende Wertungen einer Normengruppe |
allgemeines Privatrecht | = Bürgerliches Recht, Zivilrecht; Normen des Privatrechts, die Rechtsverhältnisse regeln, die für jeden Bürger bedeutsam sind |
Sonderprivatrechte | = Normen des Privatrechts, die Rechtsverhältnisse regeln, die “nur” für bestimmte Personenkreise oder bestimmte Sachgebiete bedeutsam sind |
Rechtssatz | = allgemein verständliche Sollenssätze bestehend aus Tatbestand und Rechtsfolge |
Sachverhalt | = Lebenskonkretum bestehend aus Fakten, die möglicherweise rechtlich erheblich sind |
Subsumtion | = Feststellung, dass der Sachverhalt die Merkmale eines Tatbestandes erfüllt |
Gesetzliche Fiktion | = eine der Wirklichkeit widersprechende normierte Annahme, welche der Regelungsvereinfachung dient |
Tatbestand | = Summe aller juristischen Tatsachen, die verwirklicht sein muss, damit die Rechtsfolge eintritt |
Handlung | = nach außen in Erscheinung tretendes menschliches Verhalten, das vom Willen beherrschbar ist |
homo oeconomicus | = Mensch, der rational handelt, um seinen Nutzen zu maximieren |
Lücke / Gesetzeslücke | = eine planwidrige Unvollständigkeit innerhalb des positiven Rechts gemessen am Maßstab der gesamten Rechtsordnung |
Gesetzesanalogie | = Anwendung der Rechtsfolge eines geregelten Sachverhalts auf einen dem Wortlaut nach nicht geregelten Sachverhalt, der mit dem geregelten SV in den maßgeblichen Voraussetzungen übereinstimmt |
Gesamtanalogie | = Anwendung der Rechtsfolge eines Rechtsgrundsatzes auf ungeregelte Sachverhalte, der sich durch Ableitung aus mehreren verwandten Normen zu geregelten Sachverhalten ergibt |
Teleologische Reduktion | = Nichtanwendung der Rechtsfolge eines Tatbestands auf Sachverhalte, die zwar vom Wortlaut, nicht aber vom Sinn und Zweck einer Regelung erfasst sind |
Spezialtatbestand | = lex specialis; Ein Tatbestand, der alle Merkmale eines anderen Tatbestands (=Generaltatbestand) und dazu mindestens ein weiteres Merkmal aufweist |
formelle Derogation | = ausdrückliche Außerkraftsetzung |
materielle Derogation | = inhaltliche Außerkraftsetzung |
Gewohnheitsrecht | = lang andauernde, allgemeine, gleichmäßige Übung, die von der Überzeugung getragen ist, dass die angewendeten Regeln Recht seien |
Materielles Recht | = die Summe jener Rechtsnormen, welche eine inhaltliche Ordnung für das menschliche Zusammenleben treffen |
Formelles Recht | = die Summe jener Rechtsnormen, welche das Verfahren der Rechtsdurchsetzung vor den staatlichen Behörden regeln; immer ÖR |
subjektives Recht | = die dem einzelnen Rechtssubjekt vom objektiven Recht eingeräumten Befugnisse |
subjektives Recht (Natur und Wesen) | = Rechtsmacht, die dem Einzelnen von der Rechtsordnung zur Befriedigung menschlicher Interessen verliehen ist und deren Geltendmachung allein vom Willen des Berechtigten abhängt |
Rechtsmissbrauch | = Ausübung von subjektiven Rechten, die offenbar den Zweck hat, andere zu schädigen (bzw. deren unlauteres Motiv im Vordergrund steht) |
Herrschaftsrecht | = die Befugnis, auf ein bestimmtes Objekt unmittelbar einzuwirken und fremde Einflüsse auszuschließen |
Ansprüche | = die Befugnis, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu fordern |
Gestaltungsrecht | = die Rechtsmacht, durch einseitige Erklärung, ohne Mitwirkung eines anderen, eine Veränderung der bestehenden Rechtsverhältnisse herbeizuführen |
Absolute Rechte | = jene subjektiven Rechte, die dem Berechtigten die Macht erteilen, die Achtung seines Rechts von jedermann zu verlangen und gegen jedermann durchzusetzen |
Relative Rechte | = jene subjektiven Rechte, die bloß zwischen bestimmten Personen wirken |
Rechtsverhältnis | = das juristische Band, das konkrete Personen oder konkrete Personen und Objekte miteinander verbindet |
Rechtsinstitut | = die Summe der gesetzlichen Vorschriften, welche sich auf ein bestimmtes Lebensverhältnis beziehen |
Rechtssubjekt/Person | = wer fähig ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein |
Handlungsfähigkeit | = die Fähigkeit, sich im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang durch eigenes Handeln zu berechtigen und zu verpflichten |
Entscheidungsfähigkeit | = die Fähigkeit, die Bedeutung und Folgen seines Handelns im jeweiligen Zusammenhang zu verstehen, seinen Willen danach zu bestimmen und sich entsprechend zu verhalten |
Geschäftsfähigkeit | = die Fähigkeit, sich im jeweiligen rechtlichen Zusammenhang durch eigenes rechtsgeschäftliches Handeln zu berechtigen oder zu verpflichten |
Deliktsfähigkeit | = die Fähigkeit, aus eigenem rechtswidrigen Verhalten schadenersatzpflichtig zu werden |
Wohnsitz | = der Ort, an dem sich eine Person in der Absicht niedergelassen hat, dauerhaft zu bleiben |
Juristische Person iwS | = jede Person, die Träger von Rechten und Pflichten sein kann |
Juristische Person ieS | = nicht menschliche Gebilde, denen die Rechtsordnung Rechtsfähigkeit einräumt und die eine eigene, von den Interessen ihrer Mitglieder abweichende, Interesseneinheit bilden |
Stiftung | = Vermögensmassen, die von einem Stifter mit einem dauernden Zweck gewidmet wurden und von der Rechtsordnung mit Personenqualität ausgestattet sind |
Anstalt | = Stiftung, die nicht bloß aus Kapital besteht, sondern ebenfalls dem Stiftungszweck dienende sichtbare Einrichtungen aufweist |
Körperschaft | = ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrere Personen, der einen überindividuellen Zweck verfolgt und in seinem Bestehen von einem Wechsel der Mitglieder unabhängig ist. Typischerweise gibt es eigene Organe und Mehrstimmigkeit |
Gebietskörperschaften | = Bund + Bundesländer + Gemeinden |
Zurechnungsdurchgriff (bei juristischen Personen) | = ausnahmsweise Aufhebung der Trennung zwischen juristischer Person und beteiligter natürlicher Person betreffend die Zurechnung einzelner Eigenschaften |
Haftungsdurchgriff (bei juristischen Personen) | = ausnahmsweise Aufhebung der Trennung des Vermögens zwischen juristischer Person und beteiligter natürlicher Person |
Want to create your own Flashcards for free with GoConqr? Learn more.