Created by Philipp Schf
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Question | Answer |
Abgeschlossenheitsbescheinigung | Bescheinigung des Bauaufsichtsamtes, dass Räumlichkeiten gemäß Wohneigentumsgesetz (WEG) getrennt von anderen Wohneinheiten sind. |
Abnahmeverpflichtung | Verpflichtung Darlehensnehmer, sich Darlehen innerhalb der Abnahmefrist auszahlen zu lassen |
Abtretung | Übertragung von Rechten und Ansprüchen auf einen Dritten (Bausparverträge, Kapitallebensversicherungen, Investmentfonds oder Grundschulden) |
Agio | Aufpreis der Bank auf Darlehnsbetrag (Ausgabeaufschlag) |
Allgemeine Darlehensbedingungen | AGB für Darlehensverträge |
Annuität | Sollzins und Tilgung umfassende Jahreszahlung auf ein Darlehen. Bleibt über die Zeit konstant. |
Annuitätendarlehen | Langfristiges Darlehen, Rückzahlung in konstanten Raten |
Anschaffungskosten | Kaufpreis der Immobilie, Nebenkosten: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklerprovision, Erschließungskosten und Finanzierungskosten. |
Anschlussfinanzierung | Bei gleicher Bank: Prolongation; Bei wechselnder Bank: Umschuldung |
Anschlusskosten | Anschluss an das öffentliche Versorgungsnetz (Wasser, Abwasser, Gas, Storm und Telekommunikation) |
Arbeitgeberdarlehen | Darlehen des AG an Betriebsangehörige. Muss unter Umständen als geldwerter Vorteil versteuert werden. |
Arbeitnehmersparzulage | Für AN, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht errreichen. Einzahlung auf Sparvertrag muss durch AG stattfinden und als VWL geklariert werden. Nach 7 Jahren Ansparzeit kann über das Vermögen verfügt werden. |
Auflassung | Einigung des VK und Käufers auf Eigentumswechsel zur Übertragung des Grundstücks bzw. Immobilieneigentums. Übergang erfolgt erst durch Auflassung und Eintragung des Eigentumswechsels ins Grundbuch |
Auflassungsvormerkung | Sichert schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück. Schützt zukünftigen Eigentümer vor einem Verkauf an eine weitere Person. |
Aufteilungsplan | Beurkundete Bauzeichnung (Baubehörde) |
Aufwendungshilfen | Öffentliche Zuschüsse oder Darlehen für neu errichtete und eigengenutzte Immobilien. Einhaltung von Einkommens- und Wohnflächengrenzen ist Pflicht. |
Ausbauhaus | Haus wird aus vorgefertigten Teilen bis zu einem bestimmten Grad durch eine Baufirma errichtet. Fertigstellung durch Bauherr in Eigenleistung. |
Außenanlagen | Versorungs- und Entsorgungsleitungen vom Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze, Gartenanlagen, Pflasterung sowie Befestigung von Wegen. Teil der Kosten für Außenanlagen gehört zu Herstellungskosten. |
Auszahlungskurs | Prozentsatz des Darlehensbetrages (Nominalbetrag), der an den Darlehensnehmer ausgezahlt wird. |
Auszahlungsvoraussetzungen | Im Darlehensvertrag vereinbarte Bedingungen, die in einer Frist erledigt werden müssen um die Auszahlung des Darlehens sicherzustellen. |
Aval | Bürgschaft/Garantie eines Kreditinstitutes |
Bauantrag Inhalte | Lageplan mit Berechnung Wohn- und Nutzflächen; Bauzeichnungen; Berechnung des umbauten Wohnraums; Entwässeungspläne; Statische Berechnungen; Baubeschreibungen; Nachweis Haftpflicht des Entwurfverfassers; Standsicherheits, Wärme- und Schallschutznachweis; Unterschriebener Bauantragsvordruck (Bauherr u. Entwurfsverfasser) |
Baubeschreibung | Detaillierte Aufstellung über alle, ein Bauvorhaben umfassenden Ausstattungs- und Ausfertigungsmerkmale |
Bauerwartungsland | Fläche ist noch nicht als Bauland gekennzeichnet, Absicht es in Bauland zu verwandeln besteht aber bereits. |
Bauherrenhaftpflichtversicherung | Deckt Schäden die Dritte auf dem Baugrundstück erleidgen könnten. |
Bauleistungsversicherung/Bauwesenversicherung | Greift, wenn während der Bauphase Schäden an Bauteilen oder Baustoffen entstehen (Naturkatastrophen, Diebstahl oder Vandalismus) |
Baumängel | Mängel am Bauwerk durch fehlerhafte Entwürfe, Ausführungen oder mangelhaftes Material. Mindern Wert bzw. Tauglichtkeit des Bauwerks. Bei Bauabnahme bereits schriftlichen Vorbehalt einlegen. |
Baunebenkosten | Kosten für Architekten- und Ingenieursdienstleistungen, Gebühren für behördliche Prüfungen/Genehmigungen sowie Kosten der Finanzierung |
Bauordnung | Festlegung des Verfahrens der Baugenehmigung, materiell rechtliche Voraussetzungen für Errichtung, Änderung und Abbruch baulicher Anlagen geregelt. |
Baureifmachung | Kosten um Grundstück "Baureif" zu machen, z.B. Abbruchkosten, Sprengung oder Aufschüttung. |
Bauträgermodell | Konzept, bei dem noch in der Planungs- bzw. Bauphase befindliche Immobilien gekauft werden. Damit können steuerliche Förderungen ausgenutzt werden. |
Bauzeitzinsen | Zinsen für Teilauszahlungen, die bereits während der Bauzeit anfallen. Zins ist hier meistens der Satz des Gesamtdarlehens. Teilweise auch Teilauszahlungszuschlag. Immer noch günstiger als eine Zwischenfinanzierung. Gehören kalkulatorisch zu Baunebenkosten. Investoren können diese als Webungskosten steuerlich geltend machen. |
Bebauungsplan | Zulässige bauliche Nutzungsarten werden rechtsverbindlich festgesetzt. Wesentliche Angaben in Bezug auf die künftige Gestaltung des Gebiets. Z.B. Bauweise, überbaubare/ nicht überbaubare Grundstücksflächen, Baugrenzen, Anzahl der Geschosse und Mindestgröße der Baugrundstücke |
Beleihungsobjekt | Grundstücke, Häuser oder Eigentumswohnungen, die als Sicherheit für eine Baufi dienen. Absicherung der Bank erfolgt i.d.R. über die Eintragung von Grundschulden. |
Beleihungsgrenze | Bezeichnung für den Teil des Beleihungswertes einer Immobilie, den die Kreditinstitute nach gesetzlichen und satzungsmäßigen Vorschriften beleihen dürfen. |
Beleihungsauslauf | Anteil des Objektwertes in Prozent, der fremdfinanziert wird. (FK / Beleihungswert x 100) |
Bemusterung | Käufer entscheidet wie seine Immobilie (Fertighaus oder Bauträgerimmobilie) ausgestattet sein soll. Fliesen, Eingangstür, Dachziegel oder Türgriffe, jedes Detail wird festgelegt. Wichtig für den Kaufpreis. |
Bereitstellungszins | Entgelt für die vom Kreditinstitut bereitgestellten und vom Darlehensnehmer noch nicht abgerufenen Darlehensteile. I.d.R. 0,25% p.M. und wird nach der bereitstellungsfreien Zeit berechnet. Fällt häufig durch Verzögerungen beim Bauvorhaben an. |
Betriebskosten | Heizkosten, Grundsteuer, Feuerversicherungs- und Haftpflichtbeiträge sowie Reperaturen. |
Berufsunfähigkeit | Erwerbsfähigkeit durch Krankheit oder Behinderung auf weniger als die Hälfte einer gesunden Person mit ähnlicher Ausbildung und gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten herabgesunken ist. |
Bewirtschaftungskosten | Ausgaben für laufenden Betrieb und Unterhalt einer Immobilie. Bei Vermietung gibt es zwei Arten: Umlagefähige Bewirtschaftungskosten für Mieter (z.B. Müllabfuhr) und nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten (z. B. Verwalterkosten) |
Bürgschaft | Ein Vertrag, durch den ein Dritter (Bürge) verpflichtet ist für Verbindlichkeiten eines Schuldners einzutreten (bei Nichterfüllung). Ausfallbürgschaft: Gläubiger muss Verlust aus Forderung nachweisen. Selbstschuldnerische Bürgschaft: Bei Nichterfüllung ist der Bürge sofort zur Zahlung verpflichtet. |
Bürgschaft gemäß §7 MaBV | Teilzahlungen sind nur gegen Ausstellung einer Bürgschaft gemäß § 7 MaBV möglich. Dient dem Schutz des Käufers/Bauherren. Sobald den Teilzahlungen ein Bautenstand gegenübersteht, erlischt die Bürgschaft. |
Courtage | Lohn des Maklers. Bei Vermietung 1-2 Monatsmieten, bei Grundstücks- oder Immobilienvermittlung 3%-6% des Kaufpreises. |
Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz | Zinssatz ist für einen bestimmten Zeitraum garantiert. |
Darlehen mit veränderlichem Sollzinssatz | Sollzinssatz wird alle drei oder sechs Monate an den EURIBOR angepasst. Darlehen kann zu diesen Terminen ganz oder teilweise zurückgeführt werden. |
Darlehenslaufzeit | Gesamte Dauer, bis ein Darlehen vollstädig zurückgeführt wird. |
Disagio | Differenz zwischen Nominalbetrag und tatsächlicher Auszahlung des Darlehens. Disagio stellt Zinsvorauszahlung dar. |
Effektiver Jahreszins | Preis eines Darlehens, in dem nahezu alle Preisbestandteile berücksichtigt sind (z.B. Kosten, Gebühren, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine). Ermöglicht den Vergleich verschiedener Angebote. |
Eigenleistung | Persönliche Arbeitsleistung, die zur Einsparung von Handwerkerlohn erbracht wird. Materialkosten entstehen trotzdem. Höhe der Eigenleistung wird vielfach überschätzt. |
Einheitswert | Vom Finanzamt festgesetzer Richtwert für Grundstücke und Gebäude, nach dem u.a. die Grundsteuer ermittelt wird. Liegt deutlich unter dem tatsächlichen Wert der Immobilie. Einheitswertbescheid teilt Info mit. |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Eine von sieben Einkunftsarten (§21 EStG). Überschüsse oder Verluste aus Vermietung und Verpachtung. Werbungskosten in diesem Zusammenhang sind Modernisierung, Reparaturen, Versicherung, Grundsteuer sowie Wasser und Schornsteinfeger. Zusätzlich Darlehenszinsen und Abschreibungen. |
Einliegerwohnung | seperate, abgeschlossene Wohnung; Mindestens 25 qm; Eigene Küche sowie sanitäre Einrichtungen. |
Einmalige Nebenleistungen | Kreditinstitute lassen neben Grundschuld und Grundschuldzinsen eine zusätzliche Sicherheit für sog. einmalige Nebenleistungen (5-10%) eintragen. Im Falle einer Zwangsversteigerung sollen so bspw. die Zwangsversteigerungskosten abgedeckt werden. |
Energieeffizient Bauen | KfW Programm, Herstellung von KfW Effizienzhäusern soll gefördert werden (40, 55 und 70) |
Energieeffizient Sanieren | KfW Programm, Sanierung von Bestandobjekten zu KfW Effizienzhäusern |
Erbbaurecht/Erbpacht | Veräußerliches oder vererbares, zeitlich befristetes Recht (i.d.R. 99 Jahre) an einem Grundstück, auf oder unter fremden Grund und Boden ein Bauwerk zu errichten oder zu haben. Entgelt für die Überlassung wird der Erbbauzins vereinbart, der über die gesamte Nutzungsdauer zu entrichten ist. Das Erbbaurecht kann belastet werden. |
Erbbauzins | Wiederkehrendes Entgelt für die Inanspruchnahme eines Erbbaurechts. Es ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen und nach Zeit und Höhe für die gesamte Laufzeit festzulegen. |
Erhaltungsaufwand | Alle Aufwendungen, die für Instandhaltung und Renovierung einer Immobilie anfallen, steuerlich als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden. Erhaltungsmaßnahmen an vermieteten Gebäuden können als Werbungskosten sofort in einem Betrag von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Gehen die Modernisierungsarbeiten über eine zeitgemäße, Substanz erhaltende Erneuerung der Immobilie hinaus und wird der Gebrauchswert sogar gesteigert, zählen sie zu den Herstellungskosten. |
Erschließung | Gesamtheit der erforderlichen Aktivitäten, um ein Grundstück baureif zu machen. Veranwortlich ist i.d.R. die Gemeinde, Grundstückseigentümer wird an den Kosten beteiligt. |
Erschließungskosten | Kosten für die Baureifmachung (Kanalisation, öffentliche Verkehrswege, Wasser- und Energieversorgung) |
EURIBOR | Zinssatz für Termingelder in Euro, der zwischen europäischen Banken gehandelt wird. Referenzzinssatz bei Krediten und Anlagezinssätzen. |
Fertighaus | Ein aus vorgefertigten Teilen errichtetes Gebäude in Massiv- oder Holzbauweise. |
Finanzierungsplan | Aufstellung von Herstellungs- und Erwerbskosten einerseits sowie der Finanzierungsmittel (EK und FK) andererseits. Die Differenz ergibt den Finanzierungsbedarf. Daraufhin wird der Tilgungsplan erstellt, der die anfallende ZIns- und Tilgungsleistungen auflistet und monatliche Belastung enthält. |
Flurkarte | Landkarte, die alle Flurstücke einer Gemarkung abbildet. |
Flurstück | Bezeichnung für eine bestimmte Grundstücksfläche, die eine genaue Identifizierung ermöglicht. Ein Grundstück kann aus einem oder mehreren Flurstücken bestehen. |
Forward-Darlehen | Darlehensnehmer sichert sich bereits heute einen Sollzinssatz für ein Darlehen in naher Zukunft. Voraussetzung ist das Vorhandensein einer Immobilie, über die eine Besicherung erfolgen kann. Je nach Aufschubzeit werden Zuschläge berechnet, welche den Zinssatz erhöhen. Es fallen keine Bereitstellungszinsen an. Echtes Forward-Darlehen: Zinsbindungsbeginn = Umschuldungszeitpunkt Unechtes Forward-Darlehen= Zinsbindungsbeginn= Zeitpunkt der Konditionsvereinbarung |
Gebundener Sollzinssatz (Festzins) | Bei Hypothekendarlehen für einen bestimmten Zeitraum gebundene Sollzinssatz. Eine Kündigung ist in dieser Zeit nicht möglich. Bei einer Sollzinsbindung von mehr als 10 Jahren kann das Darlehen unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist gekündigt werden. |
Geldbeschaffungskosten | Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschaffung von Finanzierungsmitteln stehen (z.B. Bearbeitungskosten, Vermittlerprovisionen, Gutachterkosten, Notar- und Grundbuchgebühren für die Eintragung der Grundschuld). Die von der Bank erhobenen Kosten werden oft direkt vom Auszahlungsbetrag abgezogen. |
Gemeinschaftseigentum | Teile des Grundstücks und der Gebäudes, die nicht Sondereigentum oder Eigentum eines Dritten sind. Es wird von allen Miteigentümern gemeinsam verwaltet und in Stand gehalten. |
Gesamtschuldner | Mehrere Darlehensnehmer haften gemeinschaftlich für einen Kredit. Jeder Gesamtschuldner ist unabhängig von den anderen zur vollen Zahlung verpflichtet. Die Bank ist in der Wahl des Gesamtschuldners frei. Sie darf die Leistung jedoch nur einmal verlangen. |
Geschlossene Immobilienfonds | Eigenen sich für Anleger, die mit begrenztem Kapitaleinsatz und ohne eigenen Verwaltungsaufwand am wirtschaftlichen Nutzen einer Immobilie teilhaben wollen und Steuervorteile erzielen wollen. |
Globalbelastung | Eine Globalbelastung liegt vor, wenn ein Grundpfandrecht auf mehreren Grundstücken lastet. Dabei haftet jedes Grundstück für den Gesamtbetrag des Grundpfandrechts. Grundpfandgläubiger sichert sich gegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers ab. |
Grundbuch | Beim Amtsgericht geführtes Register, welches die Rechtsverhältnisse einer Grundstücks darlegt. Größe und Nutzungsart, Rechte an anderen Grundstücken, Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen auf dem Grundstück. Jeder mit berechtigtem Interesse hat Einsicht. |
Grundbuchamt | Abteilung des Amtsgerichts |
Grundbuchauszug | Kopie aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen. |
Grunddienstbarkeiten | Rechte Dritter am bezeichneten Grundstück. Sie sind in Abt. II des Grundbuchs eingetragen. Z.B. Wegerechte, Leitungsrechte sowie Geh- und Fahrtrechte. |
Grunderwerbsteuer | Steuerliche Belastung beim Kauf/Erwerb von bebauten/unbebauten Grundstücken. 3,5% des Kaufpreises. |
Grundflächenzahl | Im Bebauungsplan festgesetzte Zahl gibt an, wie groß die Grundfläche eines Gebäudes im Verhältnis zur Grundstücksfläche sein darf. Garagen/Stellplätze sowie Zufahrten sind mitzurechnen. |
Grundpfandrecht | Dingliches Recht eines Dritten an einem Grundstück (z.B. Hypothek, Grundschuld oder Rentenschuld). |
Grundschuld | Dingliches Recht eines Dritten am Grundstück, welches im Grundbuch eingetragen wird. Ist nicht an eine bestimmte Forderung gebunden, stellt aber eine unbedingte Zahlungsverpflichtung aus dem Grundstück dar. |
Grundschuldbestellung | Grundstückseigentümer erteilt in notariell begläubigte Urkunde seine Zustimmung zur Belastung des Grundstücks, verbunden mit dem Auftrag diese Belastung in das Grundbuch einzutragen. |
Grundschuldzins | Eintragung von Zinsen im Grundbuch. Die Höhe ist unabhängig vom Sollzinssatz der Darlehensforderung. Es geht darum den im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers alle Kosten der Darlehensgeber abzudecken (15-20%) |
Grundsteuer | Erhobene Steuer auf Grundbesitz. Hängt vom Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinde ab. |
Hypothek | Dingliche Forderung an einem Grundstück. Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek abhängig von der ihr zugrundeliegenden Forderung. Ist diese Forderung bezahlt, erlischt auch die Forderung. Hypotheken wurden daher weitestgehend durch Grundschulden ersetzt. |
Hypothekenbank | Hauptaufgabe liegt in der Gewährung von mittel und langfristig grundpfandrechtlich gesicherten Krediten in Form von Hypotheken- und Kommunaldarlehen. DIe Refinanzierung erfolgt durch die Ausgabe von Hypothekenpfandbriefen und Kommunalobligationen. Auch Realkreditinstitute genannt. |
Immobilienfonds | Fonds zur Finanzierung bestimmter Bauobjekte. Offen/Geschlossen. Unterliegen dem Gesetz zur Kapitalanlagegesellschaften. |
Instandhaltungskosten | Kosten für die Beseitigung von üblichen und gebrauchsbedingten Abnutzung bei Immobilien. Schönheitsreperaturen oder die Instandhaltung der Heizungsanlage. Können als Werbungskosten geltend gemacht werden. |
Instandhaltungsrücklage | Nach WEG vorgeschriebener, regelmäßig zu zahlender Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum. Richtet sich nach der Wohnfläche der einzelnen Eigentumswohnungen. Zwischen 0,8% und 1% p.a. |
Kapitaldienstfähigkeit | Fähigkeit, Belastungen aus Darlehen durch laufende Einkünfte zu bedienen. Wird vor jeder Darlehensvergabe geprüft. |
Kaufvertrag | Kauf der Immo muss durch einen notariell beurkundeten Vertrag erfolgen um rechtsfültigkeit sicherzustellen. Klärt Bedingungen für Eigentumsübergang. Verkäufer verpflichtet sich zur Übertragung des Eigentums, Käufer zur Zahlung des Kaufpreises. |
Drei Schritte zum Erwerb einer Immobilie | 1. Notarieller Abschluss eines Kaufvertrages, 2. Notarielle Einigungserklärung von Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang, 3. Eintragung des Eigentumsübergangs (Auflassung) in das Grundbuch, 4. Erst mit Eintragung ins Grundbuch wird der Käufer tatsächlich Eigentümer des Grundstücks. |
Wofür vergibt die KfW darlehen? | Zinsgünstige Darlehen für privaten, CO2 sparenden Wohnungsbau sowie Stützung der Wirtschaft. Vergibt Kredite nicht selbst, durchleitendes Institut nötig. |
Was ist ein KfW Effizienzhaus? | KfW Standard, der durch die Förderprogramme finanziert wird. Beistehende Kennziffer gibt den Energiebedarf im Vergliech zum normalen Neubau nach EnEV an (70%/55%/40%) |
Kommunalobligationen | Kommunalschuldverschreibungen |
Konditionen | Bedingungen, zu denen ein Darlehensgeber bereit ist, ein Darlehen zur Verfügung zu stellen. |
Konditionsanpassung | Bei Ablauf der Sollzinsbindung müssen neue Konditionen festgelegt werden. |
Wer ist kreditfähig? | Volljährige und damit ungeingeschränkt geschäftsfähige Personen. Bei Jugendlichen unter 18 gerichtliche Erklärung des Vormundschaftsgerichts nötig. Älteren kann Fähigkeit entzogen werden. |
Was ist eine Löschungsbewilligung? | Öffentlich beglaubigte Erklärung des Gläubigers, nach Rückzahlung des Darlehens das Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) zu löschen. |
Wie hoch ist in der Regel die Maklerprovision? | 3-6% |
Wessen Pflichten sind im MaBV geregelt? | Makler- und Bauträgerverordnung regelt die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler und Bauträger |
Modernisierung | Erhöhung des Wohn- und Nutzwertes eines bestehenden Gebäudes |
Was ist eine Nachfinanzierung? | Ein über die ursprünglich abgeschlossene Summe hinausgehender Finanzierungsbedarf. Z.B. geplanten Kosten während der Bauphase werden überschritten. |
Welche zwei Arten der Nebenkosten gibt es? | 1. Nebenkosten bei Kauf einer Immobilie: Grunderwerbsteuer (3,5%), Notar- und Grundbuchgebühren (2%) und ggf. Maklerprovision (ab 3,57%). 2. Laufende Nebenkosten: Betriebskosten/Bewirtschaftungskosten (z.B. Straßenreinigung), Berücksichtung bei der Ermittlung der monatlichen Gesamtbelastung. |
Was versteht manin unter Nebenleistungen? | Alle Zahlungsverpflichtungen des Darlehensnehmers neben Zins- und Tilgungsleistungen, z.B. Bereitstellungszinsen, Schätzkosten, Teilauszahlungszuschläge oder Bürgschaftsgebühren |
Negativbescheid | Bescheinigung des Amtes zur Regelung offener Vermögensfragen mit der Feststellung, dass keien vermögensrechtlichen Ansprüche auf das Grundstück geltend gemacht werden können. Bescheid muss vor Eintragung von Grundschulden vorliegen. |
Negativbescheinigung | Gemeinden steht grundsätzlich ein Vorverkaufsrecht an allen Grundstücken zu. Bedarf keiner Eintragung ins Grundbuch. Negativbescheinigung versichert, das kein Vorverkaufsrecht besteht oder nicht ausgeübt wird |
Negativerklärung | Sicherungsmittel für kleine Darlehen (10.000 Euro). Verpflichtung des Darlehensnehmers, sein Vermögen nicht durch Veräußerung oder Belastung seines Grundbesitzes oder durch Bestellung sonstiger Sicherheiten an Dritte zugungsten des Kreditgebers zu verändern. Ersetzt in dem Fall Grundschuldeintragung. |
Nießbrauch | Belastung einer Immo in Abt. 2 des Grundbuchs zu gunsten einer bestimmten Person. Person ist berechtigt, aus der Immo entsprechende Nutzungen zu erhalten. |
Notaranderkonto | Auf den Namen des Notars eingerichtetes Bankkonto zur treuhänderischen Verwaltung fremder Gelder. Ermöglicht vorzeitige Darlehensauszahlung so lange die Grundschuld noch nicht eingetragen ist. Notar gewährleistet zweckmäßige Verwendung. |
Notarieller Kaufpreis | Kaufpreis gemäß notariell geschlossenem Kaufvertrag. Grundlage für steuerliche Abschreibung, die Grunderwerbsteuer sowie Ermittlung des Beleihungswertes. |
Preisangabenverordnung (PAngV) | Verordnung zum Schutz der Verbraucher. Auflistung aller relevanten Kosten in Darlehensverträgen (Preise, Effektivzinse) |
Rangrücktritt | Gläubiger kann im Grundbuch seine bisherige Rangstelle zugunsten eines nachrangigen Gläubigers verändern |
Rangstelle | Gibt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Gläubigern die Reihenfolge an, in der die Gläubiger bei einer Zwangsvollstreckung ihr Geld erhalten |
Realkredit | Werden in Grundbüchern in der Regel an erster Stelle eingetragen, Darlehen von Bausparkassen hingegen an zweiter Stelle. |
Was ist eine Restschuldversicherung? | Darlehensnehmer kann seine ausstehende Restschuld gegen Tod, Unfall und Krankheit absichern. Versicherung zahlt Restschuld bei Eintritt. Bei vielen Bausparkassen Voraussetzung für Gewährung eines Darlehens. |
Rückauflassungsvormerkung | Eine Eintragung auf Rückauflassungvormerkung sichert Anspruch auf Rückübertragung einer Grundstücks. Oft bei Gemeindegrundstücken der Fall. Werden Auflagen vom Käufer bei Bebauung des Grundstücks nicht erfüllt, hat die Gemeinde Anspruch auf Rückübertragung. |
Wann ist ein Rücktritt vom Darlehensvertrag möglich? | Wenn nachträgliche Informationen bekannt werden oder wenn absehbar ist, dass Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden, falsche Angaben im Darlehensantrag. Kann zu Kostenersatzforderung (sog. Nichtabnahmeentschädigung) führen. |
Schuldnertausch | Bei Verkauf einer Immobilie kann Finanzierung mitverkauft werden. Käufer wird dann zum Schuldner des Darlehens. Erfordert Zustimmung der Bank. Bewilligung kostet i.d.R. 1-2% der Restschuldsumme als Vergütung |
Schuldübernahme | Einverständis aller Vertragspartein für Austritt des bisherigen und gleichzeitig Eintritt eines neuen Darlehensnehmers. Alle Rechte und Pflichten werden übernommen. Notarieller Vertrag/Beurkundung nötig. Bonität sollte identisch oder besser sein. |
Wie kann das Sondereigentum unterschieden werden? | 1. Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung 2. Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen |
Sondernutzungsrechte | Für Kfz-Stellplätze oder Gartenteile und Kellerräume |
Was besagt die Syndizierungsklausel? | Eine verpflichtende Regelung im Darlehensvertrag um die Liquidität des Kreditportfolios eines Darlehensgebers sicherzustellen. Kunde stimmt mit Unterschrift einer Syndizierung zu. |
Teilauszahlungszuschlag | Gebühr für den Wunsch des Kunden, das Darlehen in Tranchen auszuzahlen. Z.T. kostenlos, z.T. 50-100 Euro |
Teileigentum | Sondereigentum an nicht zu wohnzwecken dienenden Räumen des Gebäudes bezeichnen. |
Tilgungsverrechnung | Tilgungsleistungen reduzieren die Restschuld in regelmäßigen Abständen. Die Tilgungsverrechnung gibt den Zeitpunkt hierfür an (z.B. sofortige Tilgungsverrechnung) |
Treuhandzahlung | Darlehen kann bereits valutiert (ausgezahlt) werden bevor alle Auflagen (z.B. Eintragung der Grundschuld) erfüllt sind. Zahlung an erfolgt an vertrauenswürdige Dritte (z.B. Notar), mit der Maßgabe, das Geld nur bei Erfüllung der Auflagen weiterzuleiten. |
Unbedenklichkeitserscheinung | Bescheinigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde. Voraussetzung für Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch. |
Verkehrswert | Preis einer Immobilie, der im derzeitigen Geschäftsverkehr gewöhnlich erzielt wird |
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung? | Entstandener Zinsschaden für die Bank, durch vorzeitige (innerhalb der ersten 10 Jahre) teilweise oder vollständige Rückführung des Darlehens durch den Darlehensnehmer. |
Vorfälligkeitsschutz | Darlehensnehmer kann im Fall eines berufsbedingten Umzugs oder Härtefalls eine vorzeitige Kündigung der Darlehens sicherstellen. Gegen die Zahlung eines geringen Einmalbetrags kann bei Verkauf der Immobilie dann die Vorfälligkeitsentschädigung entfallen. |
Vorfinanzierung | Ein Bausparvertrag besteht, jedoch ist die Summe noch nicht angespart. Für den Kauf der Immobilie benötigt der Kunde jedoch schon finanzielle Mittel. Er kann eine Vorfinanzierung beantragen, welche automatisch bei Auszahlung der Bausparsumme abgelöst wird. Im Gegensatz zur Zwischenfinanzierung ist das zur Zuteilung erforderliche Mindestsparguthaben noch nicht angespart. |
Vorkaufsrecht | Wird in Abt. 2 im Grundbuch eingetragen. Der Begünstige wird berechtigt, im Falle eines Verkaufs zwischen Verkäufer und Dritter Person unter den ausgehandelten Vertragsbedingungen selbst zu kaufen. Sollte er das nicht wollen, muss er seine Zustimmung zum Verkaufs erteilen. |
Wegerecht | Recht zum Überqueren des Grundstücks. Evtl. entstehende Wertminderung |
Wertermittlung | Sachwert/Ertragswert |
Wertschutzbrief | Schutz vor zu starkem Unterschied zwischen Kauf- und Verkaufspreis |
Was gehört zur Berechnung der Wohnfläche? | -100% der Grundflächen von Räumen mit einer Mindesthöhe 2m -50% der Grundflächen von Räumen mit einer Höhe zwischen 1-2m sowie nach allen Seiten geschlossene Räume (z.B. Wintergarten) -max. 50% der Grundfläche von Balkonen, Loggien und Dachgärten, wenn sie ausschließlich zum Wohnraum gehören -Nicht anrechenbar: Keller, nicht ausgebaute Dachböden, Waschküchen, Trockenräume, Heizungsräume, Schuppen und Garagen |
Wohnrecht | Recht eines Dritten zur Nutzung einer Immobilie unter Ausschluss des Eigentümers. Kann auch auf Teil eines Gebäudes beschränkt sein. Die Person ist berechtigt weitere Personen in die Wohnung aufzunehmen. Kosten des Unterhalts (Steuern, öffentliche Lasten, Reparaturen usw.) der Immobilie trägt der Eigentümer. |
Wohnungsbauförderung | Steuerliche Vergünstigungen für Vermieter. Länder erteilen zinsgünstige Darlehen (Aufwendungsdarlehen), laufende Zuschüsse (Aufwendungszuschüsse) und Bürgschaften. KfW Darlehen werden ebenfalls staatlich bezuschusst. Die meisten Förderungen sind an bestimmte Einkommensgrenzen, Familiengrößen und Bauvorhaben gebunden. |
Wohnungsbauprämie | Staat belohnt Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden. Prämie wird nach 7 Jahren Ansparzeit und bei Zuteilung ausgezahlt. |
Was ist das WEG? | Wohneigentumsgesetz, rechtliche Grundlage für |
Zinszahlungsdarlehen | Langfristiges Darlehen, bei dem die Summe am Ende der Laufzeit zurückgezahlt wird. Während der Laufzeit fallen nur Zinsen an. |
Zusatzsicherheit | Sicherheiten, die bei Überschreitungen von |
Zuteilung | Sobald der Bausparvertrag zu einem bestimmten Stichtag das Mindestsparguthaben, die Mindestsparzeit und die Bewertungsanzahl erreicht hat, kann das Darlehen ausgezahlt werden. Der Bausparer muss die Auszahlung beantragen. |
Zwischenfinanzierung ("Zwifi") | Dient der Überbrückung eines kurzfristigen Kreditbedarfs. Wird i.d.R. später durch Eigenkapital abgelöst, da es in bisheriger Immobilie steckt. Sobald der Verkauf erfolgt, wird das Darlehen abgelöst. |
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