Oldtimer

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KFZ Sachverständiger KFZ Sachverständigenwesen Flashcards on Oldtimer, created by AllroundTeam Müller on 02/03/2023.
AllroundTeam Müller
Flashcards by AllroundTeam Müller, updated more than 1 year ago
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Resource summary

Question Answer
Gründe für H-Zulassung Ggf. Versicherung Ggf. Steuer (Pauschalbetrag ~192€ PKW ~46€ Krad) Umgehen von Fahrverbote/Feinstaubzonen Emotionale Gründe Wertzuwachs
Wissenswertes H-Fahrzeuge müssen immer noch zu HU/UMA H-Fahrzeuge dürfen trotzdem gewerblich genutzt werden H-Kennzeichen gibt es auch als Saisonkennzeichen
Definition Oldtimer §2 (22) FZV Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
Abnahme Oldtimer §23 StVZO Zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nummer 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines aaSoP/PI erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen.
Verbundprüfung §29StVZO Am Tag der Abnahme MUSS eine HU durchgeführt werden (Gilt nicht für rote 07er Zulassung)
Wichtiges für den aaSoP/PI • Auch mal die Kirche im Dorf lassen (Ein Kochwagen ohne Kochtopf kann man dennoch als H zulassen) Achtung vor Replikat (neues Fz) Oldtimer Einstufung bei JEDER HU prüfen. Sonst EM Mangel (Oldtimereinstufung nicht mehr zutreffend)
Anbauteile/Zubehörteile Alle Anbauteile, Zubehörteile oder Änderungsteile dürfen maximal 10 Jahre jünger als EZ des Autos sein. (Gilt nicht für Lacke und Reifen/DOT) Beispiel: Fz EZ: 01.01.1980 Felgen 01.01.1990 i.O Felgen 01.01.1991  nicht zulässig)
Definition Originalzustand Originalfarbe (muss aber nicht poliert sein). Das Fahrzeug muss auch nicht „besser“ als neu sein. Bei neuen Lacken im Zuge einer Restauration muss der Originalfarbton möglichst gut getroffen werden
Was ist Kulturgut Beurteilung des Sachverständigen. Zustand,… Es soll dem Originalzustand entsprechen oder in einem zeitgenössischen Zustand/Umbau sein. Auch der dicke Martini Aufkleber beim Porsche ist zeitgenössisch
Zulassung oder Nichtzulassung
Auspuff und Tank --> nur zulässig wenn Original Originalgetreuer Nachbau Zeitgenössische Zubehöranlage
Ausnahmen zur Neuteilregelung • Alle Bauteile, die der Sicherheit dienen und nicht sofort von außen sichtbar sind, unterliegen nicht der 10-Jahre EZ Frist, darunter zählt G-Kat Bremsenteile (Scheibe statt Trommel) Reifen Elektronische Zündung mit Verteileroptik (Warn)Blinker --> Wichtig ! Rückfahrkamera ist sichtbar und nicht erlaubt
Zeitgenössische: Definition •Zeitgenössische Änderungen sind solche Änderungen, die innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung bzw. Herstellungsjahr üblich waren und vermehrt durchgeführt wurden. Dies sind Änderungen durch Original-, Zubehör- oder auch Tuningteile sowie -systeme. Auch originalgetreue Nachbauten dieser Teile und Systeme – ggf. mit aktuellen Prüfzeugnissen – sind zulässig.
Motorumbau (Opel Motor in VW Golf) Entweder ist der Umbau zeitgenössisch oder Der Umbau ist in den ersten 10 Jahren erfolgt Der Umbau ist älter als 30 Jahre
Felgen •Hier kleine „Ausnahme“. Sind die Felgen in 100% der Serienoptik, aber es handelt sich um Zubehörfelgen mit einem aktuellen Prüfzeugnis, so kann man auch von der 10 Jahres Regel abweichen Es ist Optisch Zeitgenössisch Beispiel: Neu aufgelegte ATS Felgen für einen Golf I
Ablaufdiagramm bei Fahrzeugänderungen
Prüfungsfrage: 1972er Feuerwehrfahrzeug in Privatbesitz Grundsätzlich gilt, dass die BE nach §19(2a) erlischt. (Feuerwehr Fz/BW fz/ / THW Fz in Privatbesitz) Die Betriebserlaubnis KANN nach Rücksprache durch die genehmigende Behörde wieder erteilt werden, jedoch müssen hierfür Signaleinrichtungen für die Sonderwegerechte (Blaues Rundumlicht, Signalhorn) , sowie Aufschriften (FFW, Notrufnummer und ggf Landeswappen) entfernt und/oder unwirksam gemacht werden. Für die Erteilung der Betriebserlaubnis bedarf es einer Ausnahmegenehmigung nach § 19 Absatz 2a i.V.m. § 70 StVZO, da die Betriebserlaubnis keiner der in § 19 Absatz 2a StVZO genannten Organisationen oder Personen erteilt werden soll. Grundlage für die Erteilung der Betriebserlaubnis ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr nach § 21 StVZO. Hierbei darf z.B. das blaue Rundumlicht erhalten bleiben, jedoch ist dies bei Fahrten auf öffentlichen Straßen abzudecken Wird keine BE angestrebt, so besteht die Möglichkeit über eine 07er Zulassung. Sollen Signalhorn und Blaulicht verbleiben, bedarf es dennoch einer Ausnahme §70
Identifikation FIN/TP Nr. muss vorhanden sein Bis EZ 01.10.69 kann die FIN auch eingraviert sein. Wenn keine FIN vorhanden ist, dann ist nach §59 zu verfahren (Zulassungsstelle teilt FIN zu)
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