Created by Sascha Seewald
12 months ago
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Question | Answer |
Eigentum | Der Eigentümer hat die Rechtliche Herrschaft. Eigentümer kann mit der Sache nach belieben verfahren, wenn er nicht gegen geltendes Recht verstößt. |
Besitz | Der Besitzer hat die tatsächliche Gewalt. Besitze einer Sache wird durch das Erlangen der tatsächlichen Gewalt einer Sache erworben. |
Besitzdiener | Besitzdienerkette: Tatsächliche Gewalt, im Haushalt oder Erwerbsgeschäft des anderen, Weisungsgebundenheit, Soziale Abhängigkeit |
Hausrecht | Entscheidungsbefugnis wer sich innerhalb der geschützten Räume bzw. des befriedeten Besitztums aufhalten darf (Befugnis, über Zutritt und Dauer des Verweilens zu entscheiden) Sonderbedingung: z.B. Kein Zutritt für Kinder. Inhaber nicht zwangsläufig Eigentümer. Das Hausrecht kann durch Notwehr geschützt werden. |
Schikaneverbot | Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen. |
Schadensersatzpflicht nach unerlaubter Handlung | Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum einer anderen Person verletzt, ist dieser zum Schadensersatz verpflichtet. Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahres haften nicht. Haftung kann sein: Schadensersatz in Geld, Wiederherstellung des alten Zustandes. |
Gefährdungshaftung Tierhalter / Kraftfahrzeughalter | Wird durch ein Tier oder ein Kraftfahrzeug, ein Mensch getötet oder verletzt, eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet den Schaden zu ersetzen. |
Verbotene Eigenmacht | 1. Besitzentzug 2. Besitzstörung |
Begriff der Sache | Sachen sind nur körperliche Gegenstände, fest, flüssig, gasförmig unabhängig des Aggregatszustandes beweglich oder unbeweglich. |
Begriff der Tiere | Tiere sind keine Sachen! werden aber in §228 § 904 Devensiv und Aggressivnotstand wie Sachen behandelt. |
Dienstvertrag | Dienstvertrag wird zwischen einem AG und einem AN geschlossen. Der Auftraggeber kauft ein Dienst oder eine Leistung. Der Auftragnehmer erbringt diese. Der Auftraggeber muss vergüten. Inhalt können Dienste jeder Art sein. |
Public - Private - Partnership | Zusammenarbeit zwischen privaten Sicherheitsdiensten und dem Staat. Kooperationsvertrag |
Welche Artikel schützt die Ewigkeitsklausel? | Artikel 1 : Die Menschenwürde ist Unantastbar und Artikel 20 : Staatsprinzipien, Föderalismus.... |
Artikel 1 Grundgesetz (GG) | Schutz der Menschenwürde Bekenntnis zu den Menschenrechte |
Artikel 20 Grundgesetz (GG) | Staatsprinzipien: Demokratie, Sozialstaat, Rechtsstaatlichkeit, Bundesstaatlichkeit, Republikanisches Prinzip. Horizontale Gewaltenteilung : Legislative(Gesetzgebende), Executive(Ausführende), Judikative(Richterliche Gewalt) Bundestag / Bundesrat Polizei, Bundeswehr, Zoll, Ämter, Staatsanwalt Richter Wiederstandsrecht Die Macht geht vom Volke aus Das Volk wählt seine gesetzlichen Vertreter in demokratischen Wahlen Foderalismus |
Staatsprinzipien | - Demokratie - Sozialstaat - Horizontale Gewaltenteilung - Rechtsstaatlichkeit - Bundesstaatlichkeit - Republikanische Prinzip |
Föderalismus | Föderalismus : vertikale Gewaltenteilung Machtgefälle von Oben nach Unten Bundesstaat (BRD) Bundesländer Städte Komunen |
Grundrechte | Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Mit ihnen legt der Staat seine Grenzen fest. Grundrechte haben auch eine Drittwirkung. Schutz gegen Angriffe anderer Bürger. Grundrechte dürfen nicht Schrankenlos ausgeübt werden. Die Rechte anderer sind die Grenzen. Grundrechte können durch Gesetze eingeschränkt werden. Grundrechte werden unterteilt in Menschen und Bürgerrechte |
Menschenrecht & Bürgerrecht | Menschenrechte gelten für alle Menschen in der Bundesrepublik Deutschland. Bürgerrechte gelten für alle Bürger in der Bundesrepublik. Beispiel: Bürgerrecht Das Wahlrecht, Die freie Entscheidung der Berufswahl. Beispiel: Menschenrecht Die Menschenwürde ist Unantastbar, Das Recht auf Eigentum Die Grundrechte sind in den Artikeln 1-19 |
Wie viele Grundrechte gibt es? | Artikel 1-19 (Art: 20 und 104) |
Gewaltmonopol | Grundsätzlich darf nur der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben Gewalt anwenden. In Ausnahmefällen, in denen der Staat nicht präsent ist, darf auch der Bürger zur Sicherung bzw. zur Durchsetzung seiner Rechte, notfalls Gewalt anwenden. |
Welche Rechte stehen Sicherheitsdienstmitarbeiter zu? | Die Rechtsfertigungsgründe, das vom Auftraggeber übertragene Hausrecht, so wie seine Selbsthilferechte. (In Sonderfällen gesetzliche Übertragung zustehender Befugnisse) |
Privatrecht | Bürger gegen Bürger, Zivilrecht Gleichstellung beider Parteien =Koordinationsprinzip Beispiel: Gesetzestext (BGB) |
Öffentliches Recht | Staat gegen Bürger, Über - Unterordnung = Subordinationsprinzip Gesetzestext Beispiel: StGB und StPO |
Nennen Sie die 8 Rechtfertigungsgründe | Jedermannsrechte aus dem StGB § 32 Notwehr § 34 Rechtfertigender Notstand Jedermannsrechte aus der StPO § 127 vorläufige Festnahme Jedermannsrechte aus dem BGB § 227 Notwehr § 228 Defensiver Notstand § 229 Selbsthilfe § 859 Selbsthilfe des Besitzers § 904 Aggressiver Notstand |
Notwehr §32 StGB | Absatz 1 :Wer eine Tat begeht, die von Notwehr geboten ist, der handelt nicht rechtswidrig. Absatz 2 :Notwehr ist die Verteidigung die geboten ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff, von sich oder anderen abzuwehren. |
Was bedeutet Absatz 1 in der Notwehr nach §32 StGB? | In der Ausübung der Notwehr begeht man Straftaten, die durch die Notwehrhandlung nicht strafbar also nicht rechtswidrig sind. |
Notwehr §32 StGB (Gegenwärtig) | - Angriff steht unmittelbar bevor - Angriff hat begonnen - Angriff dauert noch an |
Notwehr §32 StGB (Angriff) | Von einem Menschen drohende Verletzungen Rechtlich geschützte Interessen Angriffe gegen Personen (Leben, Leib, Freiheit, Ehre) Angriff gegen Sache (Eigentum oder Besitz) |
Notwehr §32 StGB (Notwehr / Nothilfe) | Notwehr : Abwehr eines Angriffs gegen sich Nothilfe : Abwehr eines Angriffs gegen einen anderen |
Notwehr §32 StGB (Rechtswidrig) | Angriff steht im Widerspruch zur Rechtsordnung Angriff ist also Unrecht Angriff verletzt das geltende Recht |
Notwehr 32 StGB (Erforderlichkeit / Verhältnismäßigkeit) | Erforderlichkeit - Jede Handlung, welche notwendig und geeignet ist, den Angriff sofort zu beenden. Verhältnismäßigkeit - Auswahl des mildesten Mittels stehen mehrere gleich wirksame Verteidigungshandlungen zur Verfügung, muss man diejenige wählen, welche den geringsten Schaden verursacht und am idealsten geeignet ist, den Angriff abzuwehren. |
Notwehr §32 StGB, §227 BGB (Unterschiede) | §32 StGB Tat und Rechtswidrig §227 BGB Handlung und Widerrechtlich. |
Wovor schützt die Notwehr im StGB und im BGB | StGB - Schutz vor Strafe vom Staat BGB - Schutz vor Zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen |
Aus welchen Gesetzen besteht der Datenschutz? | BDSG LDSG = Bundes und Landesdatenschutzgesetz EU-DS-GVO = Europäische-Datenschutzgrundverordnung |
Wesentliche Änderung im Datenschutz (Bußgeld) | Bis zu 20Millionen Euro bzw. 4% vom Jahresweltumsatz eines Unternehmens |
Nicht öffentliche und öffentliche Stellen | Nicht öffentliche Stellen = Private Firmen Öffentliche Stellen = Behörden Unterschied Bund und Länder |
Natürliche und Juristische Personen | Natürliche Personen = Normale Menschen Juristische Personen = Firmen, Aktiengesellschaften, mit Eintrag im Handelsregister |
Rechenschaftspflicht für Unternehmen | Unternehmen müssen nachweisen, dass dem Datenniveau entsprechende Sicherungsmaßnahmen getroffen werden. Bei Nichteinhaltung Möglichkeit des Schadensersatzanspruch gegeben. (sogenannte Beweislastumkehr) |
Weitere Neuerungen (Datenschutz-Folgenabschätzung) | Wenn bei der Verarbeitung von Daten durch neue Technologien erhebliche Gefahren, für diese entstehen, so ist eine Folgenabschätzung zu treffen.(Beispiel Cloudcomputing) |
Weitere Neuerung Stärkung der Stellung des Betroffenen) | - Informationspflichten - Auskunftsrecht - Recht auf Datenübertragbarkeit - Recht auf Löschung/"Recht auf Vergessenwerden" - Widerspruchsrecht |
Weitere Neuerung | Datenpannen müssen grundsätzlich binnen72 Stunden nach Bekanntwerden der Verletzung, der Aufsichtsbehörde melden, es sei denn das Risiko für persönliche Rechte und Freiheiten ist unwahrscheinlich. Nichteinhaltung kann Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zur Folge haben. |
Die wichtigsten Grundsätze des Datenschutzes | - Datengeheimnis - Datenvermeidung und Datensparsamkeit - Direkterhebung beim Betroffenen - Einwilligung des Betroffenen - Auskunftsrecht - Benachrichtigung - Berichtigung - Löschen - Sperren - Abwägung bei der Datenverarbeitung zwischen berechtigtem Interesse der Verantwortlichen Stelle und dem schutzwürdigem Interesse der Betroffenen. |
Umgang mit Daten | Der Mitarbeiter sollte sich bewusst sein, dass er im Auftrag der verantwortlichen Stelle handelt und die Folgen einer rechtwidrigen Datenverarbeitung auch ihn treffen können. |
Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume | Wenn es zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen notwendig ist, zur Wahrnehmung des Hausrechts. Zur Wahrung berechtigter Interessen für konkret festgelegte Zwecke, z.B. Verhinderung von Diebstählen. Nur zulässig wenn das schutzwürdige Interesse der Betroffenen nicht überwiegt. |
Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume (Umgang mit erhobenen Daten) | Werden Daten einer bestimmten Person zugeordnet, so ist diese grundsätzlich zu benachrichtigen. Die Daten sind unverzüglich zu löschen wenn sie zur Erreichung des Zweckes nicht mehr erforderlich sind oder das schutzwürdige Interesse einer weiteren Speicherung entgegensteht. Videoüberwachung muss erkennbar sein(ausgewiesenes Schild) |
Datenschutzbeauftragter | Die verantwortliche Stelle(Geschäftsführer) muss technische und organisatorische Maßnahmen, für die Einhaltung der Datenschutzbeauftragten bei einer nicht öffentlichen Stelle, mit automatisierter Verarbeitung und min.20 Mitarbeiter die hiermit beschäftigt sind. |
Datenschutzbeauftragter (Aufgaben und Pflichten) | - Gestaltung der innerbetrieblichen Organisation entsprechend den Anforderungen des Datenschutzes. - Schulung der Mitarbeiter - Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme. - Durchführung der Vorabkontrolle sensibler personenbezogener Daten (besondere Kategorien personenbezogener Daten) |
Datenschutzrechtliche Begriffe | - Zutrittskontrolle - Zugangskontrolle - Zugriffskontrolle - Weitergabekontrolle - Eingabekontrolle - Auftragskontrolle (Verarbeitung nur gem. Anweisung des Auftraggebers - Verfügbarkeitskontrolle (Schutz, Zerstörung, Verlust) - Zweckbindungskontrolle (Zweckentsprechende Erhebung, Verarbeitung. Trennung nach Zwecken |
Straftatsbestände zum Datenschutz | § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes § 201 a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen § 202 Verletzung des Briefgeheimnisses § 202a Ausspähen von Daten |
Welche Hauptstrafen sieht das StGB vor? | Geld und Freiheitsstrafen |
Worin teilt sich die Tatbestandsmäßigkeit auf? | In den Objektiven und Subjektiven Tatbestand |
Was beinhaltet der Objektive Tatbestand? | - Tatsubjekt (Wer) - Tatobjekt ( Wen oder Was) - Ausführungshandlung (Wie) - besondere Begehensweise ( gemeinschaftlich) - Tatmittel (z.B. Messer) - Tatmodalitäten (besonderheiten) |
Was beinhaltet der Subjektive Tatbestand? | Den psychisch - seelicher Bereich des Täters/Vorstellungswelt des Täters |
§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz | Eine Tat kann nur verfolgt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Garantiefunktion - Schutz vor willkürlicher Bestrafung Bestimmtheitsgrundsatz - Klarheit dem Bürger Rückwirkungsverbot - Strafverschärfende Gesetze gelten nicht Rückwirkend |
Verbrechen und Vergehen | Verbrechen: Ab 1Jahr Freiheitsstrafe, keine Geldstrafe, Versuch immer strafbar, Offizialdelikt Vergehen: Ab 1 Monat bis 1 Jahr, Geldstrafe, Versuch nur strafbar wenn im Gesetz ausdrücklich mit Strafe bedroht. Meist Offizialdelikt, wenn nicht Antragsdelikt (absoluter oder relativer Art) |
Unter welchen Unterlassungsdelikten unterscheiden wir? | Zwischen echten Unterlassungsdelikten und unechten Unterlassungsdelikten |
Welche echten Unterlassungsdelikte gibt es? | § 123 Hausfriedensbruch § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten § 323c Unterlassene Hilfeleistung |
Unechtes Unterlassungsdelikt | §13 Begehen durch Unterlassen(Garantenstellung) = Garantenpflicht/Abwehr von Gefahr |
Vorsatz | bedeutet Wissen und Wollen Verwirklichung des Tatbestandes |
Fahrlässigkeit | Wenn man die erforderliche Sorgfaltspflicht außer Acht lässt. |
Wann ist Fahrlässigkeit strafbar? | Fahrlässigkeit ist strafbar, wenn das Gesetz dies bestimmt. 4 Bereiche: Leben, Körper, Umwelt, Feuer (FT. FK. FGWV, FB) |
Vollendung und Versuch | Eine Straftat wird erfüllt(begangen) = Vollendung Ausnahme: Eine Straftat wird nicht vollendet = Versuch Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.(Zerschneiden des Zauns, Anlegen der Waffe) |
Zu welchem Zeitpunkt kann man sich an einer Straftat beteiligen? | Vor, Während und Nach der Tat |
Welche Täterformen treten Vor, Während, und Nach der Tat auf? | Vor der Tat = Anstiftung Während der Tat = Einzeltäter, Mittäter, Mittelbarer Täter, Beihilfe Nach der Tat = Hehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung |
Mittäter | - nicht jeder Täter muss Hand anlegen - jeder Täter muss aber Interesse am Taterfolg haben - jeder Täter muss die Tat als eigene wollen, betrachten und bewerten - so kann auch der im Hintergrund planende Bandenchef Mittäter sein |
Mittelbarer Täter | Als Täter wird bestraft, wer die Straftat durch einen anderen begeht (schuldunfähiges Kind unter 14 Jahren) |
Privatdelikt | Staat will wegen Geringfügigkeit nicht bestrafen, er überlässt es dem Opfer im Wege, einer sogenannten Privatklage, gegen den Täter vorzugehen. |
Offizialdelikt | Diese verfolgt der Staat immer, von Amtswegen aus |
Antragsdelikte | absolute Antragsdelikte - bedarf es immer eines Strafantrages relatives Antragsdelikt - Strafantrag der oder dess Betroffenen oder bei besonderem öffentlichem Interesse (Bei Wiederholungstäter, Häuslicher Gewalt, extrem Rauhe/Grobe Tat |
Strafanzeige / Strafantrag | Strafanzeige wird vom Zeugen erstattet und nicht rückziehbar Strafantrag wird vom Opfer erstattet oder seines gesetzlichen Vertreters und ist rückziehbar bis zur Rechtskräftigkeit, des Urteils. Frist zum stellen des Antrages - 3 Monate bis zum Bekannt werden des Täters/Tat |
§ 123 StGB Hausfriedensbruch | widerrechtliches Betreten, trotz Aufforderung nicht verlassen. (In Wohnung, Geschäftsräumen, befriedetem Besitztum, Räumlichkeiten welche zum öffentlichen Verkehr gehören) |
§ 132 StGB Amtsanmaßung | Unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. (Durchsuchungen, beschlagnahmen, Verbringung, Vernehmung) |
§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten | Strafbar ist hier, wenn man Kenntnis von einem geplanten Verbrechen hat, und dieses nicht an Behörden oder Opfer weitergibt (bevor dieses ausgeführt wird) |
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage § 154 StGB Meineid | Falsche uneidliche Aussage = Vor Gericht als Zeuge falsch Aussagen Meineid = Vor Gericht als Zeuge falsch schwören |
§ 185 StGB Beleidigung | Mündliche oder Tätliche Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung einer anderen Person |
§ 223 StGB Körperverletzung | Körperliches Misshandeln oder gesundheitliches Schädigen eines anderen Menschen |
§ 224 StGB Gefährliche Körperverletzung | Körperliches Misshandeln oder gesundheitliches Schädigen eines anderen Menschen, von zu Hilfenahme von: 1- Säure / Gift 2 - Waffe / Werkzeug 3 - Hinterlistiger Überfall 4 - Gemeinschaftlich 5 - Leben gefährdende Behandlung |
§ 226 StGB Schwere Körperverletzung | Die Folge einer körperlichen Misshandlung oder gesundheitlichen Schädigung, kann Verlust des Sprachvermögens, Verlust eines Gliedes, Behinderung oder geistige Krankheit sein. |
§ 239 StGB Freiheitsberaubung | Einen anderen Menschen einsperren oder auf andere Art der Freiheit berauben. |
§ 240 StGB Nötigung | Einen anderen Menschen durch Drohen mit Gewalt oder einem empfindlichen Übel, welches gesellschaftlich verwerflich sein muss, zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigen. |
Unterschied Diebstahl und Unterschlagung | Bei der Unterschlagung gibt es keine Wegnahme. |
§ 242 StGB Diebstahl | Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen |
§ 242 StGB Diebstahl | Wegnahme = Bruch fremden Gewahrsams, zwecks Gründung neuen Gewahrsams Fremd = gehört jemand anderem, nicht Tätereigen Beweglich = Ortsveränderbar Sache = körperlicher Gegenstand unabhängig des Aggregatszustandes(fest, flüssig, gasförmig) Zuzueignen = Wie Eigentümer behandeln. |
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